1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 5. Mai 2008.

  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

    Registriert seit:
    7. Februar 2003
    Beiträge:
    66.304
    Zustimmungen:
    45.369
    Punkte für Erfolge:
    273
    Anzeige
    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Ein regelmäßiger Kartentausch in Kombination mit der regelmäßigen Überarbeitung der Verschlüsselung ist z.B. das ganze "Geheinmis" von NDS.
     
  2. _MR_

    _MR_ Silber Member

    Registriert seit:
    1. März 2008
    Beiträge:
    774
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Technisches Equipment:
    LCD-TV: Philips 52 PFL 9632,
    AV-Receiver: Yamaha RX-V 2065,
    BD-Player: Panasonic DMP-BD55,
    Sat-Receiver: Dream Multimedia DM 7000,
    DVD-Allesfresser: Philips DVP 5992,
    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Richtig. Das massive Vorgehen von Premiere beschränkte sich auch nur auf die "Gehirn" Karten. Gegen die seit über 1,5 Jahren im Markt befindliche "Schlangen" Karte wurde nie etwas unternommen, weil man sich wohl vorab der Hoffnungslosigkeit des Vorgehens bewusst war. Immerhin gibt es zig andere, sinnvolle Möglichkeiten, so eine Karte völlig legal zu verwenden.

    Aktuell ist unklar, ob die betreffenden Reciever wirklich einen EMU samt Keys enthalten haben oder nur Pachbar waren. Aber selbst wenn der Receiver einen EMU enthalten hätte, ist die Luft für Premiere sehr dünn. EMUs sind nicht illegal (max in Bezug auf Lizenzverletzungen) und ohne Keys auch nicht für den illegalen Empfang von Premiere geeignet. Allein das Vorhandensein eines EMUs macht das Gerät nicht illegal (es sei denn, der Lizenzinhaber des Verschlüsslungssystems geht dagegen vor, aber selbst da wäre ein Erfolg nicht garantiert).

    Allerdings müsste ein Hersteller schon ziemlich blöd sein, um einen EMU in seine offizelle Firmware einzubauen.
     
  3. DocHoliday1

    DocHoliday1 Senior Member

    Registriert seit:
    23. April 2008
    Beiträge:
    220
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Nenn mir eine?

    Soweit ich weiss kann man mit den Karten und dem darauf befindlichen OS NICHTS anderes machen....

    Das ist nämlich der Kasus Knacktus...die Karten dienen NUR dem einen Zweck. Anders sieht es bei den sogenannten CI-Modulen aus. Die werden zwar auch nur für den einen Zweck verkauft, aber damit "könnte" man auch was anderes machen....

    Wie gesagt, es gibt noch kein Urteil, und PW hat auch kein Interesse das weiter zu verfolgen. Der Schuss könnte nämlich auch nach hinten los gehem, und dann hätten Sie ein Problem.
     
  4. _MR_

    _MR_ Silber Member

    Registriert seit:
    1. März 2008
    Beiträge:
    774
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Technisches Equipment:
    LCD-TV: Philips 52 PFL 9632,
    AV-Receiver: Yamaha RX-V 2065,
    BD-Player: Panasonic DMP-BD55,
    Sat-Receiver: Dream Multimedia DM 7000,
    DVD-Allesfresser: Philips DVP 5992,
    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Das mag auf die "Gehirn" Karte, gegen die Premiere Ende 2005 massiv vorging, zutreffen. Für die sogenannte "Schlangen" Karte allerdings nicht. Das ist schlicht nichts weiter als eine normale leere Karte, auf die man nach Belieben eine eigene Applikation aufspielen kann. Diverse Firmen verwenden diese Karten zb als Schlüsselkarten für Türschließsysteme.
     
  5. DocHoliday1

    DocHoliday1 Senior Member

    Registriert seit:
    23. April 2008
    Beiträge:
    220
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Nein,

    es geht nicht. Mit DEM OS kannst DU sicher NICHTS anderes machen.

    Wenn ich nur eine Applikation bzw. eine Fa. kennen würde die mit diesen Karten was anderes anfängt ausser PW zu gucken, wäre das eine Möglichkeit den Verkauf der Schlangenkarten "offiziell" zu machen!

    Ausserdem, welche Fa. zahlt zwischen 50,- und 70,- Euro nur für eine Karte für Ihr Türschlosssystem? Eine leere Karte die man verwenden "könnte" kostet bestenfals 5,- Euro.

    Es gibt definit KEINE andere "sinnvolle" Möglichkeit.
     
  6. _MR_

    _MR_ Silber Member

    Registriert seit:
    1. März 2008
    Beiträge:
    774
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Technisches Equipment:
    LCD-TV: Philips 52 PFL 9632,
    AV-Receiver: Yamaha RX-V 2065,
    BD-Player: Panasonic DMP-BD55,
    Sat-Receiver: Dream Multimedia DM 7000,
    DVD-Allesfresser: Philips DVP 5992,
    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Wenn dem so ist, warum ist Premiere noch nicht gegen den Verkauf dieser Karte vorgegangen? Die erste Generation der Nagra Piratenkarten hat man ja innerhalb weniger Monate komplett vom Markt bekommen. Die Schlange dagegen ist seit 1,5 Jahren erhältlich. Offenbar hibt es doch sinnvolle legale Anwendungsmöglichkeiten, ansonsten hätte Premiere diese Karte ebeenfalls verbieten lassen können.

    Oder haben sie es versucht und die Richter des LG Hamburg hatte mal einen ihrer wenigen lichten Momente?
     
  7. DocHoliday1

    DocHoliday1 Senior Member

    Registriert seit:
    23. April 2008
    Beiträge:
    220
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Ja,

    das stimmt schon. Im Bezug auf die Schlangenkarte gibt es keine Verfügungen. Muss man das?

    Ob Cerebo, Didem, Daytona, Anaconda oder Minerva, scheinbar reichte es eine Verfügung gegen die erste Karte zu erwirken.

    Wie gesagt, ALLE erfüllen NUR den einen Zweck. Der Hamburger Richter würde auch gegen alle anderen Karte eine Verfügung erlassen, aber scheinbar sieht PW da keine Notwendigkeit, denn auch hier könnte man den Beweis erbringen das auch dieses Karten keinen anderen Zweck erfüllen.

    Wie gesagt, zeig mir eine Applikation mit der man eine dieser Karten bearbeiten kann um Sie als Türöffner oder sonst irgendetwas zu benutzen, und PW hat verloren.

    Das ist ja auch der Grund warum PW damals nicht weiter "gebohrt" hat. Wenn ein inteligenter Pfiffikus es schaffen würde die Karten so umzuschreiben das man Sie für irgendeinen anderen Zweck nutzen kann, kann PW den Verkauf dieser Karten NIE mehr stoppen.

    Aber OK, das alles hat sich ja bald "erst" mal erledigt.... Allerdings kenne ich noch ne Menge Leute die in ein "schwebendes" Verfahren wegen dem Verkauf dieser Karten stecken, und das schon seit fast 2 Jahren....

    Ob da nun noch was nachkommt, mus man abwarten....

    P.S. Der Hamburger Richter ist Pro Premiere, das ist bekannt, aber was passiert wenn ein anderer Richter mit mehr Weitblick in München z.Bsp. verhandelt, und man dem glaubhaft machen kann das diese Karten im originalen Zustand bestenfals als Eiskratzer benutzt werden können? Und GENAU aus DEM Grunde wird sich PW hüten da ein Urteil zu erwirken....Denn, Gerichtstand ist immer noch da wo die Straftat begangen wurde, und das kann irgendwo in Deutschland sein. Und wenn man einen Richter hat der sich eh über das schlechte Programm von PW ärgert, hat PW schon verloren. ;-)
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Mai 2008
  8. _MR_

    _MR_ Silber Member

    Registriert seit:
    1. März 2008
    Beiträge:
    774
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Technisches Equipment:
    LCD-TV: Philips 52 PFL 9632,
    AV-Receiver: Yamaha RX-V 2065,
    BD-Player: Panasonic DMP-BD55,
    Sat-Receiver: Dream Multimedia DM 7000,
    DVD-Allesfresser: Philips DVP 5992,
    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Ich hab mich jetzt noch mal in diversen zweifelhaften Foren über diese Karten informiert. Falls ich da etwas falsch verstanden habe, korrigiert mich bitte.

    Die Karten sind ganz normale leere Karten mit einem Hochsicherheits OS. Auf die Karten wird eine verschlüsselte Anwendung aufgespielt, die sich von den Karten nicht wieder auslesen lässt (gleiches Prinzip wie bei Pay TV Karten). Von daher also ideal für Pay TV Piratenkarten.

    ABER: Wer sich die entsprechende Entwicklungsumgebung dieser Karten verschafft, kann damit Anwendungen nach belieben erstellen und diese Karten entsprechend programmieren. Damit wären diese Karten praktisch für alles einsetzbar. Hochsicherheitszugangskontrollsysteme, beliebige Schließsysteme usw. Keine Ahnung, ob sie dafür wirklich benutzt werden, verwendbar wären sie ohne Probleme dafür.

    Und das ist auch das Problem für Premiere. Die Karte an sich ist harmlos. Erst durch das Aufspielen einer zusätzlichen Software kann sie zur Umgehung der Verschlüsslung eingesetzt werden. Egal was Premiere hier macht, auch mit Hilfe von linientreuen Richtern kämpft man gegen Windmühlenflügel.
     
  9. DocHoliday1

    DocHoliday1 Senior Member

    Registriert seit:
    23. April 2008
    Beiträge:
    220
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Genau, was Du und keiner sonst, ausser die Hersteller beschreiben bzw. auslesen können.

    Wenn das so einfach wäre, könnte sich jeder der das Know How besitzt die Karten in China für 5,- Euro bestellen, hier beschreiben und für das zehnfache wieder verkaufen.

    Genau, und NICHTS anderes. Es gibt ja nicht mal Software um die Karte mit einem anderen OS (z.Bsp. Türöffner) zu beschreiben.

    Wer das könnte, wäre in wenigen Tagen Millionär, genau wie DIE die es können. Aber die werden es sicher keinem verraten...

    Das OS der Cerebo sollte ja angeblich schon bekannt sein, ABER wie bekommt man es drauf oder umgeschrieben??? Es gibt KEINE Software um die Karte mit einem anderen OS zu beschreiben.

    Theoretisch JA, praktisch NEIN. Du kommst nicht an das OS!!!

    Eben, dazu gibt es ja auch noch KEIN Urteil. Ist der Verkäufer schon der Straftäter, oder erst der, der die Karte mit nötigen Keys bespielt. Denn OHNE ist die Karte wertlos.
     
  10. cable-guy

    cable-guy Platin Member

    Registriert seit:
    8. September 2006
    Beiträge:
    2.725
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver

    Dürfte zur Erinnerung recht nützlich sein.
    Hier die damalige Pressemitteilung der Anwälte:
    http://www.sudhop.com/klageinfo.pdf
    (Einstweilige Verfügung gegen Cerebro Händler mit Begründung)