1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Gericht: RBB muss Wahlwerbespot der NPD nicht ausstrahlen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 18. August 2011.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    149.227
    Zustimmungen:
    27.221
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    Anzeige
    AW: Gericht: RBB muss Wahlwerbespot der NPD nicht ausstrahlen

    Das finde ich ja eine Klasse Idee.:love::D
    Wenn das so wäre, dann hätte man dem rbb nicht erlaubt die Ausstrahlung des Spots zu unterlassen. Demnach ist wohl was drann das der Spot nicht dem deutschen Recht entspricht.
     
  2. Johnny 23

    Johnny 23 Guest

    AW: Gericht: RBB muss Wahlwerbespot der NPD nicht ausstrahlen

    In welchem ordentlichen Strafverfahren (Aktenzeichen) wurde denn der Tatbestand der Volksverhetzung festgestellt? :confused:
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    149.227
    Zustimmungen:
    27.221
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    AW: Gericht: RBB muss Wahlwerbespot der NPD nicht ausstrahlen

    Ich weis es nicht. Aber irgenwas muss ja an dem Spot sein das sie ihn nicht ausstrahlen brauchen. (sowas macht man ja nicht Grundlos! ) ;)
    Das wollte ich damit sagen.
     
  4. Johnny 23

    Johnny 23 Guest

    AW: Gericht: RBB muss Wahlwerbespot der NPD nicht ausstrahlen

    Doch macht man. Wenn irgend jemand Strafanzeige wegen Volksverhetzung erstattet hätte, bzw. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden wäre, dann hätte man das garantiert schon publiziert.

    Das bringt mich zu folgendem Fazit:

    Entweder die publizierenden Medien wollen uns hier verschei*ßern und lügen uns die Hucke voll.

    Oder aber es liegt ein klassischer Fall von Rechtsbeugung vor. Ich frage mich echt wie man bei sowas noch Beifall klatschen kann? Hier wird jemand einer Straftat bezichtigt, man ist davon überzeugt und es erfolgt noch nicht mal eine Anzeige von Amts wegen? Warum?

    Sind Verwaltungsgerichte neuerdings für Strafverfahren zuständig? Ist jetzt neuerdings automatisch jeder schuldig, bevor die Unschuld bewiesen ist?

    Nee, also hier läuft gewaltig was schief. Zur Erinnerung:

    "Artikel 3 GG

    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.


    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.


    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."


    Im Klartext bedeutet das, daß der Tatbestand der Volksverhetzung in einem Strafverfahren festgestellt werden muss.


    Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948:

    „Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“

    In den Ländern des Europarats wird er darüber hinaus gewährleistet aufgrund von Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK):

    „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
     
  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    149.227
    Zustimmungen:
    27.221
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    AW: Gericht: RBB muss Wahlwerbespot der NPD nicht ausstrahlen

    Hier kann man aber keine Person anzeigen, da man nicht genau weis wer dafür verantwortlich war.
    Aber selbst wenn, das juckt diesen Verein offensichtlich überhaupt nicht. Erst diese Woche wurde hier in SN ein Nazi auf Kaution (vorerst) freigelassen. Das bezahlen die aus der Portokasse (15.000uro). klick
     
  6. Johnny 23

    Johnny 23 Guest

    AW: Gericht: RBB muss Wahlwerbespot der NPD nicht ausstrahlen

    Natürlich kannst du gegen eine juristische Person Strafanzeige stellen.
     
  7. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

    Registriert seit:
    20. November 2005
    Beiträge:
    53.196
    Zustimmungen:
    11.078
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    125 cm Gilbertini Stab HH120
    AW: Gericht: RBB muss Wahlwerbespot der NPD nicht ausstrahlen

    Die NPD hat eine SED Vergangenheit. so so.
    Ganz was Neues.
     
  8. HerrJ

    HerrJ Silber Member

    Registriert seit:
    20. August 2001
    Beiträge:
    800
    Zustimmungen:
    58
    Punkte für Erfolge:
    38
    AW: Gericht: RBB muss Wahlwerbespot der NPD nicht ausstrahlen

    Bei deiner kruden Argumentation könnte man glatt meinen Horst Mahler schriebe aus dem Knast.

    Das Verwaltungsgericht ist der Meinung dass der Spot den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Für die strafrechtliche Verfolgung ist es nicht zuständig. Man darf aber davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaft von Amts wegen diesbezüglich tätig wird oder irgendjemand Strafanzeige stellen wird. Deine Verschwörungstheorie ist daher lächerlich.

    Ach ja, und informiere dich mal darüber was Rechtsbeugung bedeutet, offenbar hast du davon auch keine Ahnung.
     
  9. stewart

    stewart Silber Member

    Registriert seit:
    18. Dezember 2001
    Beiträge:
    814
    Zustimmungen:
    383
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    Dreambox 920, ATV 4K, LG Oled 55C7D, Yamaha RXV 875
    AW: Gericht: RBB muss Wahlwerbespot der NPD nicht ausstrahlen

    Was für ein D.r.e.c.k. ... da bekomme ich Gänsehaut.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. August 2011
  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    149.227
    Zustimmungen:
    27.221
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    AW: Gericht: RBB muss Wahlwerbespot der NPD nicht ausstrahlen

    Ja das ist mehr als Eindeutig.
    Das Ist Rassenhass und Volksverhetzung.

    PS: entferne besser den Link denn damit machst Du Dich strafbar. (gleiches gilt für das Zitat von sarkom)