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GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 3. Februar 2010.

  1. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Was für ein Blödsinn...:eek:. Nur weil analoges TV gegen DVB-T getauscht worden ist, entbehrt das eben nicht jeder Grundlage. Sondern Rundfunkgebühren sind europaweit in etwa ähnlicher Konstellation zu zahlen, egal ob Steuern, Gebühren oder Beiträge, und nicht nur in Deutschland. Andere Länder haben Analog-TV auch gegen DVB-T ersetzt, ausserdem sind die Rundfunkgebühren sehr wohl auch für Radioempfang als auch für die Finanzierung der Kontrollorgane der Privaten, Kultur, Filmförderung usw. vorgesehen.

    Gegen die Rundfunkgebühr in dieser Weise vorzugehen, ist genauso sinnfrei, wie gegen Hundesteuer zu prozessieren, nur weil im jeweiligen Ort dafür zweckgebunden kein Hundesch.eis.splatz zur Verfügung gestellt wird, und die Hundesteuer einer jeden Grundlage widerspräche.

    Alles in Allem geht es hier nur manchen darum, sich vor dem Zahlen zu drücken, und das auch noch legal.

    Und ich sage, gut, das es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt. Wie arm wäre doch das Fernsehen und auch das Radio ohne diese.
     
  2. Gag Halfrunt

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Der Rundfunkempfänger muss nicht dein Eigentum sein, um eine Gebührenpflicht zu bedingen.

    :rolleyes:
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Das ist doch ein Irrglaube. Wenn ich nachts in 'ner 30er-Zone geblitzt wurde, ich aber der Meinung bin, dass die Zone ohnehin schwachsinnig ist, weil da nachts keine Kinder rumlaufen, dann kann ich bis zum Sanktnimmerleinstag versuchen, gegen meinen Bußgeldbescheid zu klagen.

    Das Gericht wird jedesmal feststellen: Es besteht ein rechtsgültiges Gesetz, gegen das ich verstoßen habe. Basta. Ende.

    Das ist der entscheidende Denkfehler, den alle GEZ-Kläger immer wieder begehen. Sie müssen das Gesetz ändern, nicht gegen den Bescheid klagen. Denn der Bescheid basiert auf das Gesetz (bzw. den Rundfunkstaatsvertrag).

    Gag
     
  4. JuergenII

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Hast Du eigentlich gelesen um was es bei dem Gerichtsurteil ging? :rolleyes:

    Glaube ich kaum!

    Der gute Mensch wollte nur mehr die Gebühren für den Radioempfang zahlen, weil sein altes analoges TV-Gerät- das nachweislich in Berlin zum Empfang von terrestrischen ÖRR Programmen nicht mehr geeignet ist - durch den Wegfall seines DVB-T Empfängers nutzlos wurde.
    Warum um alles in der Welt soll jemand da noch die ganzen Rundfunkgebühren bezahlen?

    Aber kimigino sieht nur die Kritik an den Rundfunkgebühren und schreibt wieder sein übliches Bla bla.

    Juergen
     
  5. arte-neu

    arte-neu Talk-König

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Das glaube ich nicht. In einem Rechtsstaat kann und sollte man nciht nur gegen einen Tatbestand klagen sondern man kann auch gegen das geltende Gesetz klagen, wenn berechtigt begründet, das geltende Gesetz gegen ein höherwertiges Gesetz verstößt.

    Nicht selten weist das Verfassungsgericht zwar die Klage eines Klägers ab (in der Sache) legt dem Staat aber zugleich die Aufgabe der Nachbesserung und somit der Rechtssicherheit auf.

    Aus diesem Blickwinkel die GEZ Klagen als Unnütz zu verurteilen halte ich für verfrüht. Im Gegenteil bin ich dankbar für die unzähligen Klagen, da es zeigt, dass die Gesellschaft lebt.

    Nicht selten haben Kläger vor Gericht auch im Tatbestand Recht erhalten, die in zweiter Instanz dann von Initative der einzlnen Rundfunkanstalten gekippt wurden. Auch das ist aussagekräftig.
     
  6. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert


    Spielt doch keine Rolle. Er hätte entweder einen DVB-T Empfänger kaufen können, oder den Fernseher verticken und ihn dann abmelden. Dann hätte er - zurecht - nur noch die Rundfunkgebühren für Radio bezahlen müssen.
    Denn so blöd sind die nun wieder auch nicht. Die wissen schon, das derjenige lediglich Kohle sparen wollte, und das Gerät (DVB-T) in der Schublade zur Verfügung steht. Abgesehen davon gibt es die Dinger für 20 Euro bei Ebay. Also wayne, aber komplett...
     
  7. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Wenn es berechtigt ist, spricht da nichts gegen. Was Geschäftskunden etc. angeht, bin ich sogar zum Teil Deiner Meinung. Aber hier wird er nicht durchkommen, und das ist auch richtig so!;)
     
  8. arte-neu

    arte-neu Talk-König

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Ja nu, im Grunde eigentlich nicht.

    Betrachtet man das nüchtern, stellt man fest, das wir in Deutschland gar keine Rundfunkgebühren haben.

    Es ist eine reine Gerätegebühr. Jedes (auch modernes) Rundfunkempfangsgerät ist somit gebührenpflichtig.
    Soweit auch in Ordnung.

    Dieses Geld geht aber nur an einen Teil der Rundfunksender, während andere Rundfunksender leer ausgehen.

    Entweder werden die Gebühren an alle Sender die über die gebührenpflichtigen Geräte zu empfangen sind aufgeteilt, oder...

    ... man löst sich von der Gerätegebühr und verpflichtet nur die Zuseher bestimmter Sender (hier die ÖRR) zur Gebührenzahlung und schließt technisch der Fairnesshalber Nichtzahler aus (quasi echtes Pay-TV).

    Das bisherige Modell ist einfach nicht sauber.
     
  9. JuergenII

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Herr lass Hirn regnen und in manchen Gebieten der Republik das doppelte davon!

    So ein Blödsinn fällt auch nur den engstirnigen ÖRR Jüngern ein! Wofür soll er was kaufen was er nicht mehr will? Es geht hier auch nicht darum etwas zu vertickern, es geht einfach nur darum, das mit nicht mehr nutzbarer Technik trotzdem noch eine Gebühr für etwas erhoben wird - und das auch noch richterlich abgesegnet - was technisch nicht mehr am Wohnort zum bestimmungsmäßigen Betrieb genutzt werden kann.

    Nochmal: Bei Deiner Logik ist jeder Monitor sofort Rundfunkgebührenpflichtig, denn man kann ja jederzeit einen DVB-T Empfänger kaufen kann und ihn an dem Gerät betreiben! :rolleyes:

    Juergen
     
  10. LHB

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    naja...man kann die audio- und videoangebote der öffentlich-rechtlichen damit schauen, also quasi empfangen! ich finde es auch nicht okay, aber unlogisch ist die argumentation auch nicht!