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Gewalt bei Gefahr im Verzug?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Custer, 22. Februar 2003.

  1. Custer

    Custer Silber Member

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    Hi,

    Hier ein Artikel in der "Welt" in dem von "übergesetzlichem Notstand" gesprochen wird.

    Gruss
    Custer

    <small>[ 23. Februar 2003, 15:32: Beitrag editiert von: Custer ]</small>
     
  2. Tom123

    Tom123 Lexikon

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    Wer entscheidet denn, was ein angemessenes Mittel ist? Der Polizist? Ein Gericht? Willst Du einem Polizisten wirklich zugestehen, zu entscheiden wie weit Grundrechte eingeschränkt werden dürfen? Für den einen Beamten ist die Androhung von Folter (gleich welcher Schwere und Form) ein geeignetes Mittel. Für den nächsten ist es das Zusammenschlagen eines Verdächtigen oder Schlimmeres.
    Soll ein Gericht tatsächlich Folter oder die Androhung von Folter authorisieren?
    Und wo wird die Grenze gezogen? Was heißt Gefahr im Verzug? Wer wird das definieren? Und wie "flexibel" ist die Definition?
     
  3. n0NAMe

    n0NAMe Platin Member

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    Hi Custer,

    selbst bei gegebenen Verdachtsmomenten würde ich solch eine Androhung für nicht richtig halten. Wo ist denn da die Grenze, ab wann sowas gemacht werden darf ? Und wer entscheidet das ? Nein, für mich steht klar fest, dass in keinem Fall die Androhung von Folter oder schlimmeres in Ordnung ist. Nicht in einem demokratischen Staat.
    Und das hat jetzt nichts damit zu tun, dass alle Welt Täterschutz betreibt, sondern einfach mit den Rechten jedes einzelnen. Das in Deutschland mit dem fehlenden Opferschutz einiges falsch läuft, sehe ich auch so. Nur kann man daraus nicht ableiten, dass deswegen eine Androhung von Folter/Gewalt im Umkehrschluss in Ordnung sei. In einem weitentfernten Land soll es ja schon vorgekommen sein, dass Leute hingerichtet wurden und man danach festgestellt hat, dass sie unschuldig waren. Aber das nur nebenbei.

    Gruß

    n0NAMe
     
  4. bdroege

    bdroege Board Ikone

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    Wenn man Foltert, kann man jede Sraftat in Minuten "aufklähren", mann muss nur eine x-beliebigen Bürger einer Randgruppe festnehmen und Foltern bis er gesteht, dies wurde im dritten Reich sehr erfolgreich eingesetzt.

    Trotz dieser "erfolge" bin ich strikt gegen Folter, da man so niemals eine glaubwürdige Antwort des Täters/opfers bekommt.

    Wir sollen uns nicht auf das Nivou von Staaten wie Irak, China und USA herabsetzen, das andere Foltern ist kein Grund das auch zu tun.

    Jede Folter hinterlässt folgeschäden, wenn auch nicht Köperliche,aber zumindest Seeliche Schäden. Wer dies nicht glaubt, soll mal einen Fragen der als Kurde in einen türkischen gefängnis saß.

    Wer für Folter ist, ist nicht besser als A.Hitler, Saddam Hussein, Stalin,J.W Bush jun.,etc
     
  5. Finesse

    Finesse Senior Member

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    Folter muss man ganz klar ablehnen. Jetzt nicht nur aus verfassungsrechtlichen Gründen sondern auch aus ganz praktischen:

    - Eine Aussage, die unter Folter erzwungen wurde ist vor Gericht nicht verwertbar.
    - Der Wahrheitsgehalt ist auf jeden Fall als sehr gering einzustufen. Man sagt etwas damit die Schmerzen aufhören.
    - Dem Kind in dem Falle hätte auch so nicht geholfen werden können.

    Das hat nichts mit der rechtslastigen Parole "Opfer- statt Täterschutz" zu tun sondern mit Grundprinzipien eines Rechtsstaats. Und eine Strafe hat da keine Rache zu sein für ein Verbrechen.

