1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Gewährleistungsrecht - wer kennt sich aus?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von ratbag, 31. Juli 2004.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    Anzeige
    AW: Gewährleistungsrecht - wer kennt sich aus?

    Garantie gibt der Hersteller. Es ist eine freiwillige Leistung. Viele Hersteller geben zwei oder mehr Jahre Garantie -- allerdings z.T. auch mit bestimmten Bedingungen verknüpft. (z.B. Garantie gegen Durchrostung, etc.)

    Wir sprechen hier aber zunächst einmal ausschließlich von der gesetzlichen Gewährleistung. Und bei der ist -- wie sdl richtig schrieb -- nach den ersten sechs Monaten die Beweislast umgekehrt.

    Gag
     
  2. nevers

    nevers Gold Member

    Registriert seit:
    2. Mai 2002
    Beiträge:
    1.360
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Gewährleistungsrecht - wer kennt sich aus?

    Wenn du nur die gesetzliche Gewährleistung hast und der Händler/Hersteller nicht eine zusätzliche "all-inclusive" Garantie verspricht musst du nach dem halben Jahr nachweisen, dass das Gerät von Anfang an defekt war und du das bisher nur nicht bemerkt hast.

    Bsp:
    Du hast einen Sat-Receiver, der einen Sleeptimer beinhalten soll. Du probierst ihn aber nach einem Jahr das erste Mal aus und bemerkst, dass der defekt ist.

    Aber wie überall gilt auch hier: Probieren geht über studieren. Ich habe mich auch schon auf falsch ausgezeichnete Preise berufen, obwohl ich genau wußte, dass ich im Unrecht bin.
     
  3. sdl

    sdl Silber Member

    Registriert seit:
    25. Juni 2004
    Beiträge:
    767
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Gewährleistungsrecht - wer kennt sich aus?

    OK. Bis vor kurzem konnte sich jede Seite stur stellen, Nachweis unmöglich zu erbringen, basta. :( Einzige Möglichkeit, die man als Kunde hatte (Händler übrigends auch) war ein Gutachten anfertigen zu lassen, welches eine mangelhafte Ware nachwies. Da dieses ~100 Euro kostet, schrecken viele davor zurück, v.a. wenn es sich um kleinere Beträge handelt (z.B. Cassettenspieler für 19,95).
    Doch seit neuerstem muß nicht mehr überall ein Gutachten angefertigt werden, um Recht zu bekommen (letztens so gesehen im TV).

    Beispiel: Fernseher
    Frau gekauft, nach 1 Jahr und x Monaten kaputt gegangen. Kundendienst geholt, Garantieleistung erwartet, mit Beweislastumkehr und Rechnung von ~200 Euro konfrontiert worden, Händler stellte sich stur.

    Jetzt sprach der Experte des ÖR Fernsehsenders allerdings davon, daß ein Teil des Fernsehers kaputt gegangen war, welches im Mittel eine Lebensdauer von 8 bis 10 Jahren aufweist :confused:, also mußte man hier annehmen, daß der Mangel schon bei Warenkauf vorhanden war und die Frau bekam recht.

    Das ganze wurde dann noch getoppt von vielen, vielen verärgerten Kunden, die ebenfalls mit der Beweislastumkehr konfrontiert wurden. Da muß es viele böse Briefe gegen den Händler gehagelt haben. War glaube ich Otto oder Neckermann oder so. Sorry, die Sendung war schon eine Weile her und eine Quelle habe ich jetzt nicht parat. :(
    Jedenfalls entschloß sich das Kaufhaus aufgrund der Reaktion die Beweislastumkehr vom 7. - 24. Monat aufzuheben und alle Waren ohne wenn und aber umzutauschen.

