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Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 24. Februar 2011.

  1. DrFalo

    DrFalo Guest

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Boulettenbraten bei McDoof, ist eben nicht für jedermann. Da ist wirklich Stress angesagt, das können viele Menschen nicht ab. Deshalb sollte man sie nicht verurteilen.
     
  2. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Ich hab hier noch nen Altgerät an der Wand hängen, zu 200€ zu haben, leg ich noch 300 drauf und hol mir den 50er Plasma.
    Dann haben alle was davon, fahren würde ich ihn ab nächste Woche im Umkreis von 20 km kostenfrei.
    Nein, ich geh nicht schwarz arbeiten.
    Ich besitze Bonität und kann mit Geld umgehen.
     
  3. dittsche

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Du wirst lachen. Alleine bei meinen Eltern hat sich ein Bestand von 6 Röhren TV im Keller angesammelt. Alle funzen einwandfrei. Teiweise von denen, teilweise von uns, teilweise von meiner Schwester.

    Habe meinen Eltern den Auftrag verteilt, die Teile irgendwo zu verschenken. Mein Vater meinte, er hätte keinen Abnehmer gefunden. Für den Receiclinghof wären sie auch zu schade. Jetzt stauben die Röhren schön vor sich hin...
     
  4. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Das glaub ich Dir gern, hab letztens eine große Loewe Röhre in den Octavia eines Bekannten getragen, keine Chance, sowas kommt mir nie wieder in die Wohnung.
    Was die Teile an bezahlten Wohnraum schlucken ist ja Wahnsinn. ;)

    Man sollte auch bei solchen Geräten nicht die Energieeffizienz ausser acht lassen.
    So ein kleiner 26" oder 28" LCD ist da effektiver.
    Das sollte man gerade auch bei solchen Gruppen wie Aufstockern oder ALG II Empfängern in Betracht ziehen.
    Auch, wie schon erwähnt, die alten ausgemusterten Kühlschränke können keine Lösung sein, da sie massiv das vorhandene "Vermögen" negativ beeinflussen.
     
  5. LHB

    LHB Institution

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    ich bin ja krankgeschrieben. ich habe schon einige zeit keine mehr schreiben müssen. aber davor habe ich tonnenweise welche geschrieben...ohne erfolg. nichtmal ein praktikum hatte ich gefunden, was ich im laufe der neuen ausbildung suchen sollte. leider war ich mit der ausbildung überfordert, bzw. es ging alles zu schnell...außerdem wurden meine angstzustände, die ich seit ca. 11 jahren habe, deutlich schlimmer. glaubt mir, es ist nicht schön, wenn man angstzustände hat! oftmals sind die so stark, daß ich angst habe zu sterben!

    es war einfach der druck. die arbeit ansich war nicht wirklich kompliziert. aber da wird druck gemacht, das ist schlimm.

    wir haben immer alle benutzt, bis sie kaputt gingen. leider zeigt auch meine jetzige röhre langsam immer mehr verschleißerscheinungen. und da ich eine gewisse portion schiss vor röhrenfernsehern habe, möchte ich ihn gerne austauschen. der ist immerhin auch schon 7 jahre alt ungefähr.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Februar 2011
  6. Mr. Smith

    Mr. Smith Neuling

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Wer wirklich arbeiten will, findet auch welche. Jobs gibt es zur Genüge. Statt um einen TV zu betteln, sollten diese Menschen Sport treiben und sich in Form bringen. Die Anspruchshaltung dieser Schicht ist abstrus. Vorbild ist die Elite des Landes, die hart arbeitet und sich für die Schwachen unermüdlich einsetzt und aufopfert.
     
  7. DeNani

    DeNani Senior Member

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Wobei die Sache ja gerade bei uns jüngeren ist, dass uns keiner einarbeiten will, deswegen haben wir es wieder schwerer was zu finden. Am liebsten wäre es den Chefs doch, wir wären mitte 20 mit 40 Jahren Berufserfahrung, keine Familienplanung und kein Privatleben. So muss man sich ja nicht um die Einarbeitung oder Ersatz kümmern. Hab das selbst so erlebt in meiner Zeit als Altenpflegehilfskraft. Und wer arbeiten will, kriegt arbeit ist auch nicht ganz wahr. Ich hab ein halbes Jahr suchen müssen und hab immeriweder absagen gekriegt, trotz guten Noten und abgeschlossener Ausbildung. Und so geht es vielen, die ich kenne.
     
  8. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Dümmlicher die Argumente nie kommen.
     
  9. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Nen Kombi hatte ich damals auch nicht. Ich hatte aber Eltern und Bekannte, die einen hatten und geliehen haben. Es geht alles, wenn man will. ;)

    Ich hab jedenfalls nie auch nur einen Cent Unterstützung für irgendwas bekommen. Sogar meine Krankenversicherungsbeiträge zahle ich komplett für die Allgemeinheit.

    Das wäre aber ja auch alles egal, wenn sich die Politik zu einem bedingungslosen Grundeinkommen durchringen könnte. Dann könnte jeder selbst entscheiden, ob er einen teuren Fernseher haben möchte und dafür auf einem Campingstuhl guckt oder doch lieber eine All-In-One Waschmaschine haben möchte.
     
  10. pedi

    pedi Wasserfall

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    selten so einen elenden schei.sdre.k gelesen.
    bild und **********nsender rtl und co lässt grüssen.