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GEZ -Autohändler brauchen keine zahlen!

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Mich@, 9. Juli 2007.

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  1. Mich@

    Mich@ Senior Member

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    Ein Autohändler muss für die von ihm zum Verkauf bereitgestellten Fahrzeuge, die über ein Radio verfügen, keine Rundfunkgebühr bezahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Die Regelung gelte auch dann, wenn der Händler mit roten Nummernschildern an den Autos Probefahrten durchführe.

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    Zwangsanmeldung


    Im konkreten Fall hatte ein Autohändler aus dem Landkreis Mayen-Koblenz beim Besuch eines Mitarbeiters der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) die Anmeldung von Rundfunkgeräten verweigert. Daraufhin beantragte der GEZ-Mitarbeiter die "Zwangsanmeldung einer Hörfunk-Händlergebühr" und einer Hörfunkgebühr für rote Kennzeichen seit dem Bestehen des Betriebes im Jahr 1992.

    Rechtswidriger Gebührenbescheid


    Im August setzte der SWR dann für die Jahre 1992 bis 2006 Rundfunkgebühren in Höhe von insgesamt 1.585 Euro fest. Dieser Gebührenbescheid ist nach Ansicht der Koblenzer Richter rechtswidrig. Das so genannte Händlerprivileg des Rundfunkstaatsvertrags gelte nur für Betriebe, deren Gewerbe sich typischerweise mit Rundfunkgeräten befasse, argumentierten die Richter. Das sei bei einem Autohändler nicht der Fall.

    Händlerprivileg


    Das Händlerprivileg berechtigt zum Beispiel Radio- oder Fernsehhändler, bei Zahlung von Gebühren für ein Gerät weitere Geräte für Prüf- und Vorführzwecke gebührenfrei zum Empfang bereitzuhalten. Auch das Vorhandensein roter Kennzeichen rechtfertigt nach Ansicht der Richter keine pauschale Gebührenerhebung nach dem Händlerprivileg. Denn wenn ein Auto mit rotem Kennzeichen fahre, beschränke sich die Zulassung des betreffenden Fahrzeugs auf die jeweilige Nutzungsdauer. Eine Rundfunkgebührenpflicht könne also bestenfalls für diese Dauer entstehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Quelle: ddp
     
  2. Florian

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