1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Geld eintreiben für die Jobcenter

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Lechuk, 4. April 2017.

  1. Lechuk

    Lechuk Institution

    Registriert seit:
    14. April 2002
    Beiträge:
    15.385
    Zustimmungen:
    336
    Punkte für Erfolge:
    93
    Technisches Equipment:
    Sat:
    Atemio AM510
    19,2° - 28,2°

    Bild:
    Optoma HD26 92"
    aktives 3D

    Ton:
    Denon X4300H incl. Auro 3D
    Heimkino Boxensystem eingerichtet nach 3.1.13 ITU.R 3/2

    Samsung BD-D6500 3D
    Samsung BD-F7500 3D

    EgoIggo S95 X Pro mit nightly Build Kodi
    Rii i8 Minitastatur

    LD
    Denon LA-2300A
    Anzeige
    So wie wir das ersehen konnten, hatte die Frau ALH bezogen.
    Wir haben aber nichts finden können, was auf eine Festsetzung der Rückzahlung abziehlt.

    Da bin ich bei Dir, dann muß sie es aber auch glaubhaft darlegen und nicht einfach nur ein formloses Blatt Papier um die Ecke schicken.
    Da kann ja jeder kommen, mal populistisch in den Wald posaunt.
    Genau, da liegt die Krux, da denke ich, spekulieren die drauf.
    "Zucke nicht, Exkunde, und zahle, dann passiert nichts weiter."
    Was soll aber passieren wenn wir zucken? Müssen sie Unterlagen bei bringen. Kann ja, wie gesagt, jeder kommen.

    Ich brauchte vor 2 Jahren Unterlagen für das Jobcenter von meinem Vermieter, welche aber wiederum einige Jahre zurück lagen, ging um Mietzahlungen.
    Hatte der nicht mehr. System umgestellt und Aufbewahrungspflicht ging eh nicht so lang. War die offizielle Aussage.
    Hat das Amt nicht interessiert. Müsse vorliegen, war deren Aussage.
    Wir drehten uns im Kreis.
    Ein Anwalt, den wir schon in der Vergangenheit wegen fachlich falscher Bescheide heran zogen, brachte dann das Licht in die Räume der Behörde.
    Diesem haben wir jetzt mal diesen Sachverhalt dargelegt, mal sehen was er dazu zu sagen hat.
    Um dann nach der 3 bzw. 4 fachen Verjährungsfrist fest zu stellen, halt, da können wir ja einige kleine € heraus holen.

    Wo haben die denn diese "fragmentierten" Unterlagen gefunden? Im Keller für dringende Angelegenheiten? ;)


    Ganz im Ernst, da geht mir jeglicher Humor ab.
    Was wäre wenn mir denn plötzlich einfallen würde, das sie mich unterbezahlt hätten, geht aus meinen fragmentierten Dateien hervor.
    No way.
    Denn, wir müssen uns ja an staatlich vorgegebene Verjährungsfristen halten.

    Über 2000 € gab es mit einem Anwalt wieder zurück, weil die Belege sachlich richtig aber fachlich falsch waren. (Wir waren Aufstocker)
    O Ton der Behörde, sie werden garnichts zurück zahlen, denn, der Bürger, wir, ich, hätten ja zu erst einmal mit dem Amt reden können, bevor wir einen Anwalt aufsuchen.
    Später wurde dann die Rückforderungsfrsit für Bürger von 4 Jahren auf 1 Jahr gekürzt.
    Ja klar, Nachtigall ick hör dir trapsen.
    Wenn dem so wäre, hätte das Amt nicht schon im Vorfeld mehrere fachlich falsche Bescheide ausgestellt.
    Jetzt wieder so ein Ding aber ohne amtliche Unterlagen.
    Sie lassen sich immer wieder etwas neues einfallen, um das eigene Unvermögen zu kaschieren.
     
