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GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 3. Februar 2010.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Ich frage mich immer wieder, warum es noch Leute gibt, die so dumm sind, gegen diese GEZ zu klagen. Es ist doch klar geregelt: Wer einen Rundfunkempfänger bereithält, hat zu zahlen.

    Da es für die Gebührenpflicht irrelevant ist, ob man es tatsächlich nutzt und/oder nur private Sender schaut, ist auch das aktuelle Gerichtsurteil wieder einmal vorauszusehen gewesen.

    Es wird endlich Zeit, dass diese bekloppte Regelung mit der "Bereithaltung" gekippt wird. Da muss man ansetzen -- und eben nicht ständig gegen Windmühlen kämpfen.
     
  2. Mustermaus

    Mustermaus Senior Member

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Grundsätzlich ist es richtig, daß die Regelung mit der Bereithaltung die größten Probleme bereitet. Und im Zeitalter der Medienkonvergenz und der Vorstellungen, daß ein PC oder ein Handy ein Rundfunkempfänger sind, sollte man verstärkt über diese Problematik nachdenken.

    Andrerseits ist es gut verständlich, daß angesichts einer recht hohen Schwarzseher-/Schwarzhörer-Quote sich vor allem von den Mehrfachzahlungen Betroffene zu wehren versuchen. Wenn kleine Selbstständige mehrfach zahlen müssen, die z.T. so wenig Einkommen haben, daß jeder HartzIV-ler mehr hat, und es keinerlei Befreiungsregelungen gibt, dann ist das schon eine Frage des Gerechtigkeitsempfindens. Ganz zu schweigen von der Frage, ob Betroffene auch mehrfach konsumieren können. Hier werden einzelne Berufsgruppen mehrfach geschröpft, insbesondere auch für unentbehrliche Arbeitsgeräte. Eine Wahlfreiheit gibt es hier nicht mehr. Außer den Laden zumachen... - oder eben Klagen!!! Denn nur dann wird sich vielleicht doch irgendwann mal im System was ändern. Denn weder die Rundfunkanstalten noch die Politiker haben Interesse daran, etwas gerechter und bürgerfreundlicher zu gestalten. Schaut man sich die Ideen aus den Rundfunkkommissionen der Länder an (wie z.B. der Beweislastumkehr), dann kann einen nur schaudern.
     
  3. Schmunzel

    Schmunzel Gold Member

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Das frage ich mich allerdings auch,denn wer das Geld hat,um zu klagen,müßte auch das Geld haben zu bezahlen,- rein theoretisch !

    Bei mir ist das etwas anders,ich bezahle keine GEZ,weil ich keine Geräte besitze,die einen Empfänger intus haben,- die GEZ kann ja gern zum Gegenbeweis antreten ! :D:D:)

    :):)
     
  4. LHB

    LHB Institution

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    offensichtlich hast du ja einen PC oder ein anderweitiges internetfähiges gerät und somit bist du verpflichtet rundfunkgebühren zu bezahlen! :p
     
  5. arte-neu

    arte-neu Talk-König

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Und da fängt die Perversion an!
     
  6. Mustermaus

    Mustermaus Senior Member

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Eine Klage kostet nicht viel. Zumindest in der ersten Instanz kann man auf den Anwalt verzichten. Das Problem ist eher der Weg durch die Instanzen, den die Öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten immer suchen. Da kann es dann schon recht teuer werden.

    Rundfunkgebührenpflichtig ist man bei Besitz eines internettauglichen PCs oder Handys. Könnte natürlich sein, daß der eine oder andre seine emails und Forenbeteiligung im Internetcafé abwickelt. Aber genau wg. solcher Unwägbarkeiten kommt ja auch die Rundfunkkommission der Länder auf die Idee der Beweislastumkehr. Dann wird man nicht umhin kommen, die Herren von der GEZ sogar hereinbitten zu müssen.
     
  7. arte-neu

    arte-neu Talk-König

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Das glaube ich eher nicht, denn eine Beweislastumkehr halte ich für verfassungswidrig.
    Wenn bei der Frage der GEZ die Beweislast umgekehrt ist, dann dürfte sie auch in anderen Fragen umgekehrt werden. Das wäre in letzter Konsequenz das Ende eines Rechtsstaats.
     
  8. JuergenII

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Aber auch das ist kein Problem, denn man kann ja die Geräte am Tag der Besichtigung auslagern! Und dann?

    Habe so wie so nie verstanden, warum Gewerbetreibende die GEZ zahlen müssen! 99,9% der in den Betrieben arbeitenden Personen zahlen ja privat ihre Gebühren. Bis auf eine Handvoll public Viewing Lokale ist das doch Abzocke pur. Hier müsste als erstes mal eine Änderung des Gebühreneinzugs stattfinden.

    Der Hammer ist allerdings dieses Gerichtsurteil, bei dem man wirklich hinterfragen muss, ob unsere Richter überhaupt noch eine Ahnung vom Geschehen außerhalb ihre 4 Gerichtswände haben. Analoges terrestrisches Fernsehen ist aufgrund von DVB-T in den Ballungsgebieten Deutschlands nicht mehr möglich. Somit ist auch ein altes TV-Gerät nicht mehr nutzbar. Ergo kann man hier nicht mehr von einem TV-Gerät zur Bereithaltung ausgehen. Muss man dafür Rundfunkgebühr zahlen, muss man es im Umkehrschluss auch für jeden Monitor und jeden PC machen. Dies sollten sich die Leute die hier groß*kotzigig das Gerichtsurteil bejubeln mal durch den Kopf gehen lassen.

    Und ja, wir brauchen diese Leute, die gegen den Moloch Rundfunkgebühren gerichtlich vorgehen, damit regelmäßig der Öffentlichkeit vorgeführt wird, wie Gebühren für unbrauchbare TV-Geräte eingezogen werden. Das ist Bereicherung ohne Grundlage.

    Juergen
     
  9. Lt_Spock

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Lustige Diskussion!

    Aber man den Unterschied zwischen Gebühr und Steuer bzw. den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum kennt, dann erscheinen 90% der Beiträge als blanker Unsinn!
     
  10. Schmunzel

    Schmunzel Gold Member

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    ... u.s.w.
    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Der Teil im PC,der Internetfähig ist, ist nicht mein Eigentum !

    :):)