1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

GEZ:Ihre Rundfunkgeräte im elterlichen Haushalt

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von nickboy, 31. Dezember 2008.

  1. mobafan

    mobafan Silber Member

    Registriert seit:
    27. März 2007
    Beiträge:
    635
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Anzeige
    AW: GEZ:Ihre Rundfunkgeräte im elterlichen Haushalt



    Kenne ich, hatte mir überlegt, ob es sich lohnt, eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Erpressung zu stellen. Und mich dann entschieden, es wegen Aussicht auf Erfolglosigkeit sein zu lassen und den Brief weggeworfen.

    Wer kein Rundfunkteilnehmer ist, ist zu keinerlei Auskunft verpflichtet.

    Früher lagen da immer ANTWORT-Umschläge bei. Auf das "Bitte freimachen" braucht man aber nicht zu reagieren, da ANTWORT-Umschläge IMMER unfrei weggehen - das Porto MUSS der Empfänger zahlen (bevor einer auf böse Ideen kommt: Das gilt nur, wenn der ANTWORT-Umschlag vom Empfänger gedruckt und geliefert wurde, selbstmachen ist nicht erlaubt und verpflichtet den Empfänger nicht zur Annahme).

    Dann tu es auch nicht. Entweder in die Ablage P oder alles in den ANTWORT-Umschlag packen und unfrei zurücksenden. IMHO die beste Lösung.

    BTW: Ist derartige Gebührenverschwendung eigentlich ein Straftatbestand?:rolleyes:
     
  2. bambergforever

    bambergforever Lexikon

    Registriert seit:
    13. August 2005
    Beiträge:
    22.477
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: GEZ:Ihre Rundfunkgeräte im elterlichen Haushalt

    Schick ihn halt einfach ohne Porto zurück, Strafporto darf dann die GEZ zahlen ;)
     
  3. Kabelknecht

    Kabelknecht Platin Member

    Registriert seit:
    7. März 2007
    Beiträge:
    2.603
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: GEZ:Ihre Rundfunkgeräte im elterlichen Haushalt

    Man muss nicht nur zahlen, wenn man grade nen TV gekauft hat... die Frage ist doch: Hat er nen TV-Gerät und ein eigenes Einkommen oder nicht. Das Kaufdatum ist irrelevant. Sollte die erste der beiden Fragen mit "nein" beantwortet werden, kann er das Schreiben ignorieren. Im zweiten Falle muss er sich befreien lassen von der Gebühr. Alles andere ist illegal und hat in einem Forum nichts zu suchen.
     
  4. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: GEZ:Ihre Rundfunkgeräte im elterlichen Haushalt

    Alles andere ist zwar illegal, bleibt aber trotzdem ohne Konsequenzen.

    EDIT:
    Ich vergaß zu erwähnen: Ein Internetforum ist ja dazu da, daß man einander hilft. Und wenn es auch nur darum geht, sich über die zahnlose GEZ auszutauschen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 1. Januar 2009
  5. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: GEZ:Ihre Rundfunkgeräte im elterlichen Haushalt

    Warum sollte das nachgehen ob jemand schwarzseher ist oder nicht ein straftatbestand sein?
    Ist das nicht aufgabe der GEZ?

    Mal abgesehen das er ja eigentlich ein neuartiges rundfunkgerät anmelden müsste.
    Was ich allerdings auch nicht machen würde ;).

    Bevor ich allerdings auf die GEZ rumhacken würde, würde mich ehrlich gesagt eher interessieren wer mich angepfiffen hätte.
    Weil normalerweise bekommt man keine rechnung wenn die GEZ die adressen gekauft hat.

    @littlelupo
    Das nicht zahlen der rundfunkgebühr ist eine ordnungswidrigkeit und könnte definitiv geahndet werden.
    Allerdings müsste die GEZ das ganze beweisen können und ein "durchsuchungsbefehl" wird es nicht geben.

    Es ist aber trotzdem illegal und könnte definitiv teuer werden ;).
    Ob es die angedrohten 1000 € sind wage ich allerdings auch zu bezweifeln.
     
  6. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: GEZ:Ihre Rundfunkgeräte im elterlichen Haushalt

    Für den Fall, daß ich nicht selber darüber Auskunft gebe, seit wann ich ein Rundfunkgerät besitze, dürften das maximal drei Jahre Nachzahlung sein.

    Allerdings bin ich mir nicht klar, wie die GEZ in den Besitz gerichtsfester Beweise kommen möchte.
     
  7. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: GEZ:Ihre Rundfunkgeräte im elterlichen Haushalt

    Nuja das ist die Nachzahlung.
    Nur kann eine ordnungswidrigkeit auch ein Bußgeld nach sich ziehen.

    Nur wird die GEZ das denke ich nur androhen und nie fabrizieren.
    Auch wenn der ruf eh nicht mehr schlechter werden kann :eek:
     
  8. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: GEZ:Ihre Rundfunkgeräte im elterlichen Haushalt

    Die GEZ hat bisher nie ein entsprechendes Bußgeld verhängt.
     
  9. gdlanges@compus

    gdlanges@compus Gold Member

    Registriert seit:
    25. September 2005
    Beiträge:
    1.217
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: GEZ:Ihre Rundfunkgeräte im elterlichen Haushalt

    Kumpel?
    Kein eigenes Gerät?

    HAha!
     
  10. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: GEZ:Ihre Rundfunkgeräte im elterlichen Haushalt

    Es gibt wirklich menschen die haben kein tv, radio oder internet.