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Geoblocking bei Netflix und Sky Go: EU-Parlament plant Reform

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 17. Mai 2017.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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  2. Black-Scorpion

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  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... nö, hilft nicht weiter, bestätigt aber meine Aussage
    Vielleicht solltest du Artikel, die du verlinkst, erst einmal selbst lesen. In dem Artikel geht es um die Unterschiede der Urhebergesetze in Deutschland und den USA.

    Auch in Europa sind nicht alle Urhebergesetze gleich. In Deutschland und anderen EU-Länder dürfen Kabelnetzbetreiber nur dann Programme einspeisen, wenn der Programmveranstalter damit einverstanden ist. So verbietet beispielsweise die BBC in Deutschland die Kabeleinspeisung ihrer Programme.
    In der Schweiz dürfen Kabelnetzbetreiber alle Programme einspeisen, die sie frei empfangen können. Dort werden auch BBC-Programme eingespeist. Die BBC hatte dagegen geklagt und verloren ...
     
  4. Black-Scorpion

    Black-Scorpion Silber Member

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    Du hast aber schon verstanden um was es in dem Thread geht? Was zum Geier haben die KNB damit zu tun.

    Vielleicht solltest du den Artikel nicht nur lesen sondern auch verstehen. Hier geht es um Streamingdienste. Und da haben ie Studios das sagen und nicht eine Behörde die oft genug Meilenweit von der Realität entfernt ist. Wie schon mehrmals gesagt werden die Senderechte Länderweise vergeben. Und da kann sich Brüssel auf den Kopf stellen.

    Aber lassen wir es besser. Sonst kommst du noch weiter vom Thema ab. Reicht schon wenn du den Artikel nichtmal verstanden hast.
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... Streamingdienste dürfen nur das verbreiten, wofür sie vom jeweiligen Urheber die Rechte dafür erhalten haben. In diesem Punkt unterscheiden sich deutsches und amerikanisches Urheberrecht nicht.

    Aber vielleicht solltest du den Artikel mal lesen, der hier diksutiert wird. Hier geht es um die von Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, ihre in Deutschland gebuchten Streamingdienste auch in ihrem Urlaub in einem anderen EU-Staat nutzen können. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, dass die Senderechte länderweise vergeben werden ...