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Geht ihr wieder ins Kino?

Dieses Thema im Forum "Kino, Blu-ray und DVD" wurde erstellt von AlBarto, 7. November 2014.

  1. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Geht ihr noch ins Kino?

    Ich war dieses Jahr bislang mindestens dreimal im Kino, evtl. auch ein oder zweimmal öfter.

    Im Sommer war ich in "A Million Ways to Die in the West"

    Und kürzlich war ich jetzt in "Interstellar" und "Die Pinguine aus Madagascar".

    Noch fest auf dem Plan hab ich jetzt natürlich noch "The Hobbit". Werd ihn mir aber wohl erst am kommenden Montag ansehen.
     
  2. AlBarto

    AlBarto Talk-König Premium

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    AW: Geht ihr noch ins Kino?

    Wird doch gemacht. Spätestens mit den aushängenden AGB.
     
  3. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

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    AW: Geht ihr noch ins Kino?

    Das ist falsch! Das Hausrecht steht in der Rechtssystematik ganz unten und es kann damit keinesfalls gültige Gesetze ausgehebelt werden.

    Das Hausrecht findet dort seine Grenzen wo übergeordnete Gesetze verletzt werden. Taschenkontrollen durch nicht hoheitlich beliehene Zivilpersonen und ohne präzisen Tatverdacht sind nunmal ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und vom Gesetz nicht gedeckt. Irgendwelche ausgehängten ABGs interessieren da nicht und rechtfertigen auch kein Hausverbot wenn man eine Taschenkontrolle verweigert. Steht ja deutlich im BGH-Urteil auch so drin!

    Zuzüglich ist zu beachten, dass mit Lösung einer Eintrittskarte ein Vertrag zustande gekommen ist und die Verhängung des Hausverbots für die Zeit des Vertrags faktisch die Vereitelung des Vertragszweckes zur Folge hat und damit faktisch eine einseitige Lösung vom Vertrag darstellt, welche unzulässig ist.

    Es müsste also schon vor dem Lösen einer Eintritskarte direkt beim Eintritt ein Hausverbot ausgesprochen werden, wobei man aber auch hier erst einmal feststellen muss, ob das dann nicht zu einer Verletzung der Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) führt im Sinne einer willkürlichen Ungleichbehandlung von Taschenträgern und somit das Hausrecht einschränkt.

    Selbst die Polizei darf z.B. bei einer Kontrolle nicht in den Kofferraum schauen, wenn kein konkreter Tatverdacht vorliegt, der dann auch präzise formuliert werden muss.

    Fakt ist, dass sich die Kinobetreiber mit ihren Taschenkontrollen rechtlich auf sehr dünnem Eis bewegen oder sogar im illegalen Bereich.

    http://www.filmvorfuehrer.de/topic/6391-sind-taschenkontrollen-rechtens/page__st__20
    https://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages/taschenkontrolle-durch-ladendetektiv-25364/
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Dezember 2014
  4. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Geht ihr noch ins Kino?

    Ja, am besten so lange ansetzen, bis es zum Kino, Stadion, Klo auch noch jeweils ein explizites Urteil gibt. :D

    Das Hausrecht bedingt eben nicht die Schnüffelei in den Privatsachen anderer Leute. Noch dazu: Zeige mir mal eine Kinokasse, wo die AGB wirklich gut lesbar ausliegen. Ist mir bisher noch nie begegnet, weil da entweder etwas drauf steht (z.B. Filmfiguren oder die Schale fürs Wechselgeld) oder davor steht/hängt. Damit sind sie schon nicht mehr gut lesbar und eigentlich ungültig. Hat aber mit den Taschenkontrollen ohnehin nichts zu tun.

    Zum Thema: Ich war dieses Jahr nur 2x im Kino. Kam ja auch nicht viel Interessantes.
     
  5. mensei

    mensei Platin Member

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    AW: Geht ihr noch ins Kino?

    Bei uns im Kino gibt es Schließfächer und somit hat sich die Sache mit der Tasche auch schon erledigt.
     
  6. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Geht ihr noch ins Kino?

    Würde ich nicht sagen, wie sieht es denn mit der Haftung aus wenn die Schliessfächer geknackt und Taschen geklaut werden? Sind die versichert? Und wenn ja, bis zu welcher Höhe? Ich würde meine Tasche nur in ein Schliessfach legen nachdem man mir zugesichert hat dass sie dort auch versichert ist. Üblicherweise steht dort ja irgendwo so ein Haftungsausschluss, sprich was weg ist ist weg, und da bleibt meine Tasche bei mir!
     
