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Gericht verbietet Video-Plattform von RTL und ProSiebenSat.1

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 8. August 2012.

  1. bolero700813

    bolero700813 Wasserfall

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    AW: Gericht verbietet Video-Plattform von RTL und ProSiebenSat.1

    Was ich nicht verstehe, ist, dass man Unterschiede zwischen der geplanten Plattform von ARD und ZDF macht, und der der Privaten. Entweder Beides zulassen oder Keine von Beiden.
     
  2. Radiohörer

    Radiohörer Guest

    AW: Gericht verbietet Video-Plattform von RTL und ProSiebenSat.1

    Die ör dürfen keine kostenpflichtige Videoplattform anbieten. Als öffentlich-rechtliche Anstalten müssen sie alles ohne Zusatzkosten machen, da sie eben gebührenfinanziert sind...
     
  3. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

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    AW: Gericht verbietet Video-Plattform von RTL und ProSiebenSat.1

    Weil die Privaten auf dem Bewegtbild-Werbemarkt bereits eine dominante Stellung haben, die kommerziellen Töchter der Öffentlich-Rechtlichen hingegen nicht.
     
  4. bolero700813

    bolero700813 Wasserfall

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    AW: Gericht verbietet Video-Plattform von RTL und ProSiebenSat.1

    M.E. nach soll es aber in "Germany's Gold" auch extra zu bezahlende Inhalte geben.
     
  5. Radiohörer

    Radiohörer Guest

    AW: Gericht verbietet Video-Plattform von RTL und ProSiebenSat.1

    Mal sehen, ob das auch durchgesetzt wird. Man zahlt doch schon die GEZ.
     
  6. Eifelquelle

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    AW: Gericht verbietet Video-Plattform von RTL und ProSiebenSat.1

    Korrekt. "Germany's Gold" wird eine Bezahlplattform, da es den Öffentlich-Rechtlichen Sendern nicht erlaubt ist fiktionale Inhalte und Lizenzwaren über einen Zeitraum von maximal 7 Tage hinaus gratis auf TV Geräten und mobilen Geräten (Smartphone / Pad) anzubieten.

    Entsprechende Bestrebungen, zum Beispiel in Form der kostenlosen Mediatheken, wurden auf Widerspruch der privaten Sender, gerichtlich untersagt.

    Die Rundfunkgebühren sind nicht dazu gedacht, eine dauerhafte Konkurrenzplattform die praktisch "Gratis" wäre, zu kommerzellen VOD Diensten wie RTL Now, Maxdome, Videoload, Lovefilm oder ähnlichem zu errichten.

    Da die Öffentlich-Rechtlichen aber nicht direkt als kommerzeller Anbieter in Erscheinung treten dürfen, wird die Vermarkung von Germany's Gold über Tochtergesellschaften der Öffentlich-Rechtlichen, wie zum Beispiel ZDF Enterprises geschehen.

    Letztere treten bereits jetzt als Vermarkter kommerzieller Angebot der durch GEZ Gebühren finanzierten Inhalte auf. So ist ZDF Enterprises zum Beispiel Inhaltelieferanten für Sky (Sky Krimi), History Channel (Universal) oder Maxdome (Dokuserien um Premiumpaket) und kassiert von diesen Lizenzgebühren. Auch die Zweitverwertung bekannter Dokureihen auf DVD und Blu-ray geschieht durch ZDF Enterprises.

    Auf die bestehenden Mediatheken wird das Angebot von "Germany's Gold" keinen Einfluss haben. Dieses wird es auch weiterhin geben, allerdings auch weiterhin mit den bekannten Einschränkungen was die zeitliche Verfügbarkeit betrifft, wenn die Medietheken als Apps im Bereich Smart-TV und Mobilapplikationen zu finden sind.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. August 2012
  7. Radiohörer

    Radiohörer Guest

    AW: Gericht verbietet Video-Plattform von RTL und ProSiebenSat.1

    Diese Lizenzware wird eben Europaweit über die Fernsehsender ausgestrahlt.
     
  8. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Gericht verbietet Video-Plattform von RTL und ProSiebenSat.1

    Deutsch Nationalisiert :rolleyes:
     
  9. Eifelquelle

    Eifelquelle Sky, Streaming Dienste und Small-Talk Mod Premium

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    AW: Gericht verbietet Video-Plattform von RTL und ProSiebenSat.1

    Nö, als Lizenzware gilt alles, was ARD und ZDF nicht komplett selber produziert haben. Was meinst du wohl, warum selbst bei Sendungen wie "Hart aber Fair" eine Woche nach Ausstrahlung im Netz die "Zwischenberichte" nicht mehr zu sehen sind? Auch das gilt bereits als Lizenzware obwohl es eindeutig Auftragsproduktionen sind, an denen die Öfis alle Rechte haben.
     
  10. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Gericht verbietet Video-Plattform von RTL und ProSiebenSat.1

    Es gibt aber einen wesentlichen Unterschied:

    Das Kartellamt hat ein Problem mit ProSiebenSat.1 und RTL, da die beiden gemeinsam eine marktbeherrschende Stellung im Fernsehwerbemarkt haben. Die haben die Öffentlich-Rechtlichen, bzw. deren kommerzielle Tochterunternehmen nun wirklich nicht.

    Das Kartellamt glaubt - und das ist sicher angreifbar - dass der Markt für Spotwerbung im Fernsehen und Online vergleichbar ist. Nach Meinung der Privatsender funktioniert die Internetwelt aber ganz anders (wer kann da gegen Google bestehen?).

    Ändert aber nix daran, dass hier unterschiedliche Sachverhalte vorliegen.