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Geschwindigkeitsindex

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Major König, 15. November 2011.

  1. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Geschwindigkeitsindex

    Dann bekommst du aber ein Problem wenn dein Auto geklaut wird. Wenn ein Dieb dein Auto klaut, der Aufkleber fehlt, er zu schnell fährt und deswegen bei einem Unfall stirbt, dann darfst du dich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.
    Wenn ich das alles richtig in Erinnerung habe, Fahrschule ist schon ein paar jahre her...;)
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Geschwindigkeitsindex

    Wir leben nicht in den USA.
     
  3. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Naja, ich hatte mich mal erkundigt wie das aussieht wenn ich an meinem Fahrrad beim Abschließen die Bremsen aushänge, so dass ein potentieller Dieb ohne Bremsen losfährt. Das wäre wohl juristisch nicht unbedenklich gewesen, auch hier in Deutschland.
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Geschwindigkeitsindex

    Da du das Fahrrad gegen unbefugte Nutzung sicherst, sollte dir da nichts passieren.

    Denn wie weit soll das gehen? Dass man auch die Bedienungsanleitung des Wagens auf den Fahrersitz legen muss? Schließlich könnte es ja sein, dass der Dieb den Lichtschalter nicht findet, usw.

    Der Fahrer muss sich vom verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs vor Fahrtantritt überzeugen. Diese Verantwortung trägt er allein, nicht der Halter.

    Man könnte hier maximal noch argumentieren, dass ich jemandem, dem ich mein Fahrzeug überlassen habe, ja über den Zustand getäuscht haben könnte. Aber da ich einem Dieb mein Fahrzeug zur Nutzung nicht überlasse, ist dies auszuschließen.
     
  5. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Geschwindigkeitsindex

    Eben. Beispielsweise müsste sich ein Fahrer, der ein getuntes Auto von jemanden geliehen bekommt sich auch eigentlich vorher vergewissern, dass alles eingetragen ist.
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Geschwindigkeitsindex

    Man müsste theoretisch ja vor jedem Fahrtantritt sogar den Reifendruck kontrollieren, usw.
     
  7. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Geschwindigkeitsindex

    Da war sich der Jurist nicht sicher. Die Frage könnte nämlich sein, welche Absicht hinter dem Deaktivieren der Bremsen steckte. Ich kann ja keinen vernünftigen Grund nennen warum ich so gehandelt habe, und dann ist das ausschliessliche Ziel der Handlung die Gefährdung eines potentiellen Diebes.
    Wenn du Winterreifen aufziehst ist das was anderes, die ziehst du auf um die Fahreigenschaften im Winter allgemein zu verbessern, dabei nimmst du wissentlich in Kauf dass die Fahrzeugkontrolle bei hoher Geschwindigkeit schlechter wird. Die Absicht hinter dem Aufziehen der Winterreifen ist aber nicht die Gefährdung eines potentiellen Diebes. Das Nichtanbringen des Aufklebers ist dann eine Fahrlässigkeit.
    Das Deaktivieren der Bremsen wäre aber definitiv Vorsatz. Oder um das Thema auf die Spitze zu treiben:

    Ich schliesse mein Fahrrad mit einem leicht knackbaren 2,- Euro Billigschloss an einer steilen Strasse ab, an derem unteren Ende ein Bahnübergang ist, und deaktivere die Bremsen.
    Bist du sicher dass ich juristisch nicht belangt werden kann, wenn später der Dieb unter der Bahn liegt? :confused:
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Geschwindigkeitsindex

    Ich denke, dass hier der Vorsatz der entscheidende Punkt ist, ob du eben, wie du schreibst, eine "Falle" baust oder eben nur dein Fahrzeug "betriebsunfähig" machst, damit niemand anderes es benutzen kann.

    Ich hab an meinem Rad noch ein Rahmenschloss. Wenn man das nicht sieht, aufsteigt und mit Schwung losfahren will, legt man sich auf die Fresse, wiel das Hinterrad schlagartig blockiert.

    Mein Auto hat ein Lenkradschloss. Würde ein Dieb den Wagen wegrollen wollen, dann ließe es sich nicht steuern.

    Beides stellt eine massive Gefährdung für einen potenziellen Dieb dar.

    Und was die Winterreifen betrifft: Wie ich bereits oben schrieb, hat sich der Fahrer vor Fahrtantritt über den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs zu vergewissern -- also auch der Dieb. Der Halter trägt keine Verantwortung für die Betriebssicherheit.

    Nebenbei: Dennoch interessant, über solch scheinbaren Unsinn zu fachsimpeln. :)
     
  9. Eisenbahnfan

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    Sehe ich nicht so. Mit meinem Fahrrad kann ich doch (im Rahmen der Gesetze) verfahren wie ich will. Und kein Dieb wird gezwungen oder genötigt, mein Fahrrad zu klauen.
     
  10. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Das Bauen der Falle würde ja richtig Sinn machen. Einerseits reduziert sich die Anzahl tatsächlicher Diebe, da die ja verletzt oder tot nicht in der Lage sind weiter Fahrräder zu klauen. Andererseits, wenn sich erstmal rumspricht, dass ein geklautes Fahrrad verkehrsunsicher sein könnte, wird sich auch die Anzahl potentieller Diebe deutlich reduzieren. Das wäre also durchaus im Interesse der Allgemeinheit. Zumal sich mein Verständnis und Mitgefühl für die Diebe in sehr überschaubaren Grenzen hält. ;)