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Gewährleistungsrecht - wer kennt sich aus?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von ratbag, 31. Juli 2004.

  1. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Gewährleistungsrecht - wer kennt sich aus?

    "Gewährleistung" und "Garantie" wird immer zusammengewürfelt, obwohl es zwei unterschiedliche Dinge sind. Das meiste ist zum dem Thema schon gesagt worden. Eines aber noch..die Beweislastumkehr ab dem 7. Monat nach Kauf führt auch zu teilweise kuriosen Situationen, nämlich dann, wenn der Hersteller keinen Endkundensupport hat und das sind nicht gerade wenige.

    Ab dem 7.Monat winkt der Händler meist ab, weil er sich auf die Beweislastumkehr beruft und der Kunde in so gut wie allen Fällen den bereits im Zeitpunkt des Kaufes schlummernden Fehler nicht beweisen kann. Da hilft dann nur noch die Garantie des Herstellers..aber..die verweisen in den ersten 24 Monaten nach Kauf den Kunden nicht selten an den Händler oder bieten überhaupt keinen Endkundensupport. Sprich...wenn Support dann nur über den Händler oder Großhändler, die die Ware annehmen müssen, auf ihre Kosten an den Hersteller schicken usw. Da aber der Händler ab dem 7.Monat abwinkt, steht man plötzlich ohne jegliche Hilfe da. Händler nicht mehr zuständig, Hersteller noch nicht zuständig bzw. auch nicht zuständig, da kein Endkundensupport.. Ende der Geschichte ->Neukauf der Ware nach nur 7 Monaten. Geiles Schuldrecht...muss man schon sagen. Kann man nur beten, dass die Hersteller zukünftig minderwertiges in den Geräten verbauen, damit die in den ersten 6 Monaten nach Kauf kaputtgehen. ;)
     
  2. ratbag

    ratbag Guest

    AW: Gewährleistungsrecht - wer kennt sich aus?

    Interessante Schilderung. Da hilft dann wohl (so es sich lohnt) erstmal ein Gutachten bzgl. der Beweislastumkehr/des von Anfang an vorhandenen Fehlers. Hierzu könnte/sollte sich doch mal ein Rechtsexperte äussern, das wäre bestimmt aufschlussreich. Das sieht echt nach einer Gesetzeslücke aus, wenn es denn vom Hersteller ab dem 7. Monat "offiziell" so gehandhabt werden kann. Wenn dem tatsächlich so ist, hast Du recht. Da kann man nur hoffen, dass so manches Teil spätestens im 6. Monat "automatisch" den Geist aufgibt ;) Ggf. fällt mir als letzte Instanz noch der europäische Gerichtshof ein. Die sehen dort (habe ich gehört) manche Dinge etwas verbraucherfreundlicher. Nur muss es sich hier natürlich um höhere Beträge handeln, damit sich der aufzubringende lange Atem und die Auslagen auch lohnen. Wenn allerdings viel mehr Menschen bei solchen Sachen hartnäckiger wären, würde sich Manches eventuell "automatisch" ändern/verbessern.

    Fairerweise muss aber auch einmal folgendes gesagt werden: Es gibt natürlich (sehr viele) anständige und seriöse Händler und Hersteller, die mit Ihren Kunden so umgehen, wie diese es auch erwarten können.
     
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Gewährleistungsrecht - wer kennt sich aus?

    Die Krönung ist der Autokauf eines deutschen Fabrikats! (Golf und Co.)
    Lest gaaaanz genau Eure Verträge. Mehr sage ich nicht. Für mich kommen nur noch ausländische Modelle in Frage!
     
  4. Creep

    Creep Guest

    AW: Gewährleistungsrecht - wer kennt sich aus?

    Für mich auch - mein Nissan läuft seit fast 12 Jahren wie am ersten Tag. Nur bin ich mir dann auch bewußt, daß ich nicht über den Stellenabbau in Deutschland klagen darf.
     
  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Gewährleistungsrecht - wer kennt sich aus?

    Ich bezog mich mehr auf die Garantie. Die neuen Modelle bekommen nur noch eine Gewährleistung... Das die deutschen Modelle in der Qualität weit überschätzt werden werden steht für mich schon lange fest. Beim ADAC sowieso...