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Gehalt: Ausgaben für den Arbeitgeber

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von r123, 9. Oktober 2011.

  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Gehalt: Ausgaben für den Arbeitgeber

    Fang blos nicht damit an, ich bin echt mal gespannt, wie das ab nächsten Jahr funktionieren wird. Vor allem deshalb, weil die Finanzverwaltung mal wieder die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten auf den Arbeitgeber respektive dessen Lohnbeauftragten geschoben hat.

    Selbst Beamte des Finanzministerium bezweifeln, dass das alles klappen wird.

    Dazu stellt die Sozialversicherung noch zum 1. Dezember den Tätigkeitschlüssel auf neun Stellen um.
     
  2. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Gehalt: Ausgaben für den Arbeitgeber

    Bei einer normalen Teil- oder Vollzeitbeschäftigung (ab 800€ Bruttogehalt), sowie bei einem Ausbildungsverhältniss (unabhängig vom Bruttogehalt), zahlt der Arbeitgeber insgesamt das 1,21325 fache Bruttogehalt.

    Denn der Arbeitgeber zahlt aufs Bruttogehalt insgesamt 21,325% Sozialabgaben:
    - 9,95% Rentenversicherung
    - 7,3% Krankenversicherung
    - 1,6% Unfallversicherung
    - 1,5% Arbeitslosenversicherung
    - 0,975% Pflegeversicherung

    Der Arbeitnehmer zahlt dann nochmal 20,625% bis 21,125% Sozialabgaben:
    - 9,95% Rentenversicherung
    - 8,2% Krankenversicherung
    - 1,5% Arbeitslosenversicherung
    - 0,975% bis 1,475% Pflegeversicherung
    - seinen individuellen Einkommensteursatz samt Solidaritätszuschlag und landesspezifischen Kirchensteuersatz


    Bei einem Minijob zahlt der Arbeitgeber das 1,3227 fache Gehalt.


    Den der Arbeitgeber muss in dem Fall 32,27% Sozialabgaben zahlen:
    - 15% Rentenversicherungspauschale
    - 13% Krankenversicherungspauschale
    - 2% Steuerpauschale
    - 1,6% Unfallversicherung
    - 0,6% Umlage für Krankengelt
    - 0,07% Umlage für Mutterschutz


    Für Midijobs, als Arbeitsverhältnisse zwischen 400,01€ und 799,99€ Bruttogehalt gibt es ein besonderes Berechnungsverfahren. Gilt allerdings nicht für Ausbildungsverhältnisse.
     
  3. r123

    r123 Guest

    AW: Gehalt: Ausgaben für den Arbeitgeber

    Vielen Dank für die ganzen sehr informativen Antworten.

    Wenn der AN jetzt ein Bruttogehalt von 630 € erhält, gehen davon ca. 130 € an Abgaben ab und er bekommt noch 500 € netto. Der AG muss zusätzlich zu den 630 € weitere ca. 130 € an Abgaben zahlen, d.h. den AG kostet der AN ca. 760 €. Der AN muss aber keine weiteren Beträge zahlen als die, die vom Bruttogehalt abgehen.

    Wenn der AN einen 400 € Job hat, muss der AG zusätzlich weitere ca. 130 € zahlen. D.h. der AN kostet den AG ca. 530 €. Der AN muss widerum von seinen 400 € ca. 20 € zahlen, um einen vollen Rentenanspruch zu erhalten. Muss der AN nun auch noch Krankenversicherungsbeiträge zahlen oder was ist damit gemeint? :
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. Oktober 2011
  4. powerplay

    powerplay Gold Member

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    AW: Gehalt: Ausgaben für den Arbeitgeber

    Arbeitslosengeld2 ist ja ein sehr komplexes Thema... Ich ging nun davon aus das du nicht verheiratet bist (somit nicht über den Ehe-partner mitversichert bist) und erspartes hast (über den Freibetrag von Alg2 hinaus)... denn in Deutschland musst du theoretisch krankenversichert sein.

    Als AN mit einem Gleitzonenvertrag (400,01 - 800€) zahlst du automatisch in ALLE Sozialversicherungen mit ein. Damit ist dann auch die Krankenversicherung abgedeckt.
     
  5. r123

    r123 Guest

    AW: Gehalt: Ausgaben für den Arbeitgeber

    Vorliegend geht es nicht um mich. Derjenige ist nicht verheiratet, ist volljährig, aber wohnt noch bei den Eltern und befindet sich gerade in einer Orientierungsphase. Weiteres Vermögen hat er m.E. nicht. Hartz IV/ALG will er nicht beantragen. Die Eltern würden für die weiteren Lebenskosten aufkommen. Muss er somit aber dann bei einem 400 € Job von den 400 € auch noch Krankenversicherungsbeiträge zahlen?
     
  6. powerplay

    powerplay Gold Member

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    AW: Gehalt: Ausgaben für den Arbeitgeber

    Gute Frage... ich würd mich da am ehesten bei der Krankenkasse erkundigen, da möchte ich mich jetzt nicht in die Nesseln setzen und was falsches behaupten...

    Unter Umständen kann es sein, das er bei seinen Eltern mitversichert werden kann. Da dürfte ein Anruf bei der Krankenkasse aber eigentlich für klarheit sorgen.
     
  7. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Gehalt: Ausgaben für den Arbeitgeber

    Wenn er aus der Familienversicherung raus ist, muss er sich krankenversichern. Wir haben eine Krankenversicherungspflicht. Allerdings hat er keine Chance auf eine Pflichtversicherung, wenn er weniger als 400,01 verdient. Das heißt im Umkehrschluss, er sollte mindestens 400,01 verdienen, damit sein Arbeitgeber Beiträge abführen kann und er damit krankenversichert ist. Für den Arbeitgeber ist das günstiger, weil er statt den 30% + Umlage an die Knappschaft dann nur rund 22% SV-Beiträgen zahlt und für den Versicherungspflichtigen ist es günstiger, weil er sich nicht freiwillig mit dem Mindestsatz von rd. 281 EUR selbst versichern muss.
     
  8. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Gehalt: Ausgaben für den Arbeitgeber

    Wie alt ist der Betroffene den? Bis 23 wäre, wenn der Betroffene nicht mehr als 400€ im Monat verdient, die Versicherung im Rahmen der Familienversicherung möglich.

    Wenn der Betroffene jezt nicht wesentlich älter als so 24/25 ist dann wäre wohl die Versicherung bei einer Privaten Krankenversicherung zu versichern. Da sollte man dann mit 80-90 Euro dabei sein.

    BTW: Wenn der Betroffene nicht älter als 21 ist, dann hat er auch noch Anspruch auf Kindergeld insofern er nicht mehr als 8.004 Euro im Jahr verdient.
     
  9. r123

    r123 Guest

    AW: Gehalt: Ausgaben für den Arbeitgeber

    Nein, eine Familienversicherung kommt nicht mehr in Betracht und ein Wechsel in eine Private Krankenversicherung soll auch nicht erfolgen.
     
  10. r123

    r123 Guest

    AW: Gehalt: Ausgaben für den Arbeitgeber

    Wenn er 401 € brutto bekommt, erhält er Netto 317 €. Der AG muss zusätzlich zu den 401 € weitere ca. 90 Euro als Abgaben zahlen. D.h. der AN kostet ihn ca. 490 €. Der AN muss dafür jedoch nichts weiter zahlen, außer die 84 €, die vom Bruttogehalt abgehen und er hat einen vollen Rentenanspruch und ist auch krankenversichert. Ist das so richtig?