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GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 3. Februar 2010.

  1. skykunde

    skykunde Talk-König

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Ich fasse es nicht. Wie kann man wegend der GEZ bis vorm Gericht gehen, um mit denen rumzustreiten. Das impliziert doch, dass man mit denen in irgendeiner Weise überhaupt kommuniziert hatte. Einfach die grünen Briefe wegschmeißen und gut ist...
     
  2. LizenzZumLöten

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Dagegen das die GEZ den Umbau eines TV-Gerätes in einen Monitor, durch fachgerechtes entfernen/außerbetriebsetzen des Empfangsteils im Gerät, nicht akzeptiert hat hätte man Einspruch einlegen sollen; den letzten Umbau an einem großformatigen LCD-TV den wir in der Werkstatt vorgenommen und bescheinigt haben hat die GEZ ohne murren und knurren akzeptiert. Ein TV Gerät ohne Empfangsteil ist nun mal kein Fernseher mehr, von daher muss die VHS nun auch keine GEZ-Gebühr für dieses umgebaute Gerät, welches zur Vorführung von Video-Material dient, zahlen.
     
  3. Schmunzel

    Schmunzel Gold Member

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    ... u.s.w.
    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Soweit ich das verstanden habe,muß also immer der Besitzer des Gerätes GEZ bezahlen,aber nicht der Nutzer !
    Wenn also jemand sky abonniert,und sky dem Nutzer einen Receiver verleiht,dann müßte ja dann sky als Besitzer des Receivers die GEZ-Gebühren bezahlen,aber nur dann ,wenn der Nutzer den Receiver an einen Monitor anschließt,oder !? :D:D:)

    :):)
     
  4. michatubbie

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  5. Schmunzel

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Zitat Anfang:

    In der Wirtschaft wird zwischen Besitz und Eigentum ein großer Unterschied gemacht.

    Zitat Ende !

    Genau,das gilt für die Wirtschaft und die Unternehmer,aber nicht für Otto Normalverbraucher !

    Davon mal abgesehen bezahle ich ja sowieso keine GEZ! :D:D:)

    :):)
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Februar 2010
  6. michatubbie

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Und wo steht das schon wieder?

    Und du liegst trotzdem falsch.
    Eigentum ? Wikipedia
    Noch mehr Links?

    Und natürlich kann man sich als Hartz IV-Empfänger von der GEZ befreien lassen.
     
  7. Schmunzel

    Schmunzel Gold Member

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Na aus Deinem 1. Zitat !

    Ich bin Rentner,und KEIN Hartz iV-Empfänger !

    :):)
     
  8. michatubbie

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Ich meinte wo steht, dass es nicht für Otto Normalverbraucher und beispielsweise auch Monika Mustermann gilt?
     
  9. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Wie soll das gehen seit auf DVB-T umgestellt wurde?
    Ist eine analoger Fernseher überhaupt noch ein funktionierender? :confused:
     
  10. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Stimmt nicht ganz, daß gilt nur für Privatgrundstücke die abgesperrt sind !

    Du darfst dein abgemeldetes Auto nicht einmal auf einem öffentlich zugänglichen Privatgrundstück parken, da kannst du meinen Kollegen zu befragen der einen dieser Zettel von der Stadt dran hatte bezüglich abschleppen.