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Gegenstand vergessen aus Reparatur abzuholen. Wurde verkauft

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von noeler, 30. März 2010.

  1. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Gegenstand vergessen aus Reparatur abzuholen. Wurde verkauft

    Die haben dich nichtmal nach deinem Namen gefragt und wollten auch keine Telephonnummer von dir?
    Skandalös...
    Also wenn ich meine Karre zur Reparatur gebe, muß ich zig Zettel (Durchschrift) unterschreiben, aber die können das Teil nichtmal verkaufen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. März 2010
  2. r123

    r123 Guest

    AW: Gegenstand vergessen aus Reparatur abzuholen. Wurde verkauft

    Der Händler hatte kein Recht die Uhr einfach zu verkaufen, da er Dir zumindest eine Frist zur Abholung hätte setzen müssen.
    Sehe ich auch so. @noeler: Ich kenne in Frankfurt/Main (das Verfahren würde in FFM stattfinden) einen guten Anwalt. Wenn Du willst, kann ich Ihn Dir per PM nennen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30. März 2010
  3. PapaJoe

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    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: Gegenstand vergessen aus Reparatur abzuholen. Wurde verkauft

    Eigentlich wollte ich des lieben Frieden Willens deine Posts ignorieren.
    Aber dieser passt auch auf mich:

    Gut Sehen kann ich schlecht, aber schlecht Hören kann ich gut.

    Schönen Abend noch.

    :winken:
     
  4. foo

    foo Wasserfall

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    AW: Gegenstand vergessen aus Reparatur abzuholen. Wurde verkauft

    Wow, eine so teure Uhr futsch und dann auch noch so weit unter Wert verschachert...
    Ich kann gar nicht verstehen, dass die da nur einmal anrufen und das auch noch ausreichend finden.
    Bei so einer Preislage würde ich doch vermuten, dass man versucht, den Kunden wiederholt zu erreichen. Das scheint ja wirklich ein ganz mieser Schuppen zu sein.
    Ich würde da auf jedenfall einen Rechtsbeistand einschalten.
     
  5. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Gegenstand vergessen aus Reparatur abzuholen. Wurde verkauft

    Advocard ist Anwalts Liebling...:D
     
  6. PapaJoe

    PapaJoe Board Ikone

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    AW: Gegenstand vergessen aus Reparatur abzuholen. Wurde verkauft

    Deine Meinung akzeptiere ich. Aber:

    Eine 4.000 € - Uhr lasse ich, (wie eine Frau), auch nicht solange alleine,
    ohne mich um sie zu kümmern, oder?
    Vergessen ist vergessen, und weg ist dann halt weg.

    :rolleyes:
     
  7. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Gegenstand vergessen aus Reparatur abzuholen. Wurde verkauft

    Vielleicht hat er mehrere von diesen Frauen, ähh Uhren, dann kann das schonmal in Vergessenheit geraten. Das passt irgendwie zum "lediglich Abholschein".
    Dann ist das ja auch noch ein nicht Noname-Juwelier gewesen dessen Name er hier nicht nennen will. (Man könnte es sonst an Akte DF oder Akte 10 weitergeben, aber naja)
    Die gesamte Forenjurenbeischaft stürzt sich jetzt mit mageren, aber geschluckten Fakten auf die juristische Lösung oder Beihilfe.:D
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. März 2010
  8. Der Drops

    Der Drops Silber Member

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    AW: Gegenstand vergessen aus Reparatur abzuholen. Wurde verkauft

    Um sie dem Kunden bekannt zu machen müssen sie ausgehändigt werden, wenn auch nur zum Durchlesen.

    So einfach geht das vielleicht auf dem türkischen Basar. Bis die Uhr verkauft werden kann muß dem Kunden erstmal nachgewiesen werden, das er die Reparatur z.B. nicht bezahlen will. Und um das sicher darzustellen geht der Weg nur über ein Gericht. Mit einfach so verkaufen, weil der Kunde nicht zahlt wird das nix. Mal abgesehen davon, das der Juwelier sich nicht bemüht hat, den Kunden zu erreichen.
     
  9. Pavel2000

    Pavel2000 Gold Member

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    AW: Gegenstand vergessen aus Reparatur abzuholen. Wurde verkauft

    Es ist halt nicht so einfach. In Dt. gelten nunmal für Alles und Jeden Gesetze und da muss sich auch ein Juwelier dran halten.

    Ich teile die Meinung, die hier schon mehrfach vertreten wurde: Mit dem Reparaturauftrag wurde ein Werkvertrag geschlossen. Dieser beinhaltet ein Pfandrecht (BGB, §§ 631 ff.). Das Pfandrecht selbst ist, wie horud schrieb, in den §§1204 ff. geregelt. Und da sagt eben der §1220 BGB, dass das Pfand nicht ohne vorherige Androhung versteigert werden darf. §1234 BGB schreibt eine Verkaufsandrohung vor, wenn das Pfand verkauft werden soll. Die Wartefrist zwischen Androhung und Verkauf beträgt einen Monat. Der Verkauf hat durch eine öffentlich bekanntgemachte Versteigerung zu erfolgen oder das Pfand wird an einen "öffentlich ermächtigten Handelsmäkler" (Zitat BGB) übergeben, der es dann zum Marktpreis verkauft.

    Es wäre also interessant, ob hier überhaupt (stillschweigend) ein Werkvertrag zustande gekommen ist.
    Dann wäre zu klären, inwieweit es dem Juwelier möglich gewesen wäre, die Veräußerung des Pfandes anzudrohen.
    Und zuguterletzt muss noch auf die Art der Veräußerung geblickt werden bzw. darauf, ob die Gesetze eingehalten wurden.
     
  10. noeler

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    AW: Gegenstand vergessen aus Reparatur abzuholen. Wurde verkauft

    So, hier mal Infos zu. Habe einen Anwalt eingeschaltet, da ich eh selten in Deutschland bin und keine Lust habe mich da weiter drum zu kuemmern.

    1.) Der Juwelier selber gibt einen Zeitrahmen beim Pfandrecht von 3 Jahren (nicht Monate) laut seinen eigenen AGB.
    2.) Damit hat er selber den Zeitraum nicht eingehalten.
    3.) Zum Verkaufszeitpunkt hatte die Uhr einen Verkaufswert (gebraucht) von 3.800 - 4.050 Euro, so Nachpruefungen des Anwalt.
    4.) jetzt muss geklaert werden warum der Juwelier diese Uhr so billig verkauft hat und das bei einem Juwelier mit gutem Namen.
    5.) einigt man sich nicht untereinander, gehts vor Gericht.