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Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 24. Februar 2011.

  1. mweb21

    mweb21 Gold Member

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Ich vermute einfach mal, Du weisst nicht wovon du redest!

    Das wäre dann ein Umstand, der Deine Verallgemeinerungen und

    Pauschalisierungen entschuldigen könnte. Ich kenne (persönlich)

    ALG2-Empfänger, denen Du in Sachen Bildung, geschweige denn

    'Lebensleistung', wohl nur schwerlich "das Wasser reichen" kannst!
     
  2. Dirk68

    Dirk68 Guest

    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Geh einfach mal davon aus, dass "Hartzis" nicht nur die typischen Klischee-HartzIV-Empfänger sind, sondern dass da auch viele intelligente, kultivierte und hochgebildete Menschen darunter sind. Ein intelligenter, gebildeter und kultivierter Mensch sollte das aber eigentlich selber wissen. Warum weißt Du das also nicht? :confused:
     
  3. skykunde

    skykunde Talk-König

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Leben von der Stütze ist IMHO kein erstrebenswertes Ziel.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Februar 2011
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    So ist es auch. Bissherige Klagen gingen auch immer zugunsten der Harz4 empfänger aus.
     
  5. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Weil sie dir deinen Arbeitsplatz nicht wegnehmen :D.

    Weiß nicht, ob es sich noch nicht bis zu dir 'rum gesprochen hat, es ist leider nicht für alle Arbeit da, nicht mal für alle Arbeitenden ein unhartzionierter.

    Wenn wir Vollbeschäftigung garantieren können und der eine oder andere einfach nur nicht mag, bin ich sofort bei dir :winken:.

    Ansonsten muss ich konstatieren, dass ein großer Teil der Richter, genauso Welt fremd argumentiert, wie ein großer Teil der Politiker.
     
  6. baerchen111

    baerchen111 Gold Member

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  7. Thunderball

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Schön.
    1 Million Stellen für 9,2 Millionen Arbeitslose.
    Immer noch 8,2 Millionen ohne Platz.


    Außerdem gibt es auch noch Menschen die nicht arbeiten können. Z.B. weil der Gesundheitszustand es nicht zulässt. Auch die bekommen Hartz4. Oder alleinerziehende die keinen Krippenplatz bekommen...
     
  8. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Stell Dir vor, es gibt Leute, die haben FREIWILLIG keinen Fernseher. :rolleyes:

    Wer gesteht denen das nicht zu? Sie dürfen sich doch jederzeit gerne einen (von unserem Geld) kaufen. :confused:
     
  9. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Das ist aber deren freiwillige Entscheidung :rolleyes:.
    Natürlich können sie das, wenn sie jahrelang sparen oder auf Essen und Trinken verzichten :eek:.
    Wie gesagt, auf der einen Seite Kabelgebühren in die Hartz4 Berechnung einfließen lassen, auf der anderen Seite aber das Gerät dafür nicht stellen .

    Zu einer Grundausstattung einer Wohnung gehört auch ein Fernseher. Niemand redet hier von einen Plasma für 1000 €...

    Aber die Grundausstattung habe ich eh noch nie verstanden.
    Ne Waschmaschine gehört da nämlich auch nicht zu. In Großstädten geht das ja noch... Aber aufm Land? :eek:


    Ich finde, man kann die Bewilligung für Hartz4 Empfänger auch irgendwann kaputt sparen...
    Aber man hat ja erst um 5 € erhöht. Nun ist erstmal alles getan ;).
     
  10. mweb21

    mweb21 Gold Member

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Hat das irgendjemand in diesem gesamten Thread behauptet?

    Deine Bemerkungen sind schon ein bisschen "wunderlich".