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GEZ abmelden, SAT-Anlage nicht entfernen?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Hansea7, 17. Oktober 2008.

  1. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: GEZ abmelden, SAT-Anlage nicht entfernen?

    Ist den nun das Pflegeheim die Zweitwohnung oder das Häuschen?
    Zur Not kann die GEZ ja im Pflegeheim bei der Großmutter mit Alzheimer vorsprechen. :D
     
  2. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: GEZ abmelden, SAT-Anlage nicht entfernen?

    Das wäre letzendlich egal...
    Ob die da Erfolg haben werden?

    Mal davon abgesehen bin ich immer noch der ansicht das hier ein Befreiungsgrund vorliegt...
     
  3. AW: GEZ abmelden, SAT-Anlage nicht entfernen?

    Erben.

    Wollen kann die viel.:)
     
  4. Discone

    Discone Institution

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    AW: GEZ abmelden, SAT-Anlage nicht entfernen?


    Gibt es eigentlich auch GEZ-Frauen (ich meine nicht die, die im Büro der GEZ Kaffee kochen)? :D

    Warum laufen die GEZ-Beauftragten eigentlich nicht durch die Straßen und über die Parkplätze, schauen in die Autos und machen bei erkennbarem Autoradio einen Datenabgleich mit dem Kraftfahrt-Bundesamt?

    Dies war kein Verbesserungsvorschlag!

    :winken:
     
  5. AW: GEZ abmelden, SAT-Anlage nicht entfernen?

    Sicher? :)
     
  6. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: GEZ abmelden, SAT-Anlage nicht entfernen?

    Ich auch.
    Ich kenne zwar ihre Finanzen nicht, aber vielleicht hätte sie sich schon viele Jahre zuvor befreien lassen können?
    Unwissenheit wird von der GEZ gnadenlos ausgenutzt!
    Deshalb lässt die GEZ auch keine automatische Abmeldung durch die arge bei alg2 zu. :(
     
  7. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: GEZ abmelden, SAT-Anlage nicht entfernen?

    Naja nicht durch das Gehalt.

    Nur kriegen Demenz/Alzheimer kranke nicht Pflegegeld?
     
  8. ackerboy

    ackerboy Wasserfall

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    AW: GEZ abmelden, SAT-Anlage nicht entfernen?

    Akademische Diskussion.
    Wenn die Frau so krank ist, dass sie ins Heim MUSS (und nicht dorthin abgeschoben wurde - wovon ich jetzt einfach mal ausgehe), also Rund-um-die-Uhr-Pflege benötigt, kann ich euch aus eigener Anschauung versichern, dass GARANTIERT kein Grund mehr besteht, sich über Gebührenbefreiung zu unterhalten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Oktober 2008