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Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 24. Februar 2011.

  1. Stevie123

    Stevie123 Senior Member

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Wenn ein Fernseher nicht zur Erstaustattung gehört, möchte ich gerne wissen warum wir dann gezwungen werden bei vorhanden sein eines Fernsehgerätes die GEZ Gebühren zu bezahlen. Die nehmen doch immer das Argument der Grundversorgung. Wenn ein TV nicht zur Erstausstattung gehört, kann es keine Grundversorgung sein. Ergo wer die öffentlich-rechtlichen nicht sehen will, braucht sie auch nicht zu bezahlen.
     
  2. Eisenbahnfan

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Na, wenn das kein schlagendes Argument ist... :rolleyes:
     
  3. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Unterschreib. Es ist doch ziemlich offensichtlich, daß seine Beiträge Sarkasmus pur sind.