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Gericht stärkt Rechte der Pay-TV-Kunden

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von music, 7. März 2006.

  1. music

    music Gold Member

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    AW: Gericht stärkt Rechte der Pay-TV-Kunden

    Kofler wird sein Cappuccino sauer aufstossen!

    *hick*

    :)
     
  2. Lady on a Rooftop

    Lady on a Rooftop Talk-König

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    AW: Gericht stärkt Rechte der Pay-TV-Kunden

    Nicht zu vergessen, dass auch noch einige andere Klauseln ungültig waren. DF schreibt ja auch heute:

    "Für unzulässig erklärte das Gericht auch eine Klausel, mit der sich Premiere vorbehält, das Programmangebot "zum Vorteil des Abonnenten zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu ergänzen". Dies sei ein "unwirksamer Leistungsänderungsvorbehalt". Die Richter beanstandeten auch Klauseln, wonach der Kunde bei Zustimmung zu einer Leistungsänderung wegen einer Preisanpassung nicht mehr kündigen darf und wonach Premiere sich vorbehält, bei Änderungen und Umstrukturierungen des Programmangebots die Beiträge zu ändern."

    Ich möchte nicht wissen, wieviele dieser AGB noch unwirksam sind. Auf jeden Fall bestätigt das Urteil meine Zweifel an der Wirksamkeit der Premiere AGB. Und dass ausgerechnet Premiere unwirksame AGB verwendet, wundert mich bei dem sonstigen Geschäftsgebahren überhaupt nicht.
     
  3. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Gericht stärkt Rechte der Pay-TV-Kunden

    Das Urteil ist klasse. Endlich mal jemand, der die konfusen AGB zerpflückt. Und vielleicht einigen hier die Augen öffnet, dass nicht alles was in AGBs steht, heilig ist.
    Einfach Spitze. Da wird Schorsch sein Cappu aber aus dem Gesicht gespritzt sein. Er muss mich zukünftig fragen, ob er dies und jenes ins Programm nehmen darf. Wenn nicht und er tut es doch..Sonderkündigungsrecht :D Und auch wenn er mich fragt und ich nicht einverstanden bin...Sonderkündigungsrecht :D. Die Zeiten von 12/24 Monate Knebelverträge neigen sich damit dem Ende zu.
     
  4. tschippi

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    AW: Gericht stärkt Rechte der Pay-TV-Kunden

    Das Urteil ist auch eine kleine Ohrfeige für alle Kofler-Jünger, die die AGB von Premiere zu ihrer Bibel erhoben haben. :D

    Tja, "times are changing", wie uns Robert Zimmermann in einem früheren Song aufklärte. Vor einem Jahr hätte das Urteil im Forum noch eine Postinginflation nach sich gezogen. Heute nur ein paar Beiträge. :confused: Mir scheint, dem Großteil der Forumsschreiber ist inzwischen egal, wie es mit "Deutschlands schönstem Fernsehen" weitergeht. Liegt's an den verzockten BL-Rechten? ;)
     
  5. DeJe

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    AW: Gericht stärkt Rechte der Pay-TV-Kunden

    Das glaube ich nicht einmal. Den meisten wird noch gar nicht bewußt sein was das wirklich bedeutet!

    Programmänderung -> Ich kann kündigen wenn ich das nicht möchte und mir die Änderung nicht paßt.
    Preiserhöhung innerhalb der Laufzeit (egal wieviel) -> Ich kann kündigen wenn ich das nicht akzeptieren möchte.

    Vielleicht sind das die entsprechenden Winke mit dem Zaunspfahl um Premiere doch noch zu dem zu machen was sie behaupten zu sein. :D

    Gibt es eine Anordnung wann die AGBs geändert werden müssen?
     
  6. Lady on a Rooftop

    Lady on a Rooftop Talk-König

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    AW: Gericht stärkt Rechte der Pay-TV-Kunden

    Die müssen nicht geändert werden. Die betroffenen Klauseln sind einfach unwirksam, so dass die gesetzliche Regelung eingreift. Wie ich Premiere kenne, werden sie aber in die nächste Instanz gehen und so vorerst die Rechtskraft des Urteils verhindern. Sobald endgültig klar ist, dass diese Klauseln unwirksam sind, wird Premiere sie mit Sicherheit durch die nächsten zweifelhaften AGB ersetzen.
     
  7. DeJe

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    AW: Gericht stärkt Rechte der Pay-TV-Kunden

    :( So wirds wohl kommen...
     
  8. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Gericht stärkt Rechte der Pay-TV-Kunden

    In anderen Publikationen wurde das Urteil doch deutlicher ausformuliert. Zur untersagten Klausel bzgl. Preiserhöhung:

    Und zur Klausel mit den Änderungen der Pakete:

    Tja Schorsch...ganz schlechter Tag heute :D
     
  9. TheGood

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    AW: Gericht stärkt Rechte der Pay-TV-Kunden

    Im Prinzip geht es hier ja um Änderung während der Abolaufzeit, egal ob jetzt auf den preis oder auf das Programm bezogen.

    Der Witz an diesem Urteil ist dass Premiere absolut keine Handlungsspielraum mehr hat, alles was sie jetzt neu dazuholen und nach einem Jahr absetzen kann zu sonderkündigungen genutzt werden. Aus unternehmerischer Sicht ist dieser Zustand einfach nur ein schlechter Witz. Für den Kunden ist dies natürlich schön.
     
  10. RealityCheck

    RealityCheck Foren-Gott

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    AW: Gericht stärkt Rechte der Pay-TV-Kunden

    Es ist ein Witz, als ob jemand die Tageszeitung kündigen könnte, weil der Sportteil von drei auf eine Seite zusammen gestrichen wird, geschweige denn weil ein zusätzliches Wochenmagazin beigelegt wird...

    Kann meiner Meinung nach nicht in der nächsten Instanz halten, zumindest der Absatz über die Änderung des Angebots, solange es nicht substantiell für das abonnierte Paket ist (sprich keine Bundesliga, Kanal eingestellt bei Einzelkanal).