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Gewerbeschein

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von nachtflug, 20. Dezember 2009.

  1. Speedy

    Speedy Institution

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    AW: Gewerbeschein

    Ich hab mal beim Sat Großhändler eingekauft.
    Da muss dann aber auch das passende auf dem Gewerbeschein stehen, und nicht "Maler Bedarf" :D

    Aber so viel billiger wars dann nun auch nicht, wie der Reguläre Handel.
    Vielleicht 10% bei Receivern, mehr nicht.
    Erst ab einer bestimmten Menge, "Paletten" wirds billiger :D
     
  2. Stef76

    Stef76 Junior Member

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    AW: Gewerbeschein

    Apropos Gewerbeschein ;)

    Ein Freund von mir arbeitet im öffentlichen Dienst auf 400€ Basis und möchte jetzt zusätzlich noch ein Gewerbe anmelden, um dort zukünftig sein Haupteinkommen zu erzielen.

    Wie sieht es dann mit den Steuern aus ? Nur Gewerbe ? Oder werden die 400€ mit angerechnet ?
     
  3. Speedy

    Speedy Institution

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    AW: Gewerbeschein

    alle Einnahmen bzw der Gewinn über 7600 Euro muss versteuert werden, bei der EKST
     
  4. Stef76

    Stef76 Junior Member

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    AW: Gewerbeschein


    aber der 400€ minijob bleibt unberührt, wenn der AG schon eine Pauschale dafür bezahlt ?
     
  5. Golphi

    Golphi Gold Member

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    AW: Gewerbeschein

    Nein. Es kommt alles, auch die Pauschale, in die Verrechnung der Einkommenssteuererklärung, sofern der oben aufgeführte Betrag überschritten wird.

    Die Pauschalen betreffen nicht die ESt. Das betrifft Sozialleistungen.


    Golphi
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Dezember 2009
  6. mobafan

    mobafan Silber Member

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    AW: Gewerbeschein

    Nein. Sofern es sich tatsächlich um einen Minijob handelt und alle Minijobs zusammen den Betrag von 400 EUR nicht überschreiten, ist das seit einigen Jahren (wieder) ein steuerfreier Hinzuverdienst.
     
  7. Golphi

    Golphi Gold Member

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    AW: Gewerbeschein

    Ja, aber. In diesem Land ist nix "steuerfrei". Sofern die Grundfreibeträge pro Jahr - nicht Monat - überschrittten werden, ist Schluss mit steuerfreiem Hinzuverdienst.


    Golphi
     
  8. Stef76

    Stef76 Junior Member

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    AW: Gewerbeschein


    So habe ich es nämlich auch verstanden als ich ein bisschen recherchiert habe.

    Von daher muss dieser 400€ Minijob ( 400€ wird in keinem Monat überschritten) also nicht angegeben werden, wenn man zusätzlich ein Gewerbe anmeldet.
     
  9. cable-guy

    cable-guy Platin Member

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    AW: Gewerbeschein

    Sogar Privatpersonen müssen Gewinne über 512 Euro im Jahr versteuern,
    wenn sie aus An- und Verkäufen innerhalb eines Jahres stammen.
    Viele Leute wissen das nicht.
    eBay Produktinfos - Internethandel wann wird man steuerpflichtig
     
  10. mobafan

    mobafan Silber Member

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    AW: Gewerbeschein

    Nein.

    Also, nochmal.

    Gegeben sind ein Bruttoeinkommen aus Erstverdienst von 60000 EUR, und 12*400 EUR = 4800 EUR aus Minijob. Das gesamte steuerrelevante Bruttoeinkommen beträgt damit 60000 EUR.

    Gegeben sind ein Bruttoeinkommen aus Erstverdienst von 60000 EUR, und 12*400 EUR = 4800 EUR aus Gewerbeeinahmen oder Mieteinnahmen oder sonstige Einnahmen, die nicht Minijob sind. Das gesamte steuerrelevante Bruttoeinkommen beträgt damit 64800 EUR.