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Gewalt bei Gefahr im Verzug?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Custer, 22. Februar 2003.

  1. riffraff

    riffraff Gold Member

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    @Bikerman

    wie auch immer, die Tatsache bleibt. Ich hoffe nur, dass nicht Du derjenige bist von dem die Polizei ausgeht das er ein Verbrechen begangen hat. Trotz anderslautender Gerüchte soll es wohl doch hin und wieder Leute geben die einer Tat zu Unrecht beschuldigt werden. Und ob Du, wenn Du zufällig das Opfer dieses Irrtums bist, immer noch sagst ich bewundere den Polizisten der mir die Fr*sse poliert hat darf ich hier offen bezweifeln oder??
    breites_
    RR
     
  2. BikerMan

    BikerMan Platin Member

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    @riffraff:
    Ich weiß nicht wo das jetzt her hast, ich habe einen gewissen Respekt vor dem Beamten weil er der (falschen) Hoffung unterlag mit seiner Anweisung das Leben des Kindes eventuell retten zu können, auch wenn er dafür einen Tabu- und Rechtsbruch (bewußt) in Kauf nahm und sich nicht achselzuckend abgewahnt hat und an Karriere und sich selbst gedacht hat. Und zum Zeitpunkt der Anordnung der Androhung von Gewalt war ja auch schon durch die Aussagen klar, daß der Verhörte ein Mit- oder Haupttäter war und keine evtl doch Unschuldiger.

    Eine (angemessene) dienstrechtliche Ahndung muß und wird es geben und das war ihm wohl auch bewußt, aber in der Situation hat er sich entschieden diese Anordnung zu geben und jetzt auch dazu zu stehen. (Er könnte sich ja auch rausreden von wegen Mißverständnisse usw)

    Ich möchte dich bitten meine Postings doch im Zusammenhang zu sehen. Zugegeben muß man dazu den Artikel des Spiegel gelesen haben.
     
  3. AndyO

    AndyO Senior Member

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    Saarbrücken (dpa) - Erschütternde Geständnisse im Fall des vermissten Pascal aus Saarbrücken: Mitglieder einer Gruppe von Kinderschändern haben zugegeben, den kleinen Jungen sexuell missbraucht und ermordet zu haben. Der Leiter der Saarbrücker Kriminalpolizei, Peter Steffes, sagte, von den zwölf festgenommenen Männern und Frauen gebe es mehrere übereinstimmende Aussagen, nach denen Pascal bereits Ende September 2001 getötet wurde. Danach sei er in einer Kies- und Sandgrube bei Saarbrücken verscharrt worden. Veröffentlicht von RZ-Online am 26.02.2003 17:25

    Schützt nur weiter die von der Gesellschaft benachteiligten und von ihren Psychologen im Stich gelassenen Täter. Das Leid, was dem Täter bei der Polizei erwartet, steht in keinem Verhältnis zu dem Leid der Opfer. Die Arroganz, sich über letzteres hinwegzusetzen, scheint hier wohl keine Grenzen zu kennen!
    Weiter so, aber dann wandere ich aus!
     
  4. Beanpole

    Beanpole Senior Member

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  5. Custer

    Custer Silber Member

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    Hallo Leute,

    kann es sein, dass ich nicht fähig bin meinen Punkt effizient, adäquat und für jedermann verständlich rüberzubringen? Sollte dies so sein, so entschuldige ich mich bei euch!

    Zugegeben, ich nutze dieses Forum und die Diskussionen auch um mein etwas angestaubtes Deutsch etwas aufzumöbeln. Da ich beruflich seit sehr langer Zeit nur noch in Englisch kommuniziere ist das hier natürlich eine gute Gelegenheit. läc

    Jetzt mache ich mir doch halbwegs Sorgen, dass mein Deutsch doch schlechter ist als ich dachte.

