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Gema verliert vor Gericht gegen Youtube

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 1. Juli 2015.

  1. Cha

    Cha Gold Member

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    AW: Gema verliert vor Gericht gegen Youtube

    Also deiner Meinung nach, kann man auf USB-Sticks nix anderes als Musik speichern?
     
  2. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Gema verliert vor Gericht gegen Youtube

    Warum? Kann man denn nur Musik speichern? Was das denn für eine Logik?

    Ja, vielleicht kommt da mal jemand drauf.

    Mit dem Kauf von Musik-CDs/DVDs/Downloads? Mit dem bezahlen von Rundfunkgebühren? Mit dem lizenzieren von öffentlich gespielter Musik? :confused:
     
  3. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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  4. hulkster2

    hulkster2 Junior Member

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    AW: Gema verliert vor Gericht gegen Youtube


    Habe keine Probleme das Video zu schauen:
    Firefox mit YouTube Unblocker 0.6.10
     
  5. John22

    John22 Gold Member

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    AW: Gema verliert vor Gericht gegen Youtube

    Bei mir klappt es auch mit dieser Version nicht.
     
  6. Gorox

    Gorox Gold Member

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    AW: Gema verliert vor Gericht gegen Youtube

    Wer in der heutigen Zeit die Gema für cool hält, der hat in der Welt des Internets nichts verloren.
     
  7. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Gema verliert vor Gericht gegen Youtube

    Und darin steckt den Denkfehler. Du hast nicht die Musik bezahlt, sondern den Datenträger. Normalerweise müsstest Du, wenn Du noch einen haben willst, diesen erwerben.

    Das Gesetz ist jetzt so nett und beschneidet das Recht des Urhebers zu bestimmen, wer das Werk kopiert und erlaubt es Dir, dass Du eine begrenzte Anzahl von Kopien von dem gekauften Werk für eigene Nutzung, Sicherungskopie etc. herstellst. Du musst also nicht einen weiteren Datenträger kaufen, also einen USB Stick mit der Musik. Weil das einen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Eigentumsgarantie des Urhebers auch an geistigen Werken und seinen Erlösmöglichkeiten darstellt, wird eine Pauschalabgabe auf Datenträger erhoben, damit der Urheber wenigstens auf diese Weise vergütet wird.
     
  8. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Gema verliert vor Gericht gegen Youtube

    Natürlich um darauf Daten zu speichern. Musik macht darauf recht wenig Sinn!:eek:
    Dann ist das aber übelste Abzocke denn so ein Datenträger kostet in der Herstellung nichtmal 50Cent.

    Man bezahlt sehr wohl die Musik.
     
  9. uklov

    uklov Platin Member

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    AW: Gema verliert vor Gericht gegen Youtube

    Uups, 30-40€ für einen Datenträger im CD-Format sind aber üppig.

    Lieber Fragensteller, mit Verlaub, diese verschwurbelte Denkweise ist Unsinn.
     
  10. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Gema verliert vor Gericht gegen Youtube

    Es steht Dir ja völlig frei das "verschwurbelt" zu finden, das entspricht aber nun mal der internationalen Gesetzeslage und auch unserer Verfassung. Zu bestimmen, in welchem Umfang Werke vervielfältigt werden, steht alleine dem Urheber zu. Immer wenn Du die Geltendmachung der Urheberrechte beschränkst, musst Du, um das rechtfertigen zu können, einen (finanziellen) Ausgleich schaffen. Das Gesetz erlaubt Privatkopien, also musst Du die von Dir vorgenommene Vervielfältigung abgelten, ansonsten wäre es nicht angemessen, dass das Gesetz sie erlaubt. Privatkopien müssten alternativ dann generell strafbar sein. Um das zu vermeiden, hat man eben diese Regelung geschaffen. Das kann die "ich will alles dürfen und das auch noch kostenlos"-Generation vielleicht etwas schwer verstehen. Der Gesetzgeber muss aber auch die Interessen der Urheber im Auge behalten und nicht nur die der "Kostenlos-Generation", wenn er verfassungsgemäße Gesetze erlassen will. Der Privatkopieparagraph erlaubt Nutzern derzeit ja sogar die Vervielfältigung aus illegalen (!) Quellen, sofern sie nicht offensichtlich rechtswidrig sind. Da fließt ja nun bekannterweise gar keine Vergütung . Es dürfte eigentlich ziemlich klar sein, dass solche Maßnahmen ohne Kompensation nicht rechtens sind.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Juli 2015