1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Gerät zurück - Geld zurück!?

Dieses Thema im Forum "Heimkino-Kaufberatung" wurde erstellt von andreasstudent, 21. April 2006.

  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

    Registriert seit:
    7. Februar 2003
    Beiträge:
    64.892
    Zustimmungen:
    39.437
    Punkte für Erfolge:
    273
    Anzeige
    AW: Gerät zurück - Geld zurück!?

    Dann sagen wir mal so: Ich sehen es als mein Recht dann dort nichts zu erwerben.
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Gerät zurück - Geld zurück!?

    Das ist was anderes. Ich sehe es auch als selbstverständlich an, dass ein Händler diesen Service bietet. Schließlich sollte es sein Ziel sein, einen zufriedenen Kunden zu haben.

    Manchmal hat man jedoch den Eindruck, dass einigen Händlern der Kunde ab dem Zeitpunkt egal ist, wenn das Geld über den Tresen gewandert ist. Nur vergessen sie dabei etwas: Ein zufriedener Kunde kauft wieder!

    Deswegen bekommt man ja z.B. in gewissen Autohäusern immer kiloweise Saccharose pneumatisch rektal appliziert... ;)

    Gag
     
  3. fibres73

    fibres73 Gold Member

    Registriert seit:
    10. März 2004
    Beiträge:
    1.495
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Gerät zurück - Geld zurück!?

    Das hast Du jetzt aber vornehm ausgedrückt :D
     
  4. FilmFan

    FilmFan Lexikon

    Registriert seit:
    4. April 2002
    Beiträge:
    28.438
    Zustimmungen:
    11.019
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    1x VU+ Solo²
    2x Dreambox DM8000
    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    AW: Gerät zurück - Geld zurück!?

    Das Geschäft hat aber i. d. R. max. 1 Vorführgerät pro Modell, beim Versandhandel sind es ein paar mehr, da jedesmal ein Neugerät verschickt werden muß, aber ggf. ein Vorführgerät zurückkommt.

    Übrigens habe ich auch schon Retourenware als Neuware angedreht bekommen, welche ich dann aber auch gleich wieder retour geschickt habe.
     
  5. BlackWolf

    BlackWolf Wasserfall

    Registriert seit:
    19. September 2003
    Beiträge:
    8.152
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Gerät zurück - Geld zurück!?

    Dass es kein Rückgaberecht bei Ladengeschäften gibt, ist vollkommen richtig. Bei Mediamarkt & Co wird die Rückgaberate in die Preise einkalkuliert. Ich hab im Blödmarkt auch schon öfters Vorführgeräte gekauft, schliesslich hab ich ja da auch nen Jahr Garantie noch drauf.

    Aber man nehme kleinere Händler, die die Ware erst bestellen müssen. Wenn da nun so Spezi-Kunden an jedem Gerät was zu Meckern haben, legt der Händler im Endeffekt deftig drauf. Und es gibt wirklich so Leute, denen ist kein Gerät recht. Das eine ist schwer bedienbar, das nächste ist zu silbrig, das nächste hat eine komische Fernbedienung usw. Und sowas ist absolut kein Rückgabegrund, denn das lässt sich allesamt bereits vor dem Kauf abklären.

    Ich hab bis jetzt noch NIE ein Gerät mit Ausnahme von wirklichen Defekten zurückgegeben. Wenn ich mich verkauft hab, wars eben mein Fehler.
     
  6. andreasstudent

    andreasstudent Junior Member

    Registriert seit:
    3. Januar 2006
    Beiträge:
    43
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    6
    AW: Gerät zurück - Geld zurück!?

    Also erstens bestelle ich gar kein Gerät mit der Absicht, es zurück zu schicken. Auf der anderen Seite mache ich vom Fernabsatzgesetz Gebrauch, wenn ich mit dem Gerät absolut nicht zufrieden bin. Wenn man sich in diversen Foren aufhält, gehen die Meinungen zu dem ein und selben Gerät stark auseinander. Der eine hebt es in den Himmel als bestes Gerät überhaupt, der andere ist mit der Qualität absolut unzufrieden. Sollte ich ein Gerät bekommen, mit dem ich absolut nicht leben kann, werde ich es zurückgeben und nicht für viel Geld behalten.
    Geht auch mal davon aus, dass solche Kosten in die Kalkulation der online Händler mit einfließen.

