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Geld eintreiben für die Jobcenter

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Lechuk, 4. April 2017.

  1. Lechuk

    Lechuk Institution

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    Noch eines ist mir aufgefallen, wenn man eine Steuererklärung macht und an ein deutsches Amt offene Forderungen begleichen muß, werden diese vom Finanzamt einbehalten und an die zuständige Stelle überwiesen, die einem dann einen Bescheid über die eingegangene Summe zu kommen läßt.
    Ja, ich habe Erklärungen gegenüber dem Finanzamt gemacht und ja, ich habe auch Geld wieder bekommen.
     
  2. Lechuk

    Lechuk Institution

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    OK, vielleicht haben sich hier einige verwirren lassen, es geht nicht ums Jobcenter und Hartz IV Zahlungen, auch wenn es die Überschrift sugeriert.
    Es geht um das Arbeitsamt aus dem Jahr 2002.
    Oder Amt für Arbeit oder wie das mal wieder hieß.

    Das Jobcenter tritt ja ohne jedwede Kontaktaufnahme sofort ihre Forderung an ein Inkasso Unternehmen ab.
     
  3. Martyn

    Martyn Institution

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    Das ein Ersattungsanspruch generell erst nach 30 Jahre verjährt mag sein, aber irgendwie müsste der Gläubiger dann seinen Anspruch schon regelmässig dokumentieren um ihn glaubhaft zu halten.
     
  4. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Das SGB X regelt (schon immer) generell das Verfahren für alle Sozialleistungen.

    Ich würde an der Stelle von @Lechuk ebenfalls der Forderung erst mal widersprechen mit der Begründung, dass die AA den Anspruch bzw. den damaligen Erlass eines rechtskräftigen Bescheids nachweisen muss - ob das Inkassobüro das dann juckt, ist leider die andere Frage und müsste wohl gerichtlich geklärt werden.

    disclaimer: dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur ein Vorschlag, wie ich persönlich verfahren würde.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. April 2017
    Schnellfuß und Lechuk gefällt das.
  5. Martyn

    Martyn Institution

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    Würde ich auch so machen, wobei das Kernproblem wohl ist das niemand mehr weis was damals genau war. Denkbar wäre z.B.

    a) das Arbeitsamt wollte einen Bescheid erlassen, hat jedoch den Fehler bemerkt, und ihn nie an die Betroffene geschickt

    b) das Arbeitsamt hat einen Bescheid erlassen, die Betroffene hat Widerspruch eigelegt, und das Arbeitsamt hat diesen Widerspruch akzeptiert

    c) das Arbeitsamt hat einen Bescheid erlassen, die Betroffene hat Widerspruch eigelegt, und das Arbeitsamt hat dann nichts mehr gemacht

    d) das Arbeitsamt hat einen Bescheid erlassen, die Betroffene die Forderung akzeptiert, und dann auch bezahlt

    e) das Arbeitsamt hat einen Bescheid erlassen, die Betroffene die Forderung akzeptiert, aber nicht bezahlt

    Nur bei e) wäre die Forderung des Inkassounternehmens nun gerechtfertigt, bei den Fällen a) bis d) aber nicht. Aber das kann nach sovielen Jahren wohl keiner mehr rekonstruieren.
     
    Wolfman563 gefällt das.
  6. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Ich würde ruhigen Gewissens dem Inkassounternehmen eine Frist setzen, in der mir die Unterlagen vorgelegt werden, die eine solche Rückforderung belegen. Kommt nix und das Inkasso beantragt ein gerichtliches Mahnverfahren, würde ich diesem wieder mit ruhigem Gewissen widersprechen und das ganze ruhig anrollen lassen.
     
    Gorcon und Lechuk gefällt das.
  7. Lechuk

    Lechuk Institution

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    LD
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    Auf den Widerspruch haben sie geschrieben:
    Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

    Unterlagen, Fehlanzeige
    Anwalt konnte noch nicht erreicht werden.

    Mal was interessantes:
    [​IMG]

    Es steht in diesen Anwendungsbestimmungen mehrmals zu lesen, dass eine Forderung auch nach ablauf der Verjährung angewandt werden soll.
    Beispiele belegen auch, dass trefflich gedroht werden darf, da dann davon auszugehen sei, das sich der "Schuldner" nicht auf die Einrede der Verjährung berufe.

    Ist ja mal heftig, wenn man sich das auf der Zunge zergehen läßt.


    Übrigens geht diese Inkassobude davon aus, das wir Unterlagen hätten und sie nur die Forderung stellen und keinerlei Papiere bei bringen müsse.

    So geht das also.

    Dann werd ich mir mal ein paar Daten zusammen denken, ein paar Leute aus dem Forum anschreiben und meine vergebenen Darlehen einfordern.
    und ja, ich habe alle Daten für eine erfolgreiche Hemmung eingehalten....