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Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 24. Februar 2011.

  1. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    1.000 EUR wären wohl zu viel. Es gibt aber einige Berechnungen, die geringere Beträge komplett aufwandsneutral darstellen. Zumindest der Grundfreibetrag, der momentan 8.004 EUR pro Jahr beträgt, sollte den Leuten einfach ausgezahlt werden, dafür aber jeder Euro komplett der Steuer unterworfen werden. Würde man zusätzlich noch die Beitragsbemessungsgrenzen abschaffen, könnte man sich diesen ganzen Unsinn sparen.
     
  2. Satsehen

    Satsehen Talk-König

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    aber Internet gehört zur Erstausstattung - oder?

    Heute kam eine Meldung im Radio, Internet hätte den gleichen Stellenwert wie Wasser u. Strom, oder so ähnlich...:eek:

    naja ich bin heute fast für Internet-Boykott, wer mich erreichen will kann mich auf der Prepaid-Karte anrufen. Spart die DSL-Flatrate -Kosten u. ich geb das Geld lieber für ein SKY-HD Abo aus
    - aus meiner Sicht hat man da mehr von.. ausserdem wäre ich noch für Abschaffung der GEZ, weil ARD/ZDF sich nicht mehr gross von Privatfernsehen unterscheiden..
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Februar 2011
  3. sarkom

    sarkom Gold Member

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    u.v.m
    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Das wäre zwar vernünftig, aber das wissen die Lobbyisten der Mövenpickpartei schon zu verhindern.
    Um zum Thema zurückzukommen: Ich sehe das Urteil mit sehr gemischten Gefühlen. Ich stelle mir gerade ein Hartz4-Familie mit Kindern vor. Die Kinder sind an sich schon in einer gewissen Außenseiterrolle, fehlt dann zu Hause ein Fernseher, dann sind sie ja in ihrem schulischen Umfeld komplett isoliert.
     
  4. MSVjules

    MSVjules Silber Member

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung



    warum wenn sie mehr wollen sparen !
    was ist daran billig ? an meiner meinug ?

    ich als azubi musste auch sparen um mir die sachen zu kaufen die ich hier hab
    warum sollen dann die hart4 leute alles bekommen ohne was zu machen ?
     
  5. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Natürlich ist Internet wichtiger als Fernsehen, den Internet bietet bidirektionale Kommunikation, während Fernsehen (egal ob öffentlich-rechtlich, werbefinanziert, oder pay) nur unidirektionale Berieselung ist.

    Aber auch Fernsehen gehört zur Teilnahme am öffentlichen Leben, und deshalb würde ich es schon so sehen, das die Arbeitsagenturen und Sozialämter die Anschaffung eines (angemessenen) Fernsehgerätes als Erstausstattung bezahlen müssen.

    Denn die öffentlich-rechtlichen Sender argumentieren ja das sie Grundversorgung sind, und rechtfertigen dadurch die GEZ Gebühren.

    Das heisst dann aber das der Staat jenen die sich selbst kein Gerät leisten können, helfen muss sich ein Gerät zu beschaffen.

    Wenn der Staat nun Fernsehen nicht mehr als Grundversorgung sieht, dann müssten nämlich die GEZ Gebühren fürs Fernsehen abgeschafft werden, und die öffentlich-rechtlichen Sender entweder durch Werbung oder Pay-TV finanziert werden.

    Wer A sagt muss auch B sagen!
     
  6. mweb21

    mweb21 Gold Member

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Dieses Nachtstudio war sehr interessant, wenngleich

    ich zugeben muss, dass es mir gelegentlich genau so

    wie Herrn Panzer ging, es wurde 'unübersichtlich' ... ;)

    Aber wäre ja auch zu schön, wenn gerade DAS ein leicht

    verständliches und nicht ein höchst komplexes Thema wäre.


    :winken:
     
  7. gaitioph

    gaitioph Senior Member

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Wie kommst du darauf?
    Michael schumacher arbeitet auch noch,diverse fussballer genauso!

    Die haben alle mehr als genug geld,aber sie arbeiten dennoch!
    Wenn die arbeit sinnvoll ist,oder spass macht wird man auch wenn man es nciht muss arbeiten!
     
  8. cable-guy

    cable-guy Platin Member

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Zitat aus dem Beitrag:
    "Im Juli 2007 hatte ein Hartz-IV-Empfänger aus dem Landkreis Göttingen geklagt, nachdem für die Erstausstattung seiner Ein-Zimmer-Wohnung die Zuschüsse für einen Fernseher abgelehnt worden waren."

    Wieso bezahlt die Arge jemand die Erstausstattung einer Wohnng ?
    Wie kommt man dazu ?
     
  9. mweb21

    mweb21 Gold Member

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Kurz mal gegoogelt ... ;)

    Weil das Gesetz zum ALG2 das so vorsieht.

    Antrag stellen. (Falls ich Deine 2. Frage richtig verstanden habe)

    Ich könnte mir vorstellen, dass diese Regelung z. B. für Schüler und Auszubildende Sinn macht.
     
  10. MSVjules

    MSVjules Silber Member

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung


    wenn man keine möbel hat !
    was ich ok finde weill wie soll ein hartz 4 ...
    2000 euro für möbel sparen !