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Gericht stärkt Rechte der Pay-TV-Kunden

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von music, 7. März 2006.

  1. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Gericht stärkt Rechte der Pay-TV-Kunden

    Das kann sehr wohl in der nächsten Instanz bestehen.

    Der Punkt ist..."Premiere" schreibt was von "Änderungen zugunsten des Abonnenten". Ja...der Witz ist nur...das "zugunsten" beurteilt "Premiere" und nicht der Abonnent. Und das haben die Richter meines Erachtens zurecht bemängelt. Wenn "Premiere" bspw. 2 meiner Lieblingskanäle im Thema Paket einstellt und dafür 3 andere reinnimmt, die mich nicht die Wurst interessieren, aber sagt "das sind 3 hammergeile Kanäle und noch einer mehr als eingestellt", dann ist das für "Premiere" eine Verbesserung, für mich eine Verschlechterung, die zur Sonderkündigung berechtigt, denn abonniert habe ich schließlich was anderes und was "gut" bzw. "schlecht" ist, entscheide immer noch ich und nicht "Premiere".

    Und da es seit Jahren bei "Premiere" Usus ist, das Angebot bei gleichbleibend hohen Preisen auszudünnen oder zu verschlechtern, ist das Urteil ein gerechter Schlag ins Kontor.
     
  2. DUFFY_DUCK0808

    DUFFY_DUCK0808 Talk-König

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    AW: Gericht stärkt Rechte der Pay-TV-Kunden

    Super Vergleich...:rolleyes:

    Ich könnte aber sehr wohl kündigen, wenn ich weniger Ausgaben bekommen würde...

    Es geht ja nicht drum, dass man kündigen kann, weil ein bestimmter Film nicht läuft...;)
     
  3. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Gericht stärkt Rechte der Pay-TV-Kunden

    Eben...es geht um die Zusammenstellung der Pakete, nicht um einzelne Übertragungen. Wenn "Premiere" im Thema Paket an der Anzahl der Kanäle rumdoktert, muss das mit Zustimmung der Abonnenten geschehen. Denn was eine "Verbesserung" ist, entscheidet immer noch der mündige Abonnent, nicht "Premiere". Und wenn ich mit dem rumdoktern nicht einverstanden bin, habe ich ein Sonderkündigungsrecht, denn es handelt sich ja sonst um eine einseitige Leistungsänderung.
     
  4. Lady on a Rooftop

    Lady on a Rooftop Talk-König

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    AW: Gericht stärkt Rechte der Pay-TV-Kunden

    Vergleichbar wäre das wohl eher mit einem Lesezirkel. Da bestellt man den Spiegel, die TV Spielfilm, den Playboy und den Kicker. Da kann auch nicht einfach per AGB festgelegt werden, dass die Zeitschriften ohne Einwilligung des Abonnenten durch andere wie z.B. Bild der Frau und ART ersetzt werden.

    Theoretisch könnte Premiere sonst etwa das komplette Thema-Paket austauschen und behaupten, dass es eine Verbesserung sei.
     
  5. bdroege

    bdroege Board Ikone

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    AW: Gericht stärkt Rechte der Pay-TV-Kunden

    Das noch nicht rechtskräftige Urteil kann man hier (WARNUNG: PDF!) einsehen.

    Bemängelt wurde die erlaubte Preiserhöhung von 5% da diese weit über der Teuerungsrate liegt.

    Auch darf sich ein Vertrag nur zu den beim abschluss geltenen Tarifen verlängern. Eine automatische Preiserhöhung bei einer Verlängerung ist ungültig.
     
  6. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    AW: Gericht stärkt Rechte der Pay-TV-Kunden

    interessant, dass am lg münchen 1 urteile noch mit der schreibmaschine geschrieben und mit vielen tippfehlern veröffentlicht werden. aber es ist schön, dass das gericht die punkte richtigstellt, die in diesem forum schon seit jahren zu zahlreichen streitigkeiten geführt haben.

    ist die "automatische verlängerung um 12 monate zu den dann gültigen konditionen, wenn nicht 6 wochen vor laufzeitende gekündigt wird" damit auch hinfällig?
     
  7. DeJe

    DeJe Board Ikone

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    AW: Gericht stärkt Rechte der Pay-TV-Kunden

    Ui, das ist ja noch interessanter als die Programmänderungen!

    Würde doch bedeuten:
    1) automatische Verlängerung wenn der Preis gleich bleibt. Damit könnte ich leben.
    2) automatische Kündigung bei Vertragsende wenn der Preis sich ändert.

    Nicht schlecht Herr Specht. :D
    Dann mal schnell noch ein 20 Euro Komplett-Prepaid besorgt...
     
  8. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    AW: Gericht stärkt Rechte der Pay-TV-Kunden

    jo, und dann beschwert sich der otto-normal-kunde, dass sein bild plötzlich schwarz ist, obwohl er nicht gekündigt hat. derartige benachrichtigungen, das vertragsverhältnis betreffend, kommen ja im normalfall nicht an... ;)
     
  9. bdroege

    bdroege Board Ikone

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    AW: Gericht stärkt Rechte der Pay-TV-Kunden

    Keine Sorge...
    Die Hotliner werden sicher Proaktiv dies verhindern und evtl. den Kunden mittels Telefonterror auf das auslaufen des Vertrages hinweisen.

    In realtät wird es darauf hinnauslaufen das die Preise bei einer Verlängerung bestehenbleiben und nur wenn der Kunde sich einen neuen receiver aufschwatzen lässt (und somit einen neuen Vertrag) entsprechend angepasste werden.
     
  10. DeJe

    DeJe Board Ikone

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    AW: Gericht stärkt Rechte der Pay-TV-Kunden

    Das wäre immerhin schon mal ein Anfang. ;)
    Einen neuen Receiver aufzuschwatzen ist auf jeden Fall komplizierter als gar nichts zu tun und trotzdem mehr zu kassieren.

    Zumindest würde es mit dieser Version so laufen wie bei Handy-Verträgen. Da verlängert sich die Laufzeit auch nur mit den im laufendem Vertrag vereinbarten Preisen. Noja, hier sieht es aber eher umgedreht aus. ;) Mit neuen Verträgen (Preisen) würden die Kunden ja besser wegkommen.
    Ein Schelm wer Böses dabei denkt...