    Kommt halt jetzt auf den Wert und das genaue Problem an, das dein Fernseher hat whitman. Wenn der 2.000 Euro gekostet hat, dann u.U. Gutachten erstellen lassen, falls Händler sich stur stellt. Falls es ein 149,- Euro TV von Aldi ist und eine Macke hat, mit der du leben kannst, oder wo nicht anzunehmen ist, daß es ein Teil verursacht, welches im Normalfall 10 Jahre hält, dann wird sich das Gutachten nicht unbedingt auszahlen. Denn sollte sich herausstellen, daß die Ware bei Kauf fehlerfrei war, zahlst du für Reperatur und Gutachten :( Da wäre ein neuer Fernseher billiger ... leider :(
    Wobei Aldi, Lidl, Plus und dergleichen sehr, sehr kulant sein sollen. Auch mal im TV gesehen. Saturn und große Kaufhäuser stellten sich meist stur und gingen mit der Kundschaft teils recht forsch um. Marke "Verschwinde endlich. Kannst doch sowieso nicht nachweisen, daß ich dir vor 16 Monaten eine fehlerhafte Ware verkauft habe". :(

    ---

    Mal eine generelle Frage, weil ich jetzt etwas durcheinander bin. Ich dachte die ersten 6 Monate nennt man Gewährleistungszeit, die restlichen 1,5 Jahre dann Garantiezeit. Oder sind die 2 Jahre die Gewährleistung und der Rest dann die Garantiezeit? Bei digitalfernsehen.de stand ja letztens, daß Seagate jetzt 5 Jahre Garantie gibt. Heißt das jetzt 2 Jahre Gewährleistung, 3 Jahre Garantie korrekt? :confused:
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. August 2004
  4. FilmFan

    FilmFan Lexikon

    Registriert seit:
    4. April 2002
    Beiträge:
    28.438
    Zustimmungen:
    11.019
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    1x VU+ Solo²
    2x Dreambox DM8000
    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    AW: Gewährleistungsrecht - wer kennt sich aus?

    Wie Gag schon schrieb, bezeichnet Gewährleistung die gesetzlich geregelten Ansprüche gegenüber dem Verkäufer (zur Zeit 24 Monate bei Neuware und mindestens 12 Monate bei Gebrauchtem).

    Eine Garantie ist immer freiwillig und wird meistens vom Hersteller gewährt. Sie beinhaltet aber oft auch Einschränkungen, so daß z. B. nur Ersatzteile kostenlos sind.

    Normalerweise bietet die Gewährleistung innerhalb der ersten 24 bzw. 12 Monate dem Käufer die besseren Rechte, darum sollte man sich immer darauf berufen. Die (Hersteller-)Garantie ist nur danach von Interesse oder wenn man den Händler (z. B. weil konkurs oder in Übersee) nicht belangen kann.

    In dem Seagate-Fall hast Du somit 2 Jahre Gewährleistung und 5 Jahre Herstellergarantie, von denen aber normalerweise nur die letzten 3 Jahre wirklich von Bedeutung sind.
     
  5. sdl

    sdl Silber Member

    Registriert seit:
    25. Juni 2004
    Beiträge:
    767
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Gewährleistungsrecht - wer kennt sich aus?

    @FilmFan:

    OK, danke. War mir jetzt unsicher, weil ich in anderen Foren es so gehört hatte, wie ich es oben geschrieben habe, also die ersten 6 Monate Gewährleistung, danach Garantiezeit. Die Äußerung von Gag mit 2 Jahren Gewährleistung brachten mich jetzt etwas durcheinander.

    Danke für's klarstellen :)
     
  6. ratbag

    ratbag Guest

    AW: Gewährleistungsrecht - wer kennt sich aus?

    @sdl: Nachdem ich leider gerade immer noch Probleme damit habe, habe ich gestern nochmal alles genau recherchiert und in einer aktuellen Ausgabe des BGB dazu geblättert:

    a) Gewährleistung und Garantie sind zwei voneinander unabhängige Leistungen. Hier tun sich viele Menschen mit der Unterscheidung schwer (vor allem Händler).

    b) Die Gewährleistung ist im BGB gesetzlich geregelt und beträgt 2 Jahre - da hattest Du recht. In den ersten 6 Monaten nach Kauf muss Dir der Händler beweisen, dass das Gerät nicht vom Tag des Verkaufs an mangelhaft war (Beweislastumkehr zu Gunsten der Verbraucher). Nach den 6 Monaten musst Du im Zweifel beweisen, dass das Gerät bei Übergabe nicht frei von Mängeln gewesen ist. [Beides im Prinzip schwer zu machen, daher besser innerhalb der ersten 6 Monate die Gewährleistung geltend machen].

