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Gesetz zur Datenspeicherung in Karlsruhe teilweise ausgesetzt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. März 2008.

  1. Anzeige
    AW: Gesetz zur Datenspeicherung in Karlsruhe teilweise ausgesetzt

    Du brauchst sie auch nicht zitieren.
    Du bedienst dich allerdings der gleichen Methodik jener, welche du berechtigterweise kritisierst.
     
  2. raschwarz

    raschwarz Senior Member

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    AW: Gesetz zur Datenspeicherung in Karlsruhe teilweise ausgesetzt

    Die Diskussion wird mir zu bizarr und OT. Freuen wir uns über die Stärkung der Grundrechte durch das BVerfG:)
     
  3. AW: Gesetz zur Datenspeicherung in Karlsruhe teilweise ausgesetzt

    Tja, so ist das...:)

    Ähh, welche Grundrechte wurden gestärkt?

    Die VDS wurde grundsätzlich als zulässig angesehen.
     
  4. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Gesetz zur Datenspeicherung in Karlsruhe teilweise ausgesetzt

    Du "zitierst" doch nicht eine Partei, wenn du ein Abstimmungsergebnis auflistest. :rolleyes:

    Gruß
    emtewe
     
  5. manitoba

    manitoba Guest

    AW: Gesetz zur Datenspeicherung in Karlsruhe teilweise ausgesetzt

    Die Nummer wird noch vom EuGH geklärt werden.;)
     
  6. AW: Gesetz zur Datenspeicherung in Karlsruhe teilweise ausgesetzt

    Eher nicht.
     
  7. Wellenjäger

    Wellenjäger Gold Member

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    AW: Gesetz zur Datenspeicherung in Karlsruhe teilweise ausgesetzt



    Der Link geht aber leider nicht
     
  8. tron007

    tron007 Gold Member

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    AW: Gesetz zur Datenspeicherung in Karlsruhe teilweise ausgesetzt

    Hi!

    Na dann löscht mal bitte ausnahmslos alles auch die ermittelten Adressen mit IP Nummer, gehört auch zum Fernmeldegeheimnis ausführliche Antwort habe ich hier schon gegeben.

    Hier noch mal zum mitlesen:
    Auch die weitergabe von Verbindungsdaten sind Verfassungswiedrig und somit illegal Fernmeldegeheimnis muss gewahrt werden!

    Die Freiheit ist wieder da!

    Da müssen sich die Abmahnanwälte sich wol oder übel ein neues Geschäftsfeld suchen. Die Adressen die sie von den Proviedern erhalten haben müssen auch gelöscht werden und somit der Adresshandel unterbunden werden!
    Es ist nur eine Frage der Zeit wann andere Anklagen gegen diese Abmahner und Adressrausgeber anfallen!
    IP Adressen und die Zuordnung von Adressen gehören auch zum Fernmeldegeheimnis und sind daher Privatsache.

    Es müssen ausnahmslos Alle Daten die bis heute gesammelt worden sind gelöscht werden das ist die Kernaussage von den Urteil, weil sie illegal gesammelt worden sind!!
     
  9. Wellenjäger

    Wellenjäger Gold Member

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    AW: Gesetz zur Datenspeicherung in Karlsruhe teilweise ausgesetzt


    Es stellt sich nun die Frage was mit den Leuten passiert die deshalb wegen illegalen downloads Strafe gezahlt haben ?

    Die Beweismittel waren dann nicht rechtmässig erworben worden und das würde bedeuten das die Urteile gegen das Grundgesetzt verstossen haben.

    Bekommen die nun Ihr Geld wieder? ist eine Intressante frage.

    Was ist mit den Aktuell laufenden Verfahren? Da sind auch die Beweisse zu vernichten weil sie nicht Rechtmässig sind.

    Ich habe schon echt Mitleid mit der Musik Industrie.

    Aber ich betonne hier ausdrücklich ich hasse MP 3 Klang deshalb habe ich nie was aus dem Netz gezogen was illegall ist.
     
  10. tron007

    tron007 Gold Member

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    AW: Gesetz zur Datenspeicherung in Karlsruhe teilweise ausgesetzt

    Hi!

    Ich habe auch schon solche Briefe erhalten! Alle ignoriert und weiter gesaugt und jetzt hat sich das ignorieren gelohnt und alles in den Schredder geschoben! Alles illegal erworbene Daten müssen ja von seitens der Abmahner und Adressaushändiger ja gelöscht werden. Und weiter gehts in voller Fahrt in die Netzfreiheit!!!