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Gefährdung des Straßenverkehrs aus religiösen Gründen legal

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von amsp2, 14. März 2009.

  1. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

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    AW: Gefährdung des Straßenverkehrs aus religiösen Gründen legal

    Worüber wird sich hier jetzt eigentlich aufgeregt?

    Warum sind Kopftücher und Burkas schlecht?

    Was ist mit Mützen/Hut Trägern? BasCaps? Oder mit den Menschen die z.B. nicht räumlich sehen können? Gibt sogar viele Menschen die sind nacht blind und fahren trotzdem.

    Ist das alles ok weil es keine ausländer sind?
     
  2. astranase

    astranase Gold Member

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    AW: Gefährdung des Straßenverkehrs aus religiösen Gründen legal

    Also ich habe das Thema eigentlich gar nicht als Ernst aufgefasst ... sonst hätte ich nix zu geschrieben .. sollte das nicht unter einem Augenzwinkern zu lesen sein:confused::cool::LOL:
     
  3. Der Gelehrte

    Der Gelehrte Senior Member

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    AW: Gefährdung des Straßenverkehrs aus religiösen Gründen legal

    Weil sie, wie kein anderes Merkmal, als ein sichtbares Zeichen für die Unterdrückung, Ungleichbehandlung und Entrechtung der Frau in der islamischen Welt stehen.

    Der Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetzes sagt hier auch ganz deutlich:

    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

    In diesem Punkt sind derartige Zwänge und Bekenntnisse ganz klar als verfassungsfeindlich einzustufen.
     
  4. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Gefährdung des Straßenverkehrs aus religiösen Gründen legal

    Mir ging es hauptsächlich ums autofahren. Wie dem Rest hier auch.

    Kopftücher werden übrigens freiwillig getragen. Steht selbst in der türkei den frauen frei ja oder nein dazu zu sagen ;). Deswegen tragen Kinder auch keine.
     
  5. Der Gelehrte

    Der Gelehrte Senior Member

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    AW: Gefährdung des Straßenverkehrs aus religiösen Gründen legal

    Also ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass man in einem Stoffkäfig mit Sehschlitzen

    [​IMG]

    ein KFZ so führen kann, wie es die Verkehrssicherheit erfordert.

    In den Fällen, in denen die Frauen vorher zurechtgeprügelt wurden, ganz bestimmt nicht.
     
  6. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Gefährdung des Straßenverkehrs aus religiösen Gründen legal

    Viele Deutsche können das mit ihren Mützen, BaseCaps, sehbehinderungen usw. auch nicht.

    Trotzdem dürfen die fahren... Und das auch wenn man es vorher weiß ;).
    Ausnahmen gibt es immer...
     
  7. Der Gelehrte

    Der Gelehrte Senior Member

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    AW: Gefährdung des Straßenverkehrs aus religiösen Gründen legal

    Das ist falsch. Es ist grundsätzlich verboten ein KFZ so zu führen, wenn es gegen die Verkehrