1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Gewährleistungsrecht - wer kennt sich aus?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von ratbag, 31. Juli 2004.

  1. ratbag

    ratbag Guest

    Anzeige
    Hallo zusammen, folgende Frage: Gerät gekauft - Gerät mangelhaft - Gerät zum Händler gebracht wegen Gewährleistung/Garantie. Händler sichert innerhalb 10 Tagen eine kundenfreundliche Lösung zu, da Hersteller (8 Wochen nach Kauf des Gerätes in Insolvenz gegangen ist). 10 Tage sind verstrichen - nichts hat sich getan. Heute Anruf bei der Geschäftsleitung des Händlers, Aussage: Eine Lösung dauere noch, wäre aber sowieso nur Kulanz, da bei Insolvenz eines Herstellers *automatisch* die Garantieansprüche an den Hersteller und (jetzt kommts) auch die *Gewährleistungsansprüche* an den Händler erlöschen würden. Was ich als rechtlicher Laie aber irgendwie nicht glauben kann.

    Meine Frage daher: Ist das korrekt? Ferner teilte der Geschäftsleiter mit, dass eine Kulanzlösung (falls sie denn kommt) nicht zwangsläufig einen V-Scheck/Rückzahlung des Kaufpreises beiinhalten würde, sondern ggf. auch einen Gutschein. Muss ich einen Gutschein akzeptieren?

    Ich hoffe, dass sich hier jemand besser auskennt als ich, da die kulante Lösung (wers glaubt) nächsten Dienstag angeboten werden soll, nach Entscheidung der Konzernzentrale.

    Bei einem Hinweis auf die Verbraucherzentrale wurde der zuständige Geschäftsführer übrigens sehr unwirsch und verbat sich eine "Bedrohung", was mir die Frage aufdrängt, ob das was er hier verkündet hat rechtlich überhaupt haltbar ist. Anmerkung: Ich war zwar sauer, aber korrekt, freundlich und habe keinesfalls gedroht...

    Es wäre schön, wenn hier jemand aus Erfahrung oder mit rechtlichen Sachkenntnissen ein paar Tipps geben könnte wie ich mich hier korrekt verhalten soll, um hinterher nicht "gemopst" zu werden.
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Gewährleistungsrecht - wer kennt sich aus?

    Moin,

    ganz kurz: Der Händler ist verpflichtet, zwei Jahre Gewährleistung auf das Gerät zu geben, nicht der Hersteller.

    Wenn das Gerät seine zugesicherten Eingenschaften nicht besitzt bzw. defekt ist, dann muss der Händler nachbessern (lassen). Wenn das nicht erfolgreich ist, hast Du ein Recht auf Wandlung (Geld zurück) oder Minderung (Preisnachlass), usw.

    Mehr Infos z.B. hier.

    Inwieweit ist denn das Gerät "mangelhaft"?

    Gag
     
  3. ratbag

    ratbag Guest

    AW: Gewährleistungsrecht - wer kennt sich aus?

    Hi Gag, danke für deine Info. Das dachte ich bisher auch. Der Typ wollte mich wohl zuerst mal etwas verunsichern ;) Zu deiner Frage: Das Gerät (MP3-Player) machte anfangs mit dem mitgelieferten vollgeladenen (prismatischen NiMH-Akku) spätestens nach ca. 2 - 3 Stunden schlapp obwohl es 6 Stunden laufen soll. Und das bei halber Lautstärke und ausgeschalteter Hintergrundbeleuchtung. Mit dem Batterieaufsatz und einer nagelneuen Batterie nach 5 - 15 Minuten, mit dem Akku mittlerweile auch nach dieser kurzen Zeit. Zuerst dachte ich an ein defektes Akku. Der Hersteller schickte ein Ersatzakku. Dasselbe Problem. Dann dachte ich dass meine Batterien AAA eventuell zu alt sind und besorgte nagelneue (die blauen von Varta und Alkali von Duracell). Wieder die gleichen Probleme. Ferner hängt sich die Software des öfteren auf und das Gerät schaltet einfach aus, auch mit vollen Batterien oder Akku. Gekauft hatte ich das Teil am 17.05.04. Dann dauerte es etwas, bis die Sache mit dem Akkutausch durch war. Zum Händler ging ich am 17.07.04, nachdem ich mich im Urlaub über das dauernde Ende der Musik nach wenigen Minuten wirklich sehr geärgert hatte. Ich besorgte mir natürlich mittlerweile einen Player, der auch funktioniert...

    Beim Händler erfuhr ich zumindest, dass ich nicht der Einzige mit diesen Problemen bei besagtem Gerät bin. Wohl u. A. deshalb ist diese Firma auch insolvent ;) Das Gerät an sich wäre nicht mal schlecht gewesen, wenn es denn funktioniert hätte...

    Nun werde ich mal bis Dienstag warten, und den eventuell angebotenen Gutschein ablehnen und auf Wandelung/Rückzahlung von immerhin knapp 200 Euro bestehen. Notfalls muss ich eben dann doch den RA bei der Verbraucherzentrale bemühen. Ich hatte heute jedenfalls den Eindruck, dass der Herr Geschäftsführer entweder die Gesetzeslage nicht genau kannte, oder um den Kunden einzuschüchtern zu seinen Gunsten ausgelegt hat. Klar, wenn noch mehr Kunden betroffen sind, möchte man hier wohl sparen... [Es fragt sich natürlich, ob man nach Ablehnen des Gutscheins hinterher womöglich leer ausgehen könnte...]

    Nachtrag: Den Link habe ich angesehen und ausgedruckt. Wiso und VBZ-NRW sind beide wegen Wartungsarbeiten/Serverfehler momentan nicht erreichbar. Da schaue ich später nochmal nach.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 31. Juli 2004
  4. uli12us

    uli12us Platin Member

    Registriert seit:
    25. August 2003
    Beiträge:
    2.740
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Gewährleistungsrecht - wer kennt sich aus?

    Das mit dem Gutschein wirst du wohl akzeptieren müssen. Wenn du das nicht grade beim Tante Emma Laden wo der mp3 Player irgendwo zwischen Süssigkeiten und Tiefkühlpizza zu finden ist gekauft hast, dürfte es ja keine Plobleme geben den G. wieder gegen irgendwas anderes einzutauschen.

    Gruss Uli
     
  5. Creep

    Creep Guest

    AW: Gewährleistungsrecht - wer kennt sich aus?

    Niemand muss einen Gutschein akzeptieren. Wandlung bedeutet Geld gegen Ware. Gab schon einige Urteile zu dem Thema.
     
  6. sdl

    sdl Silber Member

    Registriert seit:
    25. Juni 2004
    Beiträge:
    767
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Gewährleistungsrecht - wer kennt sich aus?

    Wobei der Zeitraum wichtig ist. In den ersten 6 Monaten nach Kauf, muß der Händler dir nachweisen, daß das Gerät schon beim Kauf mangelhaft war (Gewährleistungspflicht). In den restlichen 1 1/2 Jahren mußt du es nachweisen (Garantiezeit).



    Hier nochmal selbiges von der Verbraucherzentrale zum Thema Reklamation:
    Quelle


    Hier ein Vermerk der Verbraucherzentralen zu Gutscheinen. Diese müssen nicht akzeptiert werden, wie Creep schon sagte.
    Quelle


    P.S. Dein Verkäufer wußte ganz genau, daß die Verbraucherzentralen da eine andere Auffassung vertreten als er. Deshalb ist er wahrscheinlich auch so unfreundlich geworden.
     
  7. ratbag

    ratbag Guest

    AW: Gewährleistungsrecht - wer kennt sich aus?

    Hallo zusammen, ich danke Euch für Eure Mühe, Auskünfte und Quellenangaben :)

    @uli12us: Theoretisch hast Du schon Recht, dass es kein Problem wäre, den Gutschein wieder gegen etwas anderes zu tauschen. Man braucht ja immer irgendetwas technisches. Es handelt sich auch um einen großen Händler. Nur: *Ich* möchte entscheiden, wo ich mit meinem Geld etwas anderes kaufe und zu welchem Preis.
    Wenn ich die Infos der anderen Boardteilnehmer dazu so lese, komme ich doch zu dem Entschluss, den Gutschein *nicht* zu nehmen. Denn zuerst hatte ich kein funktionierendes Gerät, den ganzen Ärger und wurde obendrein noch angemault. Und dann wollen die an mir nochmals etwas verdienen. Ich glaube, das sehe ich nicht ein.

    @creep: Dein Post bestärkt mich auch, den Gutschein abzulehnen. Siehe oben.

    @sdl: Der Zeitraum ist noch in Ordnug, da ich das Teil am 17.05.04 gekauft und (wegen Urlaub etc.) am 17.07.04 das erste Mal reklamiert habe. Benutzen konnte ich es de facto *nicht*, da es ja jedesmal binnen kürzester Zeit einfach abschaltete. Du hast wohl recht, dass der Typ genau wusste, was Sache ist. Ich habe jetzt die Fakten nochmals schriftlich dahingesendet und eine Frist gesetzt. Bin mal gespannt, ob und wie die auf den Brief reagieren.

    Wirklich ärgerlich, wie man versucht auf billige Art und Weise Kunden auszutricksen. Von Service keine Spur. Vor allem aber der Ärger, im Urlaub ein Teil dabeizuhaben, das man nicht benutzen kann. Ich habe natürlich dort einen funktionierenden Player gekauft, zwecks Senkung meines Adrenalinspiegels ;)
     
  8. Creep

    Creep Guest

    AW: Gewährleistungsrecht - wer kennt sich aus?

    Wenn der Haendler sich stur stellt, man kann sich auch gegen geringe Gebuehr bei der Verbraucherzentrale ein Schreiben aufsetzen lassen. Jedenfalls ging das frueher mal und hat bei mir auch erreicht, was meine Reklamationen nicht geschafft hatten. Ist allemal billiger als gleich der RA.
     
  9. ratbag

    ratbag Guest

    AW: Gewährleistungsrecht - wer kennt sich aus?

    Werde ich machen, wenn er sein Versprechen nicht hält, bis morgen eine für mich befriedigende Lösung anzubieten. Weshalb allerdings angeblich der Konzernvorstand über meine 200 Euro entscheidet, ist mir (ein lächerlich anmutendes) Rätsel ;)


    Ich schätze mal, die spielen auf Zeit. Denn einen ähnlichen Spruch habe ich bereits Mitte Juli gehört und nichts hatte sich getan...
     
  10. whitman

    whitman Wasserfall

    Registriert seit:
    21. Mai 2003
    Beiträge:
    9.397
    Zustimmungen:
    309
    Punkte für Erfolge:
    93
    AW: Gewährleistungsrecht - wer kennt sich aus?

    Ich dachte Garantie(zeit) sei vom Hersteller. Aber mal konkret wie sieht diese Nachweispflicht aus? Ich habe ein Gerät (Fernseher 1 Jahr 5 Monate), was leider ein Problem hat.

    whitman