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GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 3. Februar 2010.

  1. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Die Rechtssprechung in Sachen GEZ ist seit Jahrzehnten immer gleich geblieben, das Urteil liegt nur auf derselben Linie.

    Wir ein TV Gerät bereit gehalten, ist es GEZ pflichtig, dabei ist es völlig unerheblich, was man damit empfangen kann. Das ist nix Neues.
     
  2. Thorsten Berlin

    Thorsten Berlin Gold Member

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    In meiner Küchenschublade halte ich einen Satz Messer bereit... werde ich jetzt pro forma eingesperrt, weil ich irgendwann damit einen Mord begehen könnte? Die GEZ und das Berliner Verwaltugnsgericht... nur der EU-Rat ist noch schmieriger und realitätsferner.

    Was steht gleich noch am Reichstag? Dem Deutschen Volke oder Gegen das Deutsche Volk?
     
  3. fibres73

    fibres73 Gold Member

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Natürlich nicht !! Aber beim Kauf der Messer wurdest Du vorsorglich
    bei den Behörden registriert...sicher ist sicher ;) :D
     
  4. reselection

    reselection Gold Member

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Eine eventuelle Beweisaufnahme stelle ich mir interessant vor. Da muss er ja irgendwie belegen, dass er wirklich über ein Gerät verfügt. :D
     
  5. Formeleins

    Formeleins Senior Member

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Hätte einfach sagen sollen der TV ist kaputt und gut ist. Dann ab in den Keller und irgendwann wieder rausholen. Pech nur wenn so ein Scherge in den Keller eingebrochen wäre. Aber ansonsten hätte ich mir die Klagerei gespart, hätte nicht anderes erwartet.
     
  6. reselection

    reselection Gold Member

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Er hätte den Spieß mal umdrehen sollen: Er zahlt, aber er bekommt keine Gegenleistung, da analoger terristischer Empfang entgegen jahrzehntelanger Gewohnheit nicht mehr möglich ist. Er hätte ja darauf klagen können, einen DVB-T Receiver zur Verfügung gestellt zu bekommen.

    Oder aber einfach das analoge Empfangsteil ausbauen/zerstören. Dann braucht man auch nicht zahlen. So macht es ja der Herr Schlecker in seinen Läden. Da sieht man mal wieder, wie bescheuert das alles ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Februar 2010
  7. Gast 15930

    Gast 15930 Guest

    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Mit Verlaub, wer so blöd ist und zugibt, dass er ein Gerät besitzt, gehört verurteilt. Da hätte ich mein altes Gerät halt wegegeben, natürlich hätte ich es nicht behalten. ;)

    Es müsste nur jeder diesen Zirkus nicht mehr unterstützen, dann würde sich das Problem von alleine lösen.

    Die GEZ hat ja auch kein Recht, die Türschwelle zu übertreten. Natürlich kommen die schon mal ungefragt in den Keller (um die Kabel zu zählen), aber dann muss ich sagen, ist die Polizei auch schnell gerufen und es setzt eine Anzeige. Dieses Pack lässt nämlich nichts aus.
     
  8. frankt

    frankt Junior Member

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Gegenfrage: Wer hat schon ein Fernsehgerät zu Hause und benutzt es nicht zumindest ab und zu zum Fernsehen?
     
  9. satman702

    satman702 Wasserfall

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    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Aber warum ist ein PC Monitor denn Gebührenfrei? Gut klar der PC ist gebührenpflichtig. Aber was ist denn jetzt mit einem 26" TFT (PC Monitor), der ja inzwischen heutzutage auch schon HDMI hat mit einem nicht Internetfähigen Blu Ray Player?
    Ist ein PC eigentlich Grundsätzlich Gebührenpflichtig sobald er eine Netzwerkkarte hat, oder nur wenn auch ein Internetanschluss vorhanden ist?
     
  10. idm

    idm Guest

    AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

    Es geht aber um die öffentlich rechtlichen Sender. Wenn jemand diese nicht sehen möchte, sondern nur die Privaten oder Pay TV muß er trotzdem GEZ abführen. Es wird damit ja der Empfang der ÖR bezahlt, nicht das Fernsehgerät.

    1950 machte das auch Sinn. Da gab es einen Sender und man konnte jedem der einen Fernseher besaß auch unterstellen, daß er ihn benutzt und eben diesen Sender sieht.

    Heute bezahlt man aber die Gebühren wenn die Möglichkeit besteht die ÖR zu empfangen ob man will oder nicht. Ebenso sehe ich die Ungerechtigkeit bei den PC Gebühren. Ich habe keinen gebeten ihren Inhalt ins Netz zu stellen. Sollen sie doch den Kram sperren und gegen Gebühr freischalten. Dann kann jeder selbst entscheiden.

    Man muß sich mal vorstellen ich würde ein paar selbstgedrehte Filmchen ins Netz stellen und von jedem Bundesbürger eine Gebühr verlangen, weil er ja die Möglichkeit hat sich diese anzusehen.
    Ich glaube man würde mich einweisen.