  7. AlBarto

    AlBarto Talk-König Premium

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    AW: Geht ihr noch ins Kino?

    ddddddddddddd




    Hättet Ihr meine Antwort besser gelesen, hättet ihr auch gesehen, dass ich geschrieben habe, dass bei Stadionbesuchen die SECURITY kein Recht darauf hat. Das ist auf einen "Kinoschnüffler" ebenso anzusetzen.

    Er hat keine Rechte. Ihr könnt gerne die Polizei hinzuziehen lassen. Allerdings kann der Betreiber dies verweigern und dich nicht reinlassen. Spätestens ab dem Ticketkauf, sagt ihr den AGBs zu. Diese sollten überall frei zugänglich sein bzw. ausgehängt. Sind diese nicht frei zugänglich, kann man darauf verweisen und den Eingang sich so verschaffen.

    Deswegen, wie immer Hausrecht. Ist ja in eurer Wohnung nicht anders. Sobald jemand eure Türschwelle überschreitet, geht er damit das Risiko ein, falls Ihr Raucher seid, totzuqualmen. Eure Entscheidung. Ebenso könnt ihr eine Person rausschmeissen bzw. sagen, dass SIe nicht reinkommen soll.

    Von irgendwelchen Rechten für die SECURITY habe ich nirgendwo geschrieben.
     
  8. Lt_Spock

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    AW: Geht ihr noch ins Kino?

    Auch wenn Du es nicht verstehen möchtest: Es gibt nicht das universelle Hausrecht!


    Das Hausrecht steht auf der untersten Stufe der Rechtspyramide und darf niemlas ein übergeordnetes Gesetz verletzen. Deshalb ist Hausrecht auch kein Faustrecht!

    Beim Hausrecht ist auch zu unterscheiden, ob man sich im ausschließlichen Privatbereich bewegt oder im gewerblichen Bereich mit einem öffentlich zugänglichen Angebot.

    In meiner Privatwohnung kann ich im Sinne des Hausrechts z.B. Muslimen ganz legal den Zutritt verwehren. Ein Kinobetreiber mit einem öffentlichen Angebot und Publikumsverkehr darf das nicht, weil es eine gesetzeswidrige Diskriminierung darstellt.

    Ob die AGBs sichtbar ausgehängt sind oder nicht interessiert auch niemanden (siehe Urteil). Ein Gesetzesverstoss bleibt auch durch einen öffentlichen Aushang ein Gesetzesverstoss und legitimiert sich nicht durch Kenntnisnahme.

    Taschenkontrollen durch Zivilpersonen sind immer rechtswidrig. Der Kinobetreiber kann aber potentiellen Kunden das Betreten der Räumlichkeiten mit Taschen vor dem Ticketverkauf verbieten, das ist aber auch nur legal wenn es keine Ungleichbehandlung/Diskriminierung darstellt.

    Wenn aber einem Taschenträger eine Kinokarte verkauft wurde, dann besteht ein gültiges Vertragsverhältnis. Rechtswidrige AGBs wie Taschenkontrollen sind aber wie wir alle wissen sowieso rechtsunwirksam, egal ob ich die AGB kenne oder nicht. Der Kinobesucher kann daher trotz berechtigter Verweigerung der Taschenkontrolle auf die Leistungserfüllung bestehen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Dezember 2014
  9. AW: Geht ihr noch ins Kino?

    Ich war das Letzte mal im Februar 1994 im Kino in Cool Runnings seitdem war ich nicht mehr.
     
  10. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Geht ihr noch ins Kino?

    Gibt es dafür einen Grund? :eek:
    Bist du erblindet oder hast du auf einen Schlag alle Freunde verloren?
    Und sag jetzt nicht du hättest einfach plötzlich keine Lust auf Kino mehr gehabt, in den letzten 20 Jahren liefen einige großartige Filme die man einfach im Kino gesehen haben musste!
    Wie kann man zB. Inception oder die Herr der Ringe Filme im Kino verpasst haben? Da akzeptiere ich als Ausrede eigentlich nur ein 20jähriges Wachkoma oder 20 Jahre Entführung durch Taliban... ;)