    Pascal
     
  6. BikerMan

    BikerMan Platin Member

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    Den jeweils ersten Postings von AlterEgo und NoName ist nichts hinzuzufügen, damit ist alles gesagt.

    Höchstens das sich einem dabei ab und an sicherlich die Faust in der Hosentasche zusammenballt, aber die Hand muß eben in der Tasche bleiben, auch wenn es machmal sehr schwer fällt.
     
  7. Custer

    Custer Silber Member

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    Hi,

    um ein Zwischenfazit zu ziehen, stelle ich fest, dass die überwiegende Mehrheit dagegen ist einen mutmasslichen Mörder durch physischen Druck zu zwingen den Aufenthaltsort eines möglicherweise sterbenden Kindes preiszugeben! Im Gegenteil, die Unversehrtheit eines Verdächtigen wird höher bewertet als das Leben eines Kindes. Dies soll keine Kritik sein sondern einfach nur eine nüchterne Feststellung.

    Gut, ich respektiere diese Haltung, habe aber für mich selbst Probleme diese einzunehmen. Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass dies ein absoluter extremer Ausnahmefall war.

    Ich frage mich wirklich, ob die, die kategorisch für die Rechte eines Verdächtigen (ausreichende Hinweise) eintreten, eigene Kinder haben und wie diese, wenn sie selber betroffen wären reagiert hätten.

    Auf alle Fälle danke ich euch für die interessante Diskussion. Vielleicht gibts ja auch noch Leute, die so zerrissen in dieser Frage sind wie ich?

    Gruss
    Custer
     
  8. Finesse

    Finesse Senior Member

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    Custer, Du machst Deinen Job zu polarisieren nicht sehr gut. Du bist auf ca dem Troll-Niveau im Heiseforum. Leider, denn das Thema ist viel zu ernst.

    Es geht nicht um "Wohl des Opfers" und "Wohl des Täters". Diesen Zusammenhang wird immer nur dann hergestellt wenn man ganz populistisch eben genau diese Opferschutz- statt Täterschutz-Leier "herausarbeiten" will. Es geht einfach um die Verfassung und den Rechtsstaat. Es gibt rechtstaatliche Mittel die ausgeschöpft werden könen und müssen aber nicht darüber hinaus. Das ist kein Täterschutz sondern ein Schutz aller Unschuldigen, die auch in den Kreis der Verdächtigen eintreten können. Und dieser Schutz aller unschuldig Verdächtigen wiegt tatsächlich höher als der Schutz eines Opfers.

    Dass es Täter gibt denen das bewusst ist und die das ausnutzen darf trotzdem nicht dazu führen, dass das System löchrig wird und am Ende doch wieder Willkürjustiz einzieht - teilweise sieht man ja nach jedem Kinderschänder- und/ider Kinderpornoskandal wie nah wir daran bereits sind. Bevor Gerichte urteilen hat der Mob bereits geurteilt - durch Bild-Zeitung & Co!

    Pascal
     
  9. Custer

    Custer Silber Member

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  10. BikerMan

    BikerMan Platin Member

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    @Custer: Du hast die Fragestellung aus dem ersten Posting mit dem Beitrag jetzt aber deutlich erweitert und verändert.

    Bei Entführung wegen Erpressung ist das Opfer nicht automatisch in Lebensgefahr.
    Sollte das Opfer im Zeitpunkt der Verhaftung eines (deutlich) Tatverdächtigte noch leben wird der Täter so schlau sein den Aufenthaltsort zu verraten um "Rabatt" zu erhalten bei der Strafbemessung und das Opfer z.B. nicht in seinem Versteck verhungern lassen o.ä.

    Und wenn das Opfer schon getötet wurde kannst du ihm so viele Finger brechen wie du willst, dann ist es eh schon zu spät. (Für Opfer, Polizei und Täter, dann wurde aus der Entführung ein Mord.)

    Daher ist neben den gesetzlichen und moralischen Verbot von Folter auch keine echte Notwendigkeit gegeben.

    <small>[ 23. Februar 2003, 19:00: Beitrag editiert von: BikerMan ]</small>