  2. Lechuk

    Lechuk Institution

    Registriert seit:
    14. April 2002
    Beiträge:
    15.385
    Zustimmungen:
    336
    Punkte für Erfolge:
    93
    Technisches Equipment:
    Sat:
    Atemio AM510
    19,2° - 28,2°

    Bild:
    Optoma HD26 92"
    aktives 3D

    Ton:
    Denon X4300H incl. Auro 3D
    Heimkino Boxensystem eingerichtet nach 3.1.13 ITU.R 3/2

    Samsung BD-D6500 3D
    Samsung BD-F7500 3D

    EgoIggo S95 X Pro mit nightly Build Kodi
    Rii i8 Minitastatur

    LD
    Denon LA-2300A
    So wie wir das ersehen konnten, hatte die Frau ALH bezogen.
    Wir haben aber nichts finden können, was auf eine Festsetzung der Rückzahlung abziehlt.

    Da bin ich bei Dir, dann muß sie es aber auch glaubhaft darlegen und nicht einfach nur ein formloses Blatt Papier um die Ecke schicken.
    Da kann ja jeder kommen, mal populistisch in den Wald posaunt.
    Genau, da liegt die Krux, da denke ich, spekulieren die drauf.
    "Zucke nicht, Exkunde, und zahle, dann passiert nichts weiter."
    Was soll aber passieren wenn wir zucken? Müssen sie Unterlagen bei bringen. Kann ja, wie gesagt, jeder kommen.

    Ich brauchte vor 2 Jahren Unterlagen für das Jobcenter von meinem Vermieter, welche aber wiederum einige Jahre zurück lagen, ging um Mietzahlungen.
    Hatte der nicht mehr. System umgestellt und Aufbewahrungspflicht ging eh nicht so lang. War die offizielle Aussage.
    Hat das Amt nicht interessiert. Müsse vorliegen, war deren Aussage.
    Wir drehten uns im Kreis.
    Ein Anwalt, den wir schon in der Vergangenheit wegen sachlich falscher Bescheide heran zogen, brachte dann das Licht in die Räume der Behörde.
    Diesem haben wir jetzt mal diesen Sachverhalt dargelegt, mal sehen was er dazu zu sagen hat.
    Um dann nach der 3 bzw. 4 fachen Verjährungsfrist fest zu stellen, halt, da können wir ja einige kleine € heraus holen.

    Wo haben die denn diese "fragmentierten" Unterlagen gefunden? Im Keller für dringende Angelegenheiten? ;)


    Ganz im Ernst, da geht mir jeglicher Humor ab.
    Was wäre wenn mir denn plötzlich einfallen würde, das sie mich unterbezahlt hätten, geht aus meinen fragmentierten Dateien hervor.
    No way.
    Denn, wir müssen uns ja an staatlich vorgegebene Verjährungsfristen halten.

    Über 2000 € gab es mit einem Anwalt wieder zurück, weil die Belege sachlich richtig aber fachlich falsch waren. (Wir waren Aufstocker)
    O Ton der Behörde, sie werden garnichts zurück zahlen, denn, der Bürger, wir, ich, hätten ja zu erst einmal mit dem Amt reden können, bevor wir einen Anwalt aufsuchen.
    Später wurde dann die Rückforderungsfrsit für Bürger von 4 Jahren auf 1 Jahr gekürzt.
    Ja klar, Nachtigall ick hör dir trapsen.
    Wenn dem so wäre, hätte das Amt nicht schon im Vorfeld mehrere fachlich falsche Bescheide ausgestellt.
    Jetzt wieder so ein Ding aber ohne amtliche Unterlagen.
    Sie lassen sich immer wieder etwas neues einfallen, um das eigene Unvermögen zu kaschieren.
     
  3. BartHD

    BartHD Talk-König

    Registriert seit:
    12. März 2011
    Beiträge:
    6.746
    Zustimmungen:
    5.788
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Beruf: Terrorexperte
    Für die Verjährung von dem Sozialamt zustehender Erstattungsansprüche wegen zu Unrecht erbrachter Leistungen ist § 50 Abs. 4 SGB X maßgebend.

    Wenn der Erstattungsanspruch bereits durch Verwaltungsakt festgesetzt war, gilt nach § 50 Abs. 4 Satz 3 SGB X die Regelung des § 52 Abs. 2 SGB X und damit verjähren die Ansprüche erst 30 Jahre nach Rechtskraft des Erstattungsbescheides.
     
  4. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Ich verstehe jetzt die ganze Aufregung nicht.
    Wenn es einen Erstattungsanspruch gibt erwarte ich von den Ämtern diesen durchzusetzen. Dies ist deren Pflicht den Bürgern gegenüber.
     
    Fragensteller gefällt das.
  5. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

    Registriert seit:
    10. April 2004
    Beiträge:
    7.184
    Zustimmungen:
    4.896
    Punkte für Erfolge:
    213
    In der Tat: Wenn der Anspruch besteht, schlimm genug, dass er bisher nicht durchgesetzt wurde. Inkassobüros, die in der Regel auf Erfolgsbasis arbeiten sind billger als Beamte, die sich darum kümmern und somit auch positiv für den Staatshaushalt und damit für die Steuerzahler.
     
    Gast 188551 gefällt das.
  6. grummelzack

    grummelzack Platin Member

    Registriert seit:
    11. September 2008
    Beiträge:
    2.201
    Zustimmungen:
    4.601
    Punkte für Erfolge:
    213
    Nicht nur das. Es ist auch Pflicht diesen Erstattungsanspruch nachzuweisen und nicht auf gut Glück einen ganzen Wust von Akten an Inkassobüros weiter zu leiten und diese sich dann die berechtigten Ansprüche selber raus zu suchen. Diese Unternehmen tun das in der Regel nicht. Sie stellen Forderungen an jeden Bezieher, egal ob die Forderung berechtigt oder unberechtigt ist. Das Überprüfen diese nicht, da sie genauso wenig Zeit dazu haben wie die Arbeitsagenturen.
     
  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    149.262
    Zustimmungen:
    27.233
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    Wie ist es in dem Fall dann mit der Beweispflicht?
     
  8. BartHD

    BartHD Talk-König

    Registriert seit:
    12. März 2011
    Beiträge:
    6.746
    Zustimmungen:
    5.788
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Beruf: Terrorexperte
    Gegen jeden Bescheid kannst du grundsätzlich Widerspruch erheben, dazu hat man in der Regel 4 Wochen ab Zustellung zeit. Erhebst du kein Widerspruch wird der Bescheid nach Ablauf dieser Frist rechtskräftig.
     
  9. Wuslon

    Wuslon Guest

    Mit dem Widerspruch ist die Sache aber natürlich nicht erledigt.
    Auch vor Gericht herrscht die Beweispflicht. Für beide Seiten.
     
  10. Lechuk

    Lechuk Institution

    Registriert seit:
    14. April 2002
    Beiträge:
    15.385
    Zustimmungen:
    336
    Punkte für Erfolge:
    93
    Technisches Equipment:
    Sat:
    Atemio AM510
    19,2° - 28,2°

    Bild:
    Optoma HD26 92"
    aktives 3D

    Ton:
    Denon X4300H incl. Auro 3D
    Heimkino Boxensystem eingerichtet nach 3.1.13 ITU.R 3/2

    Samsung BD-D6500 3D
    Samsung BD-F7500 3D

    EgoIggo S95 X Pro mit nightly Build Kodi
    Rii i8 Minitastatur

    LD
    Denon LA-2300A
    Nicht Sozialamt.
    Arbeitsamt

    Nur zur Info, es gab damals noch kein Hartz IV. ;)
    Es gibt einen Anspruch? Der wann fest gestellt wurde?
    Ich habe dazu keinerlei Unterlagen.
    Womit wird ein Anspruch begründet? Mit dem benennen eines Paragraphen?
    Wo sind die dazu notwendigen Unterlagen?
    Wenn das Inkassobüro diesen hat, warum hat es diesen dann zur Untermauerung nicht mit gesendet?
    Wenn es diesen nicht hat, warum wird eine Forderung aufgestellt?
    Mit welcher rechtlichen Handhabe? Der Aussage eines Amtes?
    Wo ist das Papier, das dieses Stützt?
    Ich habe keinen Bescheid.