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GEMA und VG Media Gebühren umgehen ??

Dieses Thema im Forum "Digital TV über die Hausantenne (DVB-T/DVB-T2)" wurde erstellt von ochsenfrogga, 22. September 2005.

  1. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: GEMA und VG Media Gebühren umgehen ??

    Übrigens vertritt die VG Media nicht alle Privaten Sender.
    Die RTL Gruppe gehört der VG Media nicht mehr an.
    RTL treibt seine Kohle allein ein. Es kann also passieren, das sich RTL und Co auch noch mal mit einer Rechnung melden.

    Die VG Media vertritt nur die Sender der PRO 7 SAT 1 Gruppe sowie N 24.
    Einfach die Sender für den Empfang sperren und fertig ist die Laube.
    Das wären
    Sat 1
    Pro 7
    Kabel 1
    N 24
    SIXX
     
  2. WWizard2

    WWizard2 Silber Member

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    AW: GEMA und VG Media Gebühren umgehen ??

    .... was ist wenn über DVB-T die privaten Programme Unterdach empfangen werden mit Zimmerantenne und dann mit dem Hausverteilnetz verbunden werden?

    -nur mal ne frage: was kostet das den Hotelbesitzer?
     
  3. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: GEMA und VG Media Gebühren umgehen ??

    Da schauen wir mal nach, was die VG Media dazu sagt.

    Lizenzinformation der vg media
    Und wir sehen, das es völlig unerheblich ist ob das Signal vom Satelliten kommt, oder von DVB-T weitergeleitet wird.
     
  4. teucom

    teucom Talk-König

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    AW: GEMA und VG Media Gebühren umgehen ??

    Die Zuführung ist vollkommen unerheblich.

    Der Ursprüngliche Gedankle war einfach, dass niemand mit den kostenlosen Leistungen anderer Geld verdienen soll, ohne abzugeben.

    Wenn Kabelnetzbetreiber die kostenlosen Sender empfangen, und diese somit Teil ihres Angebotes werden, soll dies auch entsprechend laufend vergütet werden. Ebenso Hotelbesitzer, bei denen TV-Empfang (und damit das Programm) zum Angebot gehört und oftmals auch beworben wird, sowie Hausbesitzer die für den Anschluss und Anlagenbetrieb kassieren. Ohne die Programme wäre die Anlage nutzlos.

    Vergleiche: Du malst ein Bild, bringst Zeit- und Materialkosten auf und stellst es kostenlos oder gegen Eintritt aus. Jemand bringt einen Bildband heraus (Verbreitung) in dem u.a. dein Bild abgebildet ist und verdient damit Geld. Du willst auch was davon haben (Urheberrechtsvergütung) und willst natürlich nicht damit abgespeist werden, dass derjenige, der das Bild abgelichtet hat, ja schon Eintritt für sich und sein Aufnahmegerät bezahlt hat.
     
  5. carkiller08

    carkiller08 Junior Member

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    Da zum Jahreswechsel einige DVB-T-Sender (VISEO+) , welche private TV-Programme übertragen haben, abgeschaltet wurden, sollten Zahlungspflichtige mit ausschließlichen DVB-T Empfang in den entsprechenden Regionen prüfen, ob überhaupt noch ein Zahlungsanspruch der VG-Media besteht.
    Sofern keines der Programme, die auf der Webseite der VG Media aufgeführt werden, über
    Kabel/Verteileranlagen weitergeleitet und an Empfangsgeräten empfangen wird, dürfte kein
    Zahlungsanspruch mehr bestehen. In den Falle sollten sich Betroffene an die GEMA als
    für die VG Media tätiges Inkassounternehmen wenden und Forderungen der VG-Media
    seit Abschaltdatum der Sender widersprechen.
    ____

    Seit Ende Dezember 2014 (vorliegend mit Datum vom 29.12.2014) verschickt die GEMA erneut Schreiben an Zahlungspflichtige mit dem
    Titel: "Inkasso für die Rundfunkwiedergabe (Wiedergabe von Hörfunk und Fernsehsendungen)"
    in dem mitgeteilt wird, dass die VG Media die GEMA mit dem Inkasso für das
    Rundfunksendungen
    beauftrag hat (§22 Urheberrechtsgesetz) .