    c) Garantie gibt *nicht der Händler*, sondern der Hersteller. Die kann unterschiedlich lange sein und Einschränkungen haben. Besser ist es daher wohl (schon wegen der Gesetzeslage) sich auf die Gewährleistung gegenüber dem Händler zu berufen, sofern dieser noch greifbar ist. Vor allem in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf. Und genau das scheint der Knackpunkt zu sein. Viele Menschen (vor allem Händler) wollen hier von der gesetzlichen Gewährleistung nichts wissen und verweisen (fälschlicherweise, ob mit oder ohne Absicht) an den Hersteller. Vor allem in meinem Fall wird das versucht, da der Hersteller ja insolvent ist. Der Händler glaubt sich hier automatisch "aus dem Schneider". Hier wird er übrigens eines Besseren belehrt werden. Der kennt mich (in diesem Punkt) noch nicht ;)

    d) Bisher ist mir der Händler übrigens die für gestern versprochene (100 %ige) Lösung/Mitteilung schuldig geblieben. Das hatte ich allerdings erwartet. Die Verbraucherzentrale habe ich nun informiert, ggf. werde ich mein Geld eben einklagen. Ist zwar ärgerlich, aber 200 € werde ich definitiv *nicht* "in den Sand setzen". Und kaufen werde ich dort auch nichts mehr und entsprechend "Werbung" dafür machen. Ich finde das Verhalten des Händlers gelinde gesagt - unklug.

    e) Falls in meinen Ausführungen (Recherchen) ein Fehler sein sollte, bitte ich diesen von Fachleuten gerne zu korrigieren. Aber so habe ich das BGB, das ich gestern erhalten habe, jedenfalls verstanden/interpretiert. Und ob der Hersteller pleite ist oder nicht, das ändert nichts daran, dass der Händler gewährleistungspflichtig ist. Dies wurde aber weiter oben im Thread, glaube ich schon so geschildert.

    Nachtrag: Ich sehe gerade, so hatte Filmfan sinngemäss ja auch schon geschrieben. Nun habe ich aus Versehen nochmals Dasselbe wiederholt - sorry, aber ich lasse es jetzt mal so stehen :winken:
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 4. August 2004
  7. uli12us

    uli12us Platin Member

    Registriert seit:
    25. August 2003
    Beiträge:
    2.740
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Gewährleistungsrecht - wer kennt sich aus?

    @ratbag, wenn du schon lustig am streiten bist kannst du das ja machen und auf Rückzahlung des Geldes bestehen. Nachdem ich einmal was beim allseits bekannten und beliebten Blödmarkt der seinen Namen nach dem was ich da erlebt hab wirklich verdient umgetauscht hab war ich froh dass ich das überhaupt wieder losgebracht hab. Am Eingang hat mir der Mann gesagt mit dem Foto wäre ich lange nicht der erste der den umtauscht. Dann bist erstmal am suchen wer überhaupt dafür zuständig ist, darfst irgendeinen Zettel ausfüllen. Dann bin ich zu ner anderen Hausecke geschickt worden, wiedermal 20Minuten anstellen.Das Teil das ich vorher mühsam wieder in dei viel zu kleine Schachtel reingebracht habe wieder auspacken nochmal fehler erklären und wieder einpacken. Dort wieder irgendwas ausfüllen und zurück zum ersten. Der war natürlich unterwegs also nochmal 10 Minuten warten. Und dann nachdem du nurmehr ein paar Zettel in der Hand hast kommen die daher Nein, Bargeld gibts nicht entweder gutschein oder gleich was anderes zu mindestens dem Preis mitnehmen und Differenz draufzahlen. Toll du hast also nichts in der Hand, was machstn da. Ich hab mir dann halt eine andere Digikamera die nicht aus dem aktuellen Prospekt war mitgenommen und nochmal dasselbe wie ursprünglich gezahlt. Aber das Teil läuft jetzt seit 2 Jahren ohne Probleme. Seither hab ich den Laden und auch keinen anderen dieser Kette jemals wieder betreten und werd das auch in Zukunft nicht machen. Die ganze Umtauscherei hat mich inklusive hin und Rückfahrt fast 2 Stunden gekostet. Also eigentlich schon genausoviel wie die ursprüngliche Ware gekostet hat.


    Gruss Uli
     
  8. ratbag

    ratbag Guest

    AW: Gewährleistungsrecht - wer kennt sich aus?

