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Genehmigung Anbringung Schüssel

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von hermann485, 21. Juli 2004.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Genehmigung Anbringung Schüssel

    Wenn man die Antenne so auf dem Balkon anbringt wie in dem Foto, dann braucht man den Vermieter nicht mal fragen, da niemand die Schüssel bemerken würde.
    [​IMG]
    Gruß Gorcon
     
  2. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Genehmigung Anbringung Schüssel

    Ja, und dagegen hat ja keiner was!
     
  3. hermann485

    hermann485 Guest

    AW: Genehmigung Anbringung Schüssel

    Eine Schüssel - und das noch überdimensional - und für uns und auch für die Anwohner der gegenüber liegenden Häuser keineswegs eine Zierde für das Haus, sondern ein vermeintbarer Störrfaktor, der zudem den Wert der Eigentumswohnungen mindert. Da der Balkon ca. 8 Meter lang ist, kann diese große Schüssel auch auf dem Balkon so angebracht werden, daß sie von außen nicht mehr zu sehen ist.


     
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Genehmigung Anbringung Schüssel

    Solange es noch alternativen gibt die Schüssel anders aufzustellen, so das andere von ihr nicht "gestört" werden, sollte man diese Möglichkeit auch nutzen.
    (aleine schon aus dem Grund Ärger aus dem Weg zu gehen.
    Gruß Gorcon
     
  5. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Genehmigung Anbringung Schüssel

    Völliger Unfug. Solange es nur eine Schüssel ist, die an dem Haus befestigt ist, ist das für mich keine Verschandelung. Solange dadurch kein Schaden entsteht, würde ich dem Vermieter erlauben sich auch eine 120er Schüssel anzubringen.

    Was jucken mich da die Nachbern? Es ist ja mein HAUS.

    Wären es aber mehrere Wohnungen (und Mieter), die Satempfang haben wollen, würde ich den Schüsselwald an der Wand verbieten. Es gibt ja genug Lösungen eine oder auch 2 Antennen für x Vermiter zu nutzen.


    Das wäre nix für mich. Da würde sich meine Miez drauf sonnen.:D Außerdem kostet das auf meinem Balkon mehr Platz, als wenn ich die einfach normal aufstelle.
     
  6. Hose

    Hose Lexikon

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    AW: Genehmigung Anbringung Schüssel

    Da hast du Recht.:winken:
    Aber es sollte auch grundsätzlich jedem erlaubt sein eine Schüssel anzubringen auch wenn Kabelfernsehn vorhanden ist.
    Ich habe Kabel(Bosch) und sowohl die Qualität als auch die Auswahl ist mehr als bescheiden.:mad:
     
  7. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Genehmigung Anbringung Schüssel

    Also wenn man Boschkunde ist (so wie ich), sollte jedem die Schüssel erlaubt sein. Das, was die anbieten ist kein BK sondern eine Krankheit.
     
  8. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Genehmigung Anbringung Schüssel

    Ob normal, oder auf dem Kopf, der Platz ist der gleiche. ;)
    Es kommt immer auf die gegebenheiten an. Wenn der Balkon wie in dem oben genannten Beispiel 8m groß ist dann sollte die Schüssel da locker hin passen (wenn die Richtung es zulässt).
    Gruß Gorcon
     
  9. ingomd

    ingomd Silber Member

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    AW: Genehmigung Anbringung Schüssel

    Wie ich schon geschrieben habe geht mein Vermieter jetzt auch "härter" vor. Schüsseln auch auf dem Balkon bedürfen der Zustimmung, und wenn diese Vorliegt wird mit dem Hausmeister auch auf dem Balkon der geeignete Standort gesucht.[/QUOTE]

    Dann hoffen wir mal das bei Sonnenschirmen genauso verfahren wird, ansonsten wäre es wieder ungerecht.:winken:
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Genehmigung Anbringung Schüssel

    Ich möchte gerne noch einmal auf die "Verschandelung" eingehen. BlackWolf hat das ja leider in seiner unverkennbaren Art in den Dreck gezogen.

    Mich interessiert, was an dem Haus so besonders ist, dass eine Satellitenantenne es optisch "verschandelt" und zudem auch noch den Wert der Wohnungen mindern sollte. Das ist mein voller Ernst, ich möchte gerne wissen, was es ist, was diese Antenne anrichtet.

    Und ich möchte wissen, wo genau der Unterschied darin besteht, ob ich nun eine 120cm große Antenne am Belkongeländer oder einen 300cm großen Sonnenschirm auf dem Balkon stehen habe. Beides sieht man von außen unweigerlich.
    Klar: Für den Sonnenschirm brauche ich keine Genehmigung. Aber bitte wo ist der Unterschied in der angeblichen optischen Beeinträchtigung?
    Ich finde es z.B. absolut grässlich, wenn auf den Balkonen bunte Hollywood-Schaukeln oder die Wäscheständer stehen.

    Ich frage deshalb, weil ich eine "Verschandelung" unter bestimmten Umständen sehr gut nachvollziehen kann. Ich wohne auch in einer Eigentumswohnung, bei der die Eigentümerversammlung eine Anbringung unter Berufung o.g. Gründe außerhalb des Balkons untersagt hat. Allerdings kann ich bei dem Mehrfamilienhaus im typischen Standard-Baustil der späten 60er Jahre mit schäbig-grauem Putz und braunem Ziegeldach beim besten Willen nicht vorstellen, wie eine Antenne solch eine über alle Maße langweilige bis schäbige Fassade noch weiter beeinträchtigen sollte. Zumal an den Balkonen hier auch noch so grässliche Sichtblenden angebracht sind -- jede selbstverständlich in einer anderen Art. Also gelber Wellkunststoff oder andere hässlichen Teile.

    Bei einem achitektonisch wertvollen Gebäude, z.B. einem Fachwerkhaus, ein Hundertwasserhaus oder sonst etwas in der Richtung ggf. mit Denkmalschutz kann ich mir vorstellen, wie eine Antenne hier störend wirkt. Oder eben bei den weiter oben genannten Antennenwäldern.

    Gag