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Geschwindigkeitsindex

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Major König, 15. November 2011.

  1. Gag Halfrunt

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    AW: Geschwindigkeitsindex

    Das stimmt generell leider nur teilweise. Wenn von einer Sache eine Gefährdung selbst durch unbefugte Nutzung ausgeht, dann musst du sie enstprechend sichern.

    So darfst du z.B. dein Auto nicht mit steckendem Schlüssel (oder gar laufendem Motor) an einer öffentlichen Straße stehen lassen.
     
  2. Eisenbahnfan

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    Das wird aber wohl nur gelten, wenn ich nicht drin sitze, oder? :D Wobei, bei der deutschen Gesetzgebung würde ich da vorsichtshalber nicht darauf wetten.
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Naja, drin sitzen allein reicht nicht. Du musst im Zweifelsfall auch den Fremden davon abhalten, deinen Wagen zu benutzen. Wobei es hier sicherlich bereits ausreicht, wenn du passiven Widerstand leistest bzw. es versuchst.
    Denn selbst wenn dir das dann nicht gelingt, wird dich als Opfer eines Raubüberfalls (!) sicherlich niemand verknacken... ;)

    Nebenbei: Im Sommer hab ich es erlebt, dass ein geschätzt dreijähriges Mädchen am Steuer eines am Straßenrand geparkten Autos mit laufenden Motor saß und freudig am Lenkrad drehte. Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn sie auch am Ganghebel ein bisschen gerührt hätte...
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. November 2011
  4. Eisenbahnfan

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    Da wäre ich in Deutschland nicht so sicher. Gab mal, ich glaube in Hamburg, einen Fall, da stieg ein Einbrecher auf ein Grundstück ein. Der Bewohner hatte einen Dobermann und dieser war über den Einbrecher nicht erbaut und hat ihn gebissen. Das Ende vom Lied war, dass der Bewohner dem Einbrecher Schmerzensgeld wegen der Hundebisse und Schadensersatz wegen der durch den Hund lädierten Kleidung zahlen mußte. :mad:
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. November 2011
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Geschwindigkeitsindex

    Das halte ich für ein Gerücht und glaube das erst, wenn ich den Urteilstext sehe.

    Solche urbanen Legenden kursieren doch seit Jahren durchs Internet, wie der Einbrecher, der sich selbst nicht mehr aus der Garage befreien konnte und deshalb den Hausbesitzer verklagt habe. Oder die Frau, die den Supermarkt verklagt haben soll, weil sie über ein auf dem Boden krabbelndes Kleinkind gestolpert sei -- obwohl es ihr eigenes Kind sein soll.

    Sowas wie oben mit dem Dobermann kann ich mir maximal vorstellen, wenn der Besitzer den Einbrecher überrascht und dann den Hund auf ihn gehetzt hätte.
     
  6. Eisenbahnfan

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    Mir ist eingefallen, dass ich während meiner Ausbildung eine Klausur zu diesem Thema geschrieben habe. Habe etwas gekramt und die Musterlösung gefunden:

     
  7. Martyn

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    AW: Geschwindigkeitsindex

    Wie gesagt, für das Geld ist auch ein bis 190 km/h T Reifen zu bekommen.

    Denke das grösste Risiko dabei ist, das man gerade am Anfang nach nem stressigen Arbeitstag selber nicht mehr dran denkt, und selber ohne Bremsen losfährt.

    Soweit ich weiss können im Zweifelsfall sowohl Fahrer als auch Halter belangt werden.

    Aber natürlich muss sich jeder nur in dem Masse, in dem es ihm auch zumutbar ist um die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs kümmern.

    Für den Fahrer heisst das, z.B. bei erstmaliger Übernahme schauen ob die Prüfplakette gültig ist, bei Auslandfahrten auf die Grüne Karte schauen ob im Zielland Versicherungsschutz besteht, ob die Reifen nicht sichtbar platt sind, Fuss- und Feststellbremse nicht leer durchgehen, Beleuchtungseinrichtung einwandfrei funktioniert, ... aber viel mehr kann einem normalen Autofahrer nicht zugemutet werden.

    Naja, das Risiko das mehr als ein Sachschaden entsteht ist jetzt nicht übermässig gross. Das Kind hätte ja erstmal die Feststellbremse lösen müssen, Gang oder Fahrstufe einlegen müssen und Gas geben. Und selbst wenn es das geschafft hätte, wäre es wohl nach zwei Metern am Vorderfahrzeug oder der Hauswand gelandet. Und bei der Geschwindigkeit die man in 2m aufnehmen kann wärs wohl eher nur ein Sachschaden gewesen.
     
  8. Martyn

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    Wie gesagt, für das Geld ist auch ein bis 190 km/h T Reifen zu bekommen.

    Denke das grösste Risiko dabei ist, das man gerade am Anfang nach nem stressigen Arbeitstag selber nicht mehr dran denkt, und selber ohne Bremsen losfährt.

    Soweit ich weiss können im Zweifelsfall sowohl Fahrer als auch Halter belangt werden.

    Aber natürlich muss sich jeder nur in dem Masse, in dem es ihm auch zumutbar ist um die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs kümmern.

    Für den Fahrer heisst das, z.B. bei erstmaliger Übernahme schauen ob die Prüfplakette gültig ist, bei Auslandfahrten auf die Grüne Karte schauen ob im Zielland Versicherungsschutz besteht, ob die Reifen nicht sichtbar platt sind, Fuss- und Feststellbremse nicht leer durchgehen, Beleuchtungseinrichtung einwandfrei funktioniert, ... aber viel mehr kann einem normalen Autofahrer nicht zugemutet werden.

    Naja, das Risiko das mehr als ein Sachschaden entsteht ist jetzt nicht übermässig gross. Das Kind hätte ja erstmal die Feststellbremse lösen müssen, Gang oder Fahrstufe einlegen müssen und Gas geben. Und selbst wenn es das geschafft hätte, wäre es wohl nach zwei Metern am Vorderfahrzeug oder der Hauswand gelandet. Und bei der Geschwindigkeit die man in 2m aufnehmen kann wärs wohl eher nur ein Sachschaden gewesen.
     
  9. Gag Halfrunt

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    AW: Geschwindigkeitsindex

    Naja, dort steht doch nichts anderes, dass man Sorge zu tragen hat, dass das Grundstück ausreichend gesichert ist: also hohe Mauer und ggf. ein Warnschild.

    Ansonsten könntest du ja im Zoo in den Löwenkäfig steigen und anschließend den Zoo verklagen, wenn die Miezekatze dich ein bisschen anbeißt.
     
  10. Gag Halfrunt

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    An besagter Stelle wäre es recht wahrscheinlich gewesen, dass selbst dann, wenn der Wagen nur einen "Sprung" gemacht hätte, ein Fußgänger verletzt worden wäre.

    Ich hab jedenfalls den Zündschlüssel an mich genommen und auf den "fürsorglichen" Papi gewartet.