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Gema verliert vor Gericht gegen Youtube

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 1. Juli 2015.

  1. uklov

    uklov Platin Member

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    AW: Gema verliert vor Gericht gegen Youtube

    Da aber nicht nur ich meien USB-Sticks für ganz andere Dinge, als zum Speichern von Musik nutzen, muss ich also etwas bezahlen, was ich nicht in Anspruch nehme.
    Hier wird also eine Reaktion bezahlt, obwohl eine Aktion noch gar nicht stattgefunden hat und oftmals auch gar nicht stattfinden wird.
    Da wäre es deutlich sinnvoller, den Ausgleich für Privatkopien gleich beim Kauf der CD´s einzupreisen - und ich bin mir nicht sicher, ob das nicht auch schon geschehen ist.
     
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Gema verliert vor Gericht gegen Youtube

    Natürlich ist das dort schon drin. Denn eine Privatkopie ist schließlich erlaubt.

    Man bezahlt leider immer mehrfach.
     
  3. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Gema verliert vor Gericht gegen Youtube

    Was speicherst Du denn so? Ausschließlich eigene Inhalte, die alleine Du geschaffen hast? Selbst wenn, das ist beim Tarif ja eingepreist, da hierzu Marktforschung betrieben wird, bei der auch der durchschnittliche Anteil eigener Inhalte ermittelt wird, der dann nicht vergütet wird. Außerdem geht es nicht nur um Musik, sondern auch um fremde audiovisuelle Inhalte oder auch Software, die Du nicht selbst programmiert hast, was Du natürlich täglich machst). Würde mich sehr wundern, wenn da "garnix" Fremdes drauf ist und wenn ist das eben im Rahmen einer Pauschalabgeltung unvermeidbar. Und wenn ja, dann hast Du halt Pech gehabt. Ich finanziere vermutlich auch Deinen Internetanschluss mit meiner Flatrate mit, da ich deutlich weniger Daten nutze verglichen mir Dir.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Juli 2015
  4. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Gema verliert vor Gericht gegen Youtube

    Nochmal: die Privatkopie ist erlaubt, weil sie pauschal über Geräte- und Datenträgerabgaben vergütet wird. Ansonsten dürfte das Gesetz sie nicht erlauben. Also ist sie nicht eingepreist.
     
  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Gema verliert vor Gericht gegen Youtube

    Du gehst schon wieder von Musik oder Filmen aus. Dafür sind die Sticks aber nicht gedacht.
     
  6. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Gema verliert vor Gericht gegen Youtube

    Was genau machst Du denn drauf?
     
  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Gema verliert vor Gericht gegen Youtube

    Daten! Nur Daten, nichts anderes.
     
  8. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Gema verliert vor Gericht gegen Youtube

    Was für Daten? Auch Musik und Filme bestehen aus "Daten"
     
  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Gema verliert vor Gericht gegen Youtube

    Nein keine Musik und auch keine Filme nur Daten, PDF Dateien, Programme und deren Daten.
     
  10. uklov

    uklov Platin Member

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    AW: Gema verliert vor Gericht gegen Youtube

    Ich benutze meine USB-Sticks z.B. zum Speichern und Archivieren meine Urlaubsfotos und meiner selbst gedrehten Videos. :winken: