1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Gericht verbietet Video-Plattform von RTL und ProSiebenSat.1

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 8. August 2012.

  1. Radiohörer

    Radiohörer Guest

    Anzeige
    AW: Gericht verbietet Video-Plattform von RTL und ProSiebenSat.1

    Bei Germany's Gold wird es sicher auch nicht anders sein. Wir haben für die Rechte bezahlt und müssen trotzdem nochmal draufzahlen, um Archivware der öffentlich-rechtlichen sehen zu dürfen.

    Entschuldigung, aber an ARD und ZDF zahle ich keinen Cent mehr als ich zwangsgemäß durch die GEZ mache...

    Wann schreitet das Bundeskartellamt endlich ein?
     
  2. ElimGarak

    ElimGarak Board Ikone

    Registriert seit:
    26. Dezember 2008
    Beiträge:
    4.138
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Gericht verbietet Video-Plattform von RTL und ProSiebenSat.1

    Du bist witzig das ganze basiert doch darauf das die
    privaten Sender nicht wollten das die Inhalte der ÖRR
    kostenlos ins Netz kommen!

    Da bleibt ARD und ZDF doch gar nichts übrig als ihre
    Archivschätze kostenpflichtig anzubieten!

    Das haben sich die privaten selbst eingebrockt!
     
  3. bolero700813

    bolero700813 Wasserfall

    Registriert seit:
    21. Februar 2002
    Beiträge:
    8.342
    Zustimmungen:
    2.280
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: Gericht verbietet Video-Plattform von RTL und ProSiebenSat.1

    Trotzdem bleibt da für mich ein fader Nachgeschmack. ARD und ZDF dürfen ihre Inhalte Ihre Inhalte ohne weitere Kosten nur beschränkt zur Verfügung stellen, aber zusätzlich Geld verdienen dürfen sie damit. Dabei ist es unerheblich, ob die Plattform von kommerziellen Tochterfirmen betreut wird, oder von ARD und ZDF selbst. Irgendwie ist da die Logik für mich nicht ersichtlich.

    Wo ist denn grundsätzlich das Problem, ARD und ZDF es zu erlauben, ihre Inhalte kostenlos so lange zur Verfügung zu stellen, wie sie es wollen? Im Gegensatz dazu können die Privaten auch gerne ihre gemeinsame Plattform aufstellen, wenn ihr Herzblut so daran klebt (meiner Meinung nach tut es der Sache keinen Abbruch, wenn jeder seine Eigene Plattform betreibt, wenn man sich dann auf eine einheitliche Bedienweise einigt - ähnlich wie bei der Seitenordnung im Videotext).
     
  4. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

    Registriert seit:
    10. April 2004
    Beiträge:
    7.810
    Zustimmungen:
    5.400
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Gericht verbietet Video-Plattform von RTL und ProSiebenSat.1

    Nein ist es nicht, sie dürfen es nicht selbst unter Zuhilfenahme von Rundfunkgebühren betreiben (siehe § 16a Rundfunkstaatsvertrag). An der Plattform beteiligen sich die kommerziellen Tochterunternehmen von ARD und ZDF (ZDF Enterprises, WDR mediagroup, SWR Media Services, Telepool), sowie Privatfirmen wie die Beta Film und einige Filmproduzenten.

    Eine unbegrenzte Programmbibliothek von ARD und ZDF im Internet ist nicht Teil des Rundfunkauftrages der durch Gebühren bzw. demnächst Beiträge finanziert werden darf. Es gibt keine Rechtfertigung für die Notwendigkeit eines solchen, durch Gebühren finanziertes Angebot. Das Ganze muss deshalb kommerziell unter Marktbedingungen betrieben werden, d.h. auch Einnahmen erzielen. Genauso wie Du die DVD's der Schwarzwaldklinik gesondert bezahlen musst, musst Du auch deren Zurverfügungstellung im Internet, sei es über Maxdome, iTunes, Videolaoad oder die neue Plattform bezahlen, es sei denn, sie ist gerade auf Sendung und kann von Dir im zeitlich begrenzten Umfang in der Mediathek angeschaut werden.

    Wenn die Plattform am Markt zu Marktbedingungen, die auch für die Wettbewerber gelten, nicht bestehen kann, wird die neue Plattform wieder zugemacht werden müssen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. August 2012
  5. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

    Registriert seit:
    10. April 2004
    Beiträge:
    7.810
    Zustimmungen:
    5.400
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Gericht verbietet Video-Plattform von RTL und ProSiebenSat.1

    Das Kartellamt würde nur einschreiten, wenn sie das anders machen würden. Du zahlst Deine Gebühren nicht für DVDs oder Video-On-Demand Angebote, sondern für das Fernsehprogramm. Nur weil diese Rechte bei den Anstalten liegen, dürfen diese sie noch lange nicht frei auswerten, das hat mit dem Rundfunkauftrag nichts zu tun.

    Sofern keine Einnahmen aus kommerziellen Tätigkeiten erzielt würden, würden die Gebühren höher sein.

    Den Öffis kann man nur vorwerfen, dass sie das nicht weiter ausbauen. Bei den Öffentlich-Rechtlichen machen diese Einnahmen bisher nur einen kleinen Anteil aus, bei der BBC sieht das schon ganz anders aus.
     
  6. Radiohörer

    Radiohörer Guest

    AW: Gericht verbietet Video-Plattform von RTL und ProSiebenSat.1

    Da würde es sicher die Möglichkeit geben, sich mit den Privaten zu einigen oder zu klagen...
     
  7. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

    Registriert seit:
    10. April 2004
    Beiträge:
    7.810
    Zustimmungen:
    5.400
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Gericht verbietet Video-Plattform von RTL und ProSiebenSat.1

    Die Einigung ist doch längst erfolgt. Die Privaten haben in Brüssel ein Verfahren wegen unerlaubter Beihilfen angestrengt, als Kompromiss hat man sich auf die klarere Definition des Rundfunkauftrages, den 3-Stufen-Test und die Regelung die § 16a RStV geeinigt, dass kommerzielle Tätigkeiten von den Auftragstätigkeiten zu trennen sind.

    Genau das passiert hier gerade, also alles im grünen Bereich bzw. Kämpfe von vorgestern.