1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Gegen Willen der Mieter: Vermieter darf Kabelanbieter wechseln

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 2. Januar 2017.

  1. Televisio

    Televisio Wasserfall

    Registriert seit:
    26. Februar 2006
    Beiträge:
    7.516
    Zustimmungen:
    5.518
    Punkte für Erfolge:
    273
    Anzeige
    Könntest deinem Vermieter ja mal sagen, dass er nix gewinnen kann, wenn er oft wechselt :D
     
  2. b-zare

    b-zare Gold Member

    Registriert seit:
    3. Januar 2003
    Beiträge:
    1.220
    Zustimmungen:
    224
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    VU+Duo², VU+zero, Vu+zero4k, ua.
    Provision?
     
  3. joegillis

    joegillis Board Ikone

    Registriert seit:
    4. August 2009
    Beiträge:
    4.495
    Zustimmungen:
    1.668
    Punkte für Erfolge:
    163
    Der Vermieter kann wechseln so viel er will, der Knackpunkt wäre aber dass man nicht zwangsweise einen TV-Anschluss bezahlen muss und auf Alternativen wie DVB-T2 oder IPTV ausweichen kann.
     
  4. stromleitungstv

    stromleitungstv Senior Member

    Registriert seit:
    6. September 2011
    Beiträge:
    331
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    28
     
  5. stromleitungstv

    stromleitungstv Senior Member

    Registriert seit:
    6. September 2011
    Beiträge:
    331
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    28
    Bei mir ist es auch der Fall.
     
    timecop gefällt das.
  6. seifuser

    seifuser Lexikon

    Registriert seit:
    2. Juni 2010
    Beiträge:
    34.640
    Zustimmungen:
    16.388
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    UHD:
    - VU+ Ultimo 4K
    - VU+ Solo/Duo 4K
    - VU+ Uno 4K (SE)
    - Gigablue UHD UE 4K
    - Sky Q
    - Fire, Waipu, Apple 4K
    - LG 49UF8509 (2015)
    - LG 49SM8500 (2019)
    - Samsung UE55RU7379
    - Samsung GU75AU7179
    HD:
    - Sky CI+
    - VU+ Duo2, Solo2
    - Panasonic TX-L37ETW5
    - Panasonic Viera TX-47
    - LG 42 und 47LA6608
    - Sky Q Mini
    Satempfang Astra:
    Sky All In, HD+, ORF
    Hotbird: Kabelio
    Streaming: Simpli more,
    Netflix 4K, Paramount+,
    Prime, Sky Q, Disney+,
    Waipu, Magenta Sport
    Telekom Internet L
    115.000 / 46.000
    Nur aus Interesse: Darf ein Vermieter auch ohne Zustimmung der Mieter die Empfangsart (Wechsel von Kabel auf Sat der umgekehrt) wechseln ?
    Dadurch die Mieter ja teilw. neue Empfangsgeräte anschaffen zu müssen.
     
  7. Solmyr

    Solmyr Guest

    Ganz ehrlich, die Mehrheit bei uns im Haus würde dem sofort zustimmen, wenn der Vermieter von Kabel auf SAT wechselt. Spannend könnte es eh noch werden, was mit Vodafone passiert, wenn die Briten die EU verlassen...
     
  8. Kermit24

    Kermit24 Senior Member

    Registriert seit:
    16. April 2006
    Beiträge:
    173
    Zustimmungen:
    44
    Punkte für Erfolge:
    38
    Bei mir das selbe: Vermieter hat damals von Ish auf NetCologne umgestellt. Dummerweise hatte ich auch Internet über Ish (heute Unitymedia). Im Folge musste ich auch meinen Internetvertrag kündigen, weil ich ihn nicht mehr nutzen konnte :(. Seitdem ist der Kabelanschluss bei mir völlig ungenutzt, da ich nur Sat-TV nutze. Zahlen darf ich aber natürlich weiter. Ob es in den Nebenkosten teurer oder billiger geworden ist habe ich nie kontrolliert :(
     
  9. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

    Registriert seit:
    21. Juni 2005
    Beiträge:
    339
    Zustimmungen:
    1.627
    Punkte für Erfolge:
    143
    Eine echte Provision wird da nicht fließen. Denn für derartige Rückvergütungen auf die monatlichen Betriebskosten, bei denen der Vermieter sogar noch Geld mit der Sache einstreicht, statt diese Provision süber die BK-Abrechnung des Mietern gutzuschreiben, könnte sich die Staatsanwaltschaft interessieren.

    Das geht in der Praxis anders. Der Vermieter hat rechtlich die Installationskosten für die Verkabelung bzw. die Sat-Anlage zu tragen. In der Praxis bieten daher die Provider die "Hardware" kostenlos an, im Gegenzug für einen Fünfjahresvertrag mit üppigen Gebühren. Quasi wie beim subventionierten Handyvertrag. Das ist daher auch so als vertragliche Gestaltung problemlos zulässig. Eine Herausrechnung des in die monatlichen Betriebskosten vom Anbieter natürlich umgelegten "Anschaffungsanteils" braucht, gerichtlich längst überprüft, nicht vorgenommen zu werden.

    Im Prinzip der gleiche Modus Operandi, wie bei den "Heizkostenröhrchen" oder seit jüngster Zeit den Rauchmeldern. Auch da muss der Vermieter die Einmalkosten für die Anschaffung der Geräte bezahlen, der Mieter die regelmäßigen Kosten für die Wartung und Ablesung. Zumindest so die blanke Theorie im Gesetz. Aber auch da ist es längst Usus, dass die Heizkostenablesedienste und/oder Rauchmeldewartungsdienste dem Vermieter die Geräte miethalber überlassen und dafür dann entsprechend üppige Zuschläge auf die Ablese- und Wartungskosten berechnen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Januar 2017
  10. TunisDream

    TunisDream Junior Member

    Registriert seit:
    29. November 2004
    Beiträge:
    77
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    Der Artikel ist insofern interessant, da hier eigentlich nur von irgendeinem Verein was behauptet wird, ohne Urteile oder dergleichen zu nennen.

    Die Vonovia stellt nun bei uns im Dezember auf Telekom um. Ich hab eigentlich noch einen Vertrag bei Unitymedia der bis 2019 läuft. 30€ im Monat mit FritzBox 6490, drei Rufnummern und 120 Mbit/s Leitung.

    Für die etwas schlechtere Leistung zahle ich bei der Telekom mit "nur" 100 Mbit/s und nur zwei Rufnummer ca. 55€ im Monat.

    Finde ich ganz schön frech, und dass das so legal und rechtens sein soll, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.