    Also noch mal zum mitschreiben:

    1. Ich bin nicht für Folter.
    2. Ich habe von Anfang an gesagt, dass ich mir bei diesem speziellen Fall nicht sicher sei, ob es nicht doch eine Rechtfertigung geben könnte diese anzuwenden.
    3. Ich finde diese Diskussion überaus interessant und respektiere selbstverständlich jede Meinung.
    4. Da ich noch keine vorgefertigte Meinung zu diesem Fall hatte, habe ich jeden Beitrag aufmerksam gelesen und muss sagen, dass die besseren Argumente diejenigen vorbrachten, die prinzipiell gegen die Gewaltanwendung auch in diesem "extremen Ausnahmefall" waren.
    5. Die wenigen Beiträge, die für das Vorgehen der Polizei in diesem Fall waren, sind für mich nicht so überzeugend gewesen, was nicht heisst, dass ich sie nicht interessant fand.
    6. Mit einem hat der "Finesse" recht. Ich hab meinen "Job" zu Polarisieren nicht gut gemacht!

    Gruss
    Custer
     
  6. riffraff

    riffraff Gold Member

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    @Custer

    wer Dich verstehen wollte hat es verstanden winken

    @Beanpol

    ich sehe Du WOLLTEST nicht verstehen !

    Gruss RR

    <small>[ 26. Februar 2003, 20:25: Beitrag editiert von: riffraff ]</small>
     
  7. BikerMan

    BikerMan Platin Member

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    @Beanpole:
    Sorry, aber deinen Beitrag habe ich nicht benötigt um mir meine Meinung zu bilden.
     
  8. Beanpole

    Beanpole Senior Member

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    Hab ich etwa behauptet, daß du dir keine eigene Meinung bilden kannst?

    Dann sei bitte so ehrlich und schreib:

    Beanpole, ich möchte nie wieder mit deinen Beiträgen in Verbindung gebracht werden,weil man sonst denken könnte, ich wäre auf deiner Seite.
     
  9. schnuff

    schnuff Neuling

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    Ich bin zufällig auf diese hitzige Diskussion gestoßen, eigentlich bin ich in diesem Forum wegen technischer Sachen, kann aber nicht umhin meinen Senf zu diesem Thema abzugeben.
    Erstmal vorweg: Ich bin Polizist (in Österreich), da unsere Gesetze aber den deutschen sehr ähnlich sind, ist mir aufgefallen, dass hier verschiedene Sachen vermischt werden. Hier meine Meinungen:
    1) Folter zur Erzwingung eines Geständnisses ist absolut abzulehnen, einer Polizei, die das vorsieht wäre ich nicht beigetreten.
    2) Beim diskutierten Fall ging es nicht um das Erzwingen eines Geständnisses, sondern um die Nennung des Aufenthaltortes des Kindes, was nach dem damaligen Wissensstand eventuell das Leben des Kindes hätte retten können, die Betroffenen argumentieren ja mit Notstand. Ein entschuldigender Notstand liegt ja vereinfacht gesagt vor, wenn die Folgen der strafbaren Handlung nicht so schwer wiegen, wie die Folgen als würde diese nicht begangen (hier: ein gebrochener Finger gegen das Leben eines Kindes), ob diese Rechtfertigung hier angewendet werden kann, werden Richter entscheiden.
    3) Finaler Rettungsschuß: ist eine Notwehrhandlung (notwehrfähig ist auch fremdes Leben), grundsätzlich sieht jede rechtsstaatliche Gesetzgebung die Verhältnismäßigkeit vor, d.h. der finale Rettungsschuß wird nur in extremen Situationen angewendet, wo die Unterlassung desselben mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Tod von Unschuldigen zur Folge hätte, vorher sind natürlich alle anderen möglichen gelinderen Mittel auszuschöpfen.

    Vergleiche des Abgebers eines finalen Rettungsschusses mit einem Mauerschützen aus der Ex-DDR sind rein rechtlich falsch. Auch das Deutsche Strafrecht ist ein Schuldstrafrecht, d.h. auch wenn der Erfolg der gleiche ist (hier der Tod eines Menschen), so ist die innere Tatseite (der Antrieb zur Tat) wohl grundverschieden. Allein die innere Tatseite entscheidet über den Schuldgehalt und somit über die Strafe. Der Erfolg ist nicht maßgebend, sonst wäre ja jedes Tötungsdelikt Mord und Abstufungen wie "Fahrlässig Körperverletzung mit tödlichem Ausgang", "Fahrlässige Tötung" und "Totschlag" nicht notwendig.

    Meine Ausführungen sollen keine Verteidigungen sein, ich habe lediglich versucht so objektiv wie möglich gewissen Dinge auseinander zu halten, die hier vermischt werden.
     
  10. Custer

    Custer Silber Member

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