    Zitat: "Die Vergütung für die Nutzung der von der VG Media wahrgenommenen Rechte wird
    als Zuschlag in Höhe von 15% für die Radiowiedergabe und 25% für die Fernsehwiedergabe auf die jeweiligen GEMA Tarife erhoben"

    Dies soll ab 1.1.2015 gelten.

    Diese Schreiben gehen (auch) an Zahlungspflichtige, die schon längst entsprechende
    Angaben für die Weiterleitungsrechte und öffentliche Wiedergaberechte bezahlen !

    Im vorliegenden Fall werden beispielsweise von der GEMA seit 2014 schon Abgaben für die
    VG Media mit folgender Begründung inkassiert:

    Zitat GEMA Schreiben
    ____
    Änderungsmitteilung zum Vertrag xxxxxx
    19.04.2014
    [...]
    Fernsehwiedergabe in xxxxx
    [...]
    * GEMA [...] **,**EUR
    * ZWF [...] **,** EUR
    * VG Media Weitersendung und/oder öffentliche Wiedergabe
    von privaten Fernseh-und / oder Hörfunkprogrammen an
    bereitgestellten Empfangsgeräten [...] und ähnlichen Einrichtungen
    **.** EUR

    * GVL [...] **,** EUR
    * VGW [...] **,** EUR
    _____

    Die GEMA als Absender dieses aktuellen Schreibens wurde hierzu jetzt angeschrieben
    und aufgefordert, die neuerliche Forderung näher zu begründen und insbesondere
    zu klären, inwieweit die neuerliche Forderung von den bisherigen Abgaben an die
    VG Media überhaupt abzugrenzen ist.
    Es bestehe zumindest Klärungsbedarf, ob hier nicht demnächt mehrfach
    für das öffentliche Wiedergaberecht an die VG Media gezahlt werden soll.
    Eine Antwort von der GEMA steht bisher noch aus, da die GEMA trotz Fristsetzung
    bisher nicht geantwortet hat.

    Meine Empfehlung:
    Es sollten kommende Zahlungaufforderungen in Bezug auf Abgaben an die VG Media
    von Zahlungspflichtigen besonders genau geprüft werden und mit älteren Zahlungsaufforderungen verglichen werden !
     
  6. TV_WW

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  7. robiH

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    AW: GEMA und VG Media Gebühren umgehen ??

    Bei wieviel Anschlußeinheiten ist da die Grenze?
     
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: GEMA und VG Media Gebühren umgehen ??

    Es gibt wohl keine zahlenmäßige Begrenzung – solange der Vermieter die Empfangsanlage bzw. der Verwalter diese im Auftrag der Wohnungseigentümer selber betreibt.
    Bei der Entscheidung des BGH waren das jedenfalls 343 Wohnungen einer Eigentümergemeinschaft die per Gemeinschaftsempfangsanlage mit Hörfunk- u. TV-Programmen versorgt wurden.

    Öffentlich oder privat?*BGH-Urteil zu Gema-Gebühr für Wohneigentümer - FOCUS Online
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. September 2015
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: GEMA und VG Media Gebühren umgehen ??

    ... das Urteil bezieht sich nur auf Eigentümergemeinschaften. Hier haben sich die Wohnungseigentümer zusammen getan und betreiben eine Gemeinschaftsanlage. Bei reinen Mietobjekten sieht das aber anders aus ...
    ... die GEMA verlangt bei mehr als 75 versorgten Wohneinheiten Urheberentgelte, vg media ab mehr als 10 versorgten Wohneinheiten ...
     
  10. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: GEMA und VG Media Gebühren umgehen ??

    Ok. Dann war meine Interpretation des Urteils wohl nicht ganz korrekt.

    Wobei ich mich frage wie es im Fall aussieht wenn der jeweilige Vermieter die Empfangsanlage selber betreibt.
    Dass kommerzielle Anbieter wie Betreiber von TV-Kabelnetzen GEMA-Gebühren zahlen müssen ist für mich noch irgendwie nachvollziehbar.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. September 2015