    Gruß
    andreasstudent
     
  7. donngeilo

    donngeilo Platin Member

    Registriert seit:
    17. November 2004
    Beiträge:
    2.509
    Zustimmungen:
    122
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    SAT:
    integrierte Lösungen in Fernseher 1 und 2.
    Ansonsten:
    TEVION DVB-S 294
    Dzipia DS4H-9160 DVB-S2 Twin PVR
    Topfield TF-5000

    DVD:
    TEVION DVD 294

    HiFi:
    FR/FL: Canton LS 80
    SR/SL/BR/BL/SUB: CANTON 5.1
    AMP: TEVION AVR 2005 7.1

    TV:
    1. Philips 46PFL5507/K
    2. TERRIS LED TV 2933
    3. TERRIS LED TV 2224
    4. TEVION LCD TV 2292
    AW: Gerät zurück - Geld zurück!?

    Alleine dass Du diese Möglichkeit in Erwägung ziehst, spricht Bände.

    @Gag
    Beim Händler steht aber nur ein einziges Vorführgerät und nicht unzählige. Desweiteren hat der Händler auch direkten Einfluß darauf, wie mit dem Gerät und der Verpackung umgegangen wird. Das hat der Versandhandel nuneinmal nicht.

    Ich verurteile diese Kaufmentalität aufs Schärfste. Dafür gibt es keine Rechtfertigung.

    Viele Grüße
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Gerät zurück - Geld zurück!?

    Doch hat er. Der Versandhändler hat das Recht, einen Wertersatz einzubehalten, wenn die Ware in einem Maße verchlechtert wurde, das über eine Prüfung hinausgeht, die der Kunde auch in einem Ladengeschäft hätte vornehmen dürfen.

    Diese Klausel wurde bei der Übernahme des Fernabsatzgesetzes in das BGB hinzugefügt.

    Gag
     
  9. donngeilo

    donngeilo Platin Member

    Registriert seit:
    17. November 2004
    Beiträge:
    2.509
    Zustimmungen:
    122
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    SAT:
    integrierte Lösungen in Fernseher 1 und 2.
    Ansonsten:
    TEVION DVB-S 294
    Dzipia DS4H-9160 DVB-S2 Twin PVR
    Topfield TF-5000

    DVD:
    TEVION DVD 294

    HiFi:
    FR/FL: Canton LS 80
    SR/SL/BR/BL/SUB: CANTON 5.1
    AMP: TEVION AVR 2005 7.1

    TV:
    1. Philips 46PFL5507/K
    2. TERRIS LED TV 2933
    3. TERRIS LED TV 2224
    4. TEVION LCD TV 2292
    AW: Gerät zurück - Geld zurück!?

    Wie Du schon sagst, es handelt sich dabei um eine Klausel eines Gesetzes.
    Und nun kommen wir zur tatsächlichen Praxis. Es besteht hier die Beweislast beim Versandhandel. Dass heißt, dieser muß nachweisen, dass die Ware beim Übergang zum Käufer einwandfrei war, und das direkt nach Rückerhalt der Ware der Mangel vorhanden war. Da hier das allgemeine Rücktrittsrecht gilt, ist das sehr aufwending und fernab jeder praxisnahen Realität.

    Der Kunde kann ja behaupten, der Kratzer oder andere Mangel war schon bei Lieferung da. Das muss dieser nur binnen 6 Tagen nach Erhalt äußern.
    Findige Konsumenten mit dieser Art Einkaufsmentalität kennen dieses Passus genau. Leider!

    Viele Grüße
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Gerät zurück - Geld zurück!?

    Nur hast Du eine Kleinigkeit übersehen: Der Versandhändler hat Dein Geld, das Du nun von ihm notfalls auf dem Rechtsweg zurückfordern musst.

    Genau diesen Fall hatte ich mal: Ich hab mir ein Festnetztelefon bestellt und wollte es im Rahmen des Rücktrittsrechts wieder zurückschicken. Der Händler hat die Rücknahme (unberechtigterweise!) verweigert, weil die Verpackung aufgerissen war. Diese ließ sich aber gar nicht anders öffnen.

    Statt mich mit dem Händler weiter herumzuärgern, habe ich das Telefon einfach bei Ebay zum gleichen Preis verkloppt. Bei sowas gehe ich mittlerweile den Weg des geringsten Widerstandes.

    Gag