1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Geld eintreiben für die Jobcenter

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Lechuk, 4. April 2017.

  1. Lechuk

    Lechuk Institution

    Registriert seit:
    14. April 2002
    Beiträge:
    15.385
    Zustimmungen:
    336
    Punkte für Erfolge:
    93
    Technisches Equipment:
    Sat:
    Atemio AM510
    19,2° - 28,2°

    Bild:
    Optoma HD26 92"
    aktives 3D

    Ton:
    Denon X4300H incl. Auro 3D
    Heimkino Boxensystem eingerichtet nach 3.1.13 ITU.R 3/2

    Samsung BD-D6500 3D
    Samsung BD-F7500 3D

    EgoIggo S95 X Pro mit nightly Build Kodi
    Rii i8 Minitastatur

    LD
    Denon LA-2300A
    Anzeige
    Aus gegebenen eigenen Anlaß möchte ich doch mal auf eine neue perfide Aktion einer deutschen Behörde hinweisen.
    Wir haben heute auch von denen Post bekommen.

    Arbeitsagentur beauftragt Inkassofirmen: Geld eintreiben für die Jobcenter

    Das Amt hat uralte Aktensätze heraus gekramt, wo man anscheinend nicht wirklich weiß, was es ist und worum es geht, nur stehen da scheinbar irgendwelche Summen und noch Namen.
    Dann setzt EOS ein Schreiben auf und fordert Geld aus 2003 zurück, welches 2002 gezahlt und 2005 fällig wurde.
    Schräg? Skuril?
    Sicher.
    Denn es werden keinerlei BG Nummern, Kundennummern oder weitere Anlagen vom Amt begefügt oder gar benannt.

    Wie unter dem link auch zu lesen ist, will man niemandem Angst machen, nur berechtigte Forderungen durch setzen.

    Nach 12 - 15 Jahren?

    Auf Nachfrage bei EOS in Hamburg heißt es nur lapidar, die Forderung seitens des Amtes sei Rechtsgültig.
    so so

    Nebenbei anbemerkt sei noch, das EOS eine hundert prozentige OTTO Tochter in dessem Imperium darstellt.



    https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Detail/index.htm?dfContentId=EGOV-CONTENT468434
    Die Rechtmäßigkeit einer Forderung wird nicht in Frage gestellt, wo aber bleibt der Beweis, die Unterlagen für die selbige?
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. April 2017
  2. poly61

    poly61 Junior Member Premium

    Registriert seit:
    28. Januar 2016
    Beiträge:
    135
    Zustimmungen:
    386
    Punkte für Erfolge:
    73
  3. Lechuk

    Lechuk Institution

    Registriert seit:
    14. April 2002
    Beiträge:
    15.385
    Zustimmungen:
    336
    Punkte für Erfolge:
    93
    Technisches Equipment:
    Sat:
    Atemio AM510
    19,2° - 28,2°

    Bild:
    Optoma HD26 92"
    aktives 3D

    Ton:
    Denon X4300H incl. Auro 3D
    Heimkino Boxensystem eingerichtet nach 3.1.13 ITU.R 3/2

    Samsung BD-D6500 3D
    Samsung BD-F7500 3D

    EgoIggo S95 X Pro mit nightly Build Kodi
    Rii i8 Minitastatur

    LD
    Denon LA-2300A
    Danke

    Ich hab mir mal den Paragraphen heraus gesucht: § 50 SGB X Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen

    Na wie gesagt, die haben keinerlei Paragraphen oder Unterlagen mit gesandt. Auch keinerlei Nachweis über eine Aufhebung des Verwaltungsaktes.
    Einfach nur die Feststellung zur Zahlung.

    und einen Fragebogen, über Einkünfte und Ausgaben.
    [​IMG]

    [​IMG]
     
  4. Wuslon

    Wuslon Guest

    Wenn du dir sicher bist, dass es rechtswidrig ist, einfach nicht zahlen, alle Mahnungen ignorieren und erst beim gerichtlichen Mahnbescheid Einspruch einlegen. Das aber keinesfalls vergessen!
    Dann wird ein Richter entscheiden.
     
    genekiss, Redfield und Lechuk gefällt das.
  5. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

    Registriert seit:
    24. August 2011
    Beiträge:
    6.999
    Zustimmungen:
    24.560
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    aktiv:
    Topfield SRP 2410M
    Topfield SRP 2410

    Reserve:
    Topfield SRP 2410M LE

    Halde:
    Topfield SRP 2100 (TMS)
    Vermutlich ist das Inkassobüro schlicht billiger als einen Sachbearbeiter für die Beitreibung einzustellen, selbst wenn der das 1000mal besser machen könnte.

    Würden die zu Unrecht gewährten Leistungen nicht beigetrieben oder eben einer für diese Aufgabe eingestellt, käme andrerseits auch wieder einer, der sich darüber beschwert.

    Als Behörde, zumal, wenn mit Geld hantiert wird, kann man in der öffentlichen Meinung eh nur verlieren.

    Ich kenne das übrigens von beiden Seiten:

    als ich zwischen Bundeswehr und Ausbildungsbeginn mal eine Zeitlang Arbeitslosenhilfe bezogen habe, musste ich auch einen Teil zurückzahlen, weil ich vergessen hatte, das Arbeitsamt über die Arbeitaufnahme meines Vaters zu informieren (weil für ihn und mich derselbe Sachbearbeiter zuständig war, dachte ich der merkt das selber bzw. es wäre alles in Ordnung).

    Beim Sozialamt musste ich wiederum später auch desöfteren "Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide nach § 45 iVm. § 50 SGB X" erlassen und mich drum kümmern, dass das Geld auch eingeht (beiläufig fiel mir dann auch auf, dass ich mich seinerzeit gegenüber dem Arbeitsamt eben doch falsch verhalten hatte).
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. April 2017
  6. Lechuk

    Lechuk Institution

    Registriert seit:
    14. April 2002
    Beiträge:
    15.385
    Zustimmungen:
    336
    Punkte für Erfolge:
    93
    Technisches Equipment:
    Sat:
    Atemio AM510
    19,2° - 28,2°

    Bild:
    Optoma HD26 92"
    aktives 3D

    Ton:
    Denon X4300H incl. Auro 3D
    Heimkino Boxensystem eingerichtet nach 3.1.13 ITU.R 3/2

    Samsung BD-D6500 3D
    Samsung BD-F7500 3D

    EgoIggo S95 X Pro mit nightly Build Kodi
    Rii i8 Minitastatur

    LD
    Denon LA-2300A
    Nach 15 Jahren?
    Ich denke die hoffen auf die Angst der angeschriebenen, das die sagen, he, zahlen wir mal, bevor mehr kommt.

    Fragmetierte Datensätze, sagt doch eigentlich alles, wir haben da nicht wirklich was aber drohen wir mal.

    Wir sind uns keiner Schuld bewußt, zumal keiner ALG I bezog zu dem Zeitpunkt.
    Auch war kein Anlaß für eine Überzahlung gegeben.
    Bedarfe gab es damals auch noch nicht.
     
    Gorcon gefällt das.
  7. Martyn

    Martyn Institution

    Registriert seit:
    7. Juni 2005
    Beiträge:
    15.308
    Zustimmungen:
    5.567
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    DVB-S: 5° W / 9° E / 13° E / 19.2° E via Wavefrontier T55
    DVB-T: Hoher Bogen, Ochsenkopf, Cerchov und Plzen-Krasov
    Nach 12 Jahren noch Geld zurückzufordern ist aber besonders von einer Bundesbehörde schon "fies" da davon ausgegangen werden muss das bei den Leuten die Akten aus der Zeit nicht mehr vollständig sind, und sich die betroffenen Leute auch selbst nicht mehr so genau daran erinnern können.

    Bei einem schlampig geführten Kleinunternehmen, bei dem dann z.B. im Rahmen einer Betriebsübergabe noch offene Forderungen ans Licht kommen, und versucht werden einzutreiben finde ich nachvollziehbar. Aber bei einer Bundesbehörde würde ich sich andere Maßsstäbe anlegen. Da sollte es dann schon innerhalb eines Jahres nach Fälligkeit die Anmahnung und nach spätestens zwei Jahren zum Inkassoverfahren kommen.
     
    Lechuk gefällt das.
  8. straller

    straller Platin Member

    Registriert seit:
    17. Juli 2016
    Beiträge:
    2.168
    Zustimmungen:
    2.737
    Punkte für Erfolge:
    213
    Habt ihr damals andere Leistungen vomArbeitsamt bezogen?
     
  9. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

    Registriert seit:
    24. August 2011
    Beiträge:
    6.999
    Zustimmungen:
    24.560
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    aktiv:
    Topfield SRP 2410M
    Topfield SRP 2410

    Reserve:
    Topfield SRP 2410M LE

    Halde:
    Topfield SRP 2100 (TMS)
    Ich weiß nun nicht mehr, ob und nach welcher Zeit so eine Forderung verjährt (die in §§ 45 und/oder 50 erwähnte Jahresfrist bezieht sich auf die Festsetzung der Forderung, nachdem der Tatbestand festgesetzt wurde; sprich in dieser Zeit muss der entsprechende Bescheid erlassen werden).

    Das Problem ist eben, dass es, wenn die Forderung tatsächlich besteht, die Behörde gesetzlich verpflichtet ist, diese auch zu realisieren (jetzt mal nur allgemein gesprochen, ich würde mich in einer solchen Situation mit Sicherheit auch dagegen wehren und das mit den fragmentierten Daten ist schon eine schwache Argumentation seitens der Agentur).
    Würde sie das jetzt mit den von Dir genannten (mir als Privatperson durchaus nachvollziehbaren) Argumenten niederschlagen, käme der Bund der Steuerzahler o.ä. um die Ecke.

    Nun ist aber die Primäraufgabe der Arbeitsagentur (zumindest auf dem Papier) eben die Arbeitsvermittlung und Leistungsgewährung und nicht die Beitreibung von Forderungen (sollte das jahrelang von den Sachbearbeitern mit verlangt worden sein, kann ich diese wiederum verstehen, wenn sie das erst mal unter "weniger wichtig" abgelegt haben, bei der Sozialbehörde, bei der ich damals war, dauerte es auch lange, bis man kapierte, dass ein speziell hierfür eingestellter Sachbearbeiter sein Gehalt quasi mehrfach durch die Beitreibung finanzierte).

    Und dass ich privat und beruflich auch schon so meine Erfahrungen mit Arbeitsamt/Agentur für Arbeit sammeln durfte, hatte ich ja bereits in anderen Zusammenhängen erwähnt ;).
     
  10. Martyn

    Martyn Institution

    Registriert seit:
    7. Juni 2005
    Beiträge:
    15.308
    Zustimmungen:
    5.567
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    DVB-S: 5° W / 9° E / 13° E / 19.2° E via Wavefrontier T55
    DVB-T: Hoher Bogen, Ochsenkopf, Cerchov und Plzen-Krasov
    Das Problem ist aber eben das nach so einer langen Zeit vermutlich bei Privatpersonen die Dokumente nicht mehr vorlegen.

    Hinzu kommt noch, das sowas keine so "Einfache Sache" wie z.B. eine bezahlte oder nicht bezahlte Lieferung eines Unternehmens ist, sondern eine recht komplexe Sache, wo z.B. Einkünfte aus Nebentätigkeiten, Kapitalerträge, etc. eine Rolle spielen. Das heisst man bräuchte auch hiervon noch die Unterlagen von damals, umd das noch rekonstruieren zu können. Aber das halte ich nach so einer langen Zeit einfach für ein unzumutbares Unterfangen.