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Gekündigt wegen zwei Brötchenhälften und einer Frikadelle

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von koelnerx1000, 6. Oktober 2009.

  1. cappucino

    cappucino Silber Member

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    AW: Gekündigt wegen zwei Brötchenhälften und einer Frikadelle

    Genau das glaube ich auch!
    Auch aktuell gerne genommen Internet am Arbeitsplatz ,wenn es keine Betriebsvereinbarung gibt.
     
  2. dittsche

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    AW: Gekündigt wegen zwei Brötchenhälften und einer Frikadelle

    Oha, jemand vom Fach :winken:
    Ja, der Anwalt in anderen Sache bei Kerner war eine Schade für alle seine Kollegen. Sowohl vom Auftreten als auch der Sachkenntnis.

    Auch im aktuellen Fall konnte ich nicht verstehen, warum der Anwalt trotz des eigentlichen gängigen und üblichen Vergleichsangebotes im Hinblick auf den zu erwartenden Ausgang der Sache nicht ganz energisch darauf gedrängt hat, den Vergleich anzunehmen.

    Wenn er wirklich in dieser Sache Rechtsmittel einlegt, macht er sich lächerlich. Als Rechtschutzversicherung würde ich für die zweite Instanz bereits Kostendeckungszusage wegen mangelnder Erfolgsaussicht ablehnen ;)
     
  3. dittsche

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    AW: Gekündigt wegen zwei Brötchenhälften und einer Frikadelle

    Hier geht es aber gerade nicht um Fälle von Unachtsamkeit o.ä. Es handelt sich um eine Arbeitnehmerin, die sich bewußt über eine Vorgabe des Betriebes hinweggesetzt hat.
     
  4. doku

    doku Guest

    AW: Gekündigt wegen zwei Brötchenhälften und einer Frikadelle

    Naja, gut. Dieser Fall ist etwas speziell. Wobei noch zu recherchieren wäre, ob alle Mitarbeiter korrekt darüber informiert wurden.

    Mir geht es aber um die Gesamtheit dieser Bagatellfälle. Hier muß dringend den Arbeitgebern Einhalt geboten werden, sonst nehmen diese Fälle in nächster Zeit immens zu, da sie Abfindungen sparen wollen. So geht es einfach nicht, dittsche!
     
  5. dittsche

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    AW: Gekündigt wegen zwei Brötchenhälften und einer Frikadelle

    @ Doku: Deine Grundüberlegungen sind gut, da bin ich bei Dir. Du kannst aber gerade nicht ein Gesetz erlassen, durch welches anders entschieden werden kann.

    Da müsste ja drinstehen, dass Diebstähle bzw. "unentgeltliche Entendungen" aus Betrieben bis zu einem gewissen Betrag "straffrei" bleiben.

    Die Wirkung einer solchen Regelung wäre fatal. Der Staat würde ja inziedent dem Arbeitnehmer kleine Diebstähle u.ä. in gewissen Rahmen zugestehen.

    Besser wäre jedem Arbeitnehmer die Rechtslage klar zu machen. Jeder sollte wissen: OK, ich weiß, dass ich nichts mitnehmen darf. Wenn ich es dennoch mache, dann auf eigene Gefahr. Dann muss eben jeder für sich abwägen, ob er im Betrieb eine derartige Position besitzt, dass nicht jede Verfehlung sofort belangt wird.

    Das Wort Bagatellfall passt übrigens nicht: Wenn der Frau eingestanden würde, sie dürfte z.B. Maultaschen für 2,50 € im Betrieb mitgehen lassen dürftest Du auch keinen Ladendieb verurteilen, der bei Lidl, die Maultaschen für den gleichen Preis klaut.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Oktober 2009
  6. doku

    doku Guest

    AW: Gekündigt wegen zwei Brötchenhälften und einer Frikadelle

    dittsche, es geht hier nicht um das Freistellen von Straftaten. Es geht hier um die Verhältnismäßigkeit. Es darf einfach nicht sein, dass wegen einer Bagatelle, das Leben eines Menschen und seiner Familie vernichtet wird!!! Okay? Ist doch nun wirklich nicht so schwer zu verstehen...
     
  7. wally1258

    wally1258 Neuling

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    AW: Gekündigt wegen zwei Brötchenhälften und einer Frikadelle

    Diese Kündigungen sind für die Betroffenen mit Sicherheit hart, evtl. hätte es eine Abmahnung auch getan, aber wer weiß was in diesen Fällen im "Vorfeld" schon war.

    Grundsätzlich ist es Diebstahl und wenn man diese Fälle als "Bagatell-Fälle" ansieht, dann wären die Diebstähle in Kaufhäusern, Drogeriemärkten etc. wo es oft auch nur um "Kleinigkeiten" die nur paar Euro kosten geht, ja auch nur "Bagatell-Fälle". Aber meist fängt es damit an und der BZR-Auszug wird damit gefüllt.
     
  8. dittsche

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    AW: Gekündigt wegen zwei Brötchenhälften und einer Frikadelle

    Ich habe Deine Grundbefürchtung schon verstanden, Doku.

    Zum Thema Verhältnismäßigkeit:
    Andersrum wird ein Schuh draus. Da es in diesen Fällen immer um ganz geringwertige Sachen geht, soll doch der Arbeitnehmer vorher eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit vornehmen.

    Er möge sich fragen: Riskiere ich wegen einem Bleistift, einer Bulette oder Maultaschen meinen Job ? Da ist die Eigenverantwortung des Bürgers gefragt.

    Wenn es doch nur um "Kleinigkeiten" geht muss ich gegenhalten: Warum kaufen die Leute das "Diebsgut" nicht für kleines Geld und gehen bewußt so ein Risiko ein. Erst im Nachhinein wird immer gejammert.

    Deshalb habe ich in diesen Fällen wenig bis gar kein Mitleid. Jeder ist für sein Handeln schlicht verantwortlich. Mann kann viele Grenzen austesten, muss im schlimmsten Fall halt aber auch mit den Konsequezen leben.
     
  9. frankie292

    frankie292 Guest

    AW: Gekündigt wegen zwei Brötchenhälften und einer Frikadelle

    Das hängt doch immer davon ab, was im Betrieb zur Firmenkultur gehört. Wenn es kein Problem ist, dass jemand auf dem Kopierer Privatkopien macht, dass man private Telefongespräche führt, dass man privat im Internet surft, dann kann man nicht plötzlich anfangen, einen Mitarbeiter rauszuwerfen, der nichts anderes gemacht hat, als alle anderen auch. Man denke nur mal an die allseits akzeptierten Raucherpausen!
    Wenn aber die Ansage klar ist, dass dies und jenes nicht gestattet ist, dann sieht die Sache anders aus.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17. Oktober 2009
  10. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: Gekündigt wegen zwei Brötchenhälften und einer Frikadelle

    Die ganze Sache erinnert mich irgendwie, an die Obdachlosen, die eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn sie Essen aus Mülltonnen sammeln...