    @uli: Deine Schilderung kann ich sehr gut nachvollziehen. Allerdings bin ich zum Glück schon etwas weiter: 1. Das Teil wurde bereits am 17.07.04 dort angenommen und ich bin im Besitz eines "Einlieferungsscheines". 2. Der Fehler war dort bereits bekannt und ich musste nichts erklären, da davon einige Kunden betroffen seien. 3. Ich bin mit öffentlichen Verkehrsmitteln in genau 12 Minuten bei Denen vor Ort und besitze eine Monatskarte ;) Lustig streiten war natürlich ein Spass von Dir, oder? Denn Spass macht es mir *bestimmt nicht*. Aber wenn Du (wie eine Zeugin) am Telefon mitgehört hättest, wie der mit mir geredet hat, dann würdest Du auch keinen Kompromiss mehr eingehen. Ausserdem habe ich Zeit. Das Geld ist zwar im Moment weg, wenn ich es aber einklagen muss, versuche ich Denen sämtliche Auslagen, Nutzungsausfall, Zinsen ab dem Tag der Klageerhebung etc. aufbrummen zu lassen. Allerdings muss ich erst noch klären, was hier möglich ist. Ich bin u. A. auch deshalb jetzt so stur, weil ich vor einigen Jahren so ein ähnliches Problem wie Du (anderer Laden) mit einem Vidoerekorder hatte und mit x Reparaturversuchen genervt wurde. Damals hatte ich mir fest vorgenomen, dass ich mir so etwas nicht mehr bieten lasse. Ferner habe ich auch noch die Möglichkeit die Angelegenheit in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Aber ich warte mal noch etwas ab, ob die doch noch einlenken. Ansonsten bin ich übrigens recht umgänglich, aber in diesem Fall habe ich die Faxen wirklich dicke :wüt: . Aber ich freue mich über jede Reaktion und jeden Tipp zu dem Thema. Denn ich denke, dass so etwas von allgemeinem Interesse sein dürfte. Da solche Firmen täglich bei berechtigten Reklamationen mit Kunden so umspringen.


    Nachtrag: Während ich soeben dieses Post geschrieben habe, kam ein Fax rein. Inhalt sinngemäss: Ich solle dieses Fax und meinen Originalkaufbeleg mitbringen und mein Geld würde mir - ausbezahlt :D . Was sagste nun? Nicht immer gleich klein beigeben, vor allem nicht wenn man im Recht ist... :winken:
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 4. August 2004
  9. uli12us

    uli12us Platin Member

    Registriert seit:
    25. August 2003
    Beiträge:
    2.740
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Gewährleistungsrecht - wer kennt sich aus?

    Glückwunsch, so sollte es eigentlich überall sein. Also nicht mit dem lange umtauschen und sich ewig rumstreiten müssen sondern dass du deine kaputte Ware zurückbringst. Übrigens originalkaufbeleg ist auch schon was das nicht gesetzlich gedeckt ist. Wenn du denen nur ne Kopie vorlegst oder sich meinetwegen der Verkäufer an dich erinnert muss das so auch langen.

    Seltsamerweise passiert das: Ware und Kassenzettel abliefern und Geld zurück nur bei den ansonsten recht oft als Schrotthändler gescholtenen Billigläden wie Aldi, Lidl und Norma.

    Gruss Uli
     
  10. ratbag

    ratbag Guest

    AW: Gewährleistungsrecht - wer kennt sich aus?

    @Uli: Danke für den Glückwunsch. Ich war schon dort, sicher ist sicher. Nun bin ich gerade zurückgekommen und habe die Kohle cash im Geldbeutel :) Stimmt, mit dem Originalbeleg hast Du recht. Aber den habe ich ihm gegeben. Soll er glücklich werden damit. Ich bin froh, dass ich nun damit meine Ruhe habe. Sein Fax hat er übrigens auch noch als E-Mail gesendet gehabt. Aber interessant war, dass er irgend etwas von unklarer Rechtslage bis zum Schluß gefaselt hat. Man windet sich eben bis zuletzt und gibt ein Versagen nicht zu. Aber egal - Hauptsache das Geld ist wieder da. Ich brauche demnächst noch eine Fritz!Box-DSL und einen DualLayer DVD-Brenner intern. Aber die Teile kaufe ich mit Sicherheit woanders ;)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 4. August 2004