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Gewährleistungspflichten Online Shops ???

Dieses Thema im Forum "Heimkino-Kaufberatung" wurde erstellt von nachtflug, 11. Dezember 2008.

  1. Airframe

    Airframe Senior Member

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    AW: Gewährleistungspflichten Online Shops ???

    Im Zweifel mal bei der Beweislast des defektes schauen.
     
  2. BrainKoeln

    BrainKoeln Guest

    AW: Gewährleistungspflichten Online Shops ???

    Diesen Artikel habe ich für ein Online-Magazin verfasst und möchte ich hier mal posten:

    Garantie vs. Gewährleistung

    Die wenigsten Deutschen kennen ihn - den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung - obwohl das Wissen um ihn manchmal viel Ärger und Stress ersparen könnte. Doch was bedeuten denn nun diese Beiden Begriffe?

    Angenommen du gehst in einen Elektrofachmarkt (z.B. Saturn) und kaufst dir einen MP3-Player, du schließt also einen Kaufvertrag mit dem Elektrofachmarkt. Der Staat verpflichtet nun den Händler, dir 24 Monate Gewährleistung auf diesen MP3-Player zu geben, allerdings unter der Bedingung, dass ein Fehler von Anfang an bestand. Sollte dein MP3-Player nun also kaputt gehen, muss dir der Händler in den ersten 6 Monaten beweisen, dass der Fehler nicht von Anfang an bestand. Nach 6 Monaten tritt jedoch die so genannte Beweislastumkehr in Kraft und du musst beweisen, z.B. mit einem Gutachten, dass der Fehler doch von Anfang an bestand. Wir gehen jetzt einmal davon aus, dass dein MP3-Player erst 3 Monate alt ist, dann kannst du gegenüber den Händler nun Ansprüche stellen - der Staat räumt dir hier ein Wahlrecht ein: Entweder Nacherfüllung (also den MP3-Player reparieren) oder Neulieferung (also einen komplett neuen MP3-Player).

    Doch was ist denn jetzt bitteschön Garantie?
    Der Hersteller (z.B. Sony) leistet in der Regel für sein Produkt Garantie, diese kann von einem Jahr bis lebenslänglich alles umfassen und deckt meistens mehr ab als die Gewährleistung. Wichtig ist jedoch hierbei, dass der Hersteller dies freiwillig tut, er hat keine gesetzliche Verpflichtung dazu. Leider nutzen viele Händler das Unwissen um den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie aus oder wissen den sogar selbst gar nicht. Im Falle unseres Elektrofachmarktes ist es natürlich für den Händler billiger, den kaputten MP3-Player zum Hersteller zwecks Garantieabwicklung einzuschicken, anstatt ihn selber zu reparieren (wozu ihm meistens die Möglichkeit zu fehlt) oder ihn sogar auszutauschen. Für den Kunden ist das natürlich unschön, weil er im schlimmsten Fall vier bis sechs Wochen auf sein Gerät warten muss.

    Solltest du also einmal ein defektes Gerät haben, besteht auf Gewährleistung, der Händler muss dir diese leisten, droh zur Not mit einem Anwalt, eine Rechtschutzversicherung ist für so was immer sehr nützlich. Meistens geben die Händler schnell klein bei und tauschen dir das Gerät sofort aus, ansonsten kann so ein Schreiben vom Anwalt auch schnell Wunder bewirken.

    Herzlichen Glückwunsch, jetzt gehörst du zu den wenigen Deutschen die den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennen. Doch nicht klar? Dann diskutier im Forum darüber, da wird dir bestimmt geholfen. Wenn du das ganze noch mal selber recherchieren möchtest, schlag doch einfach mal die Paragraphen §§434 und 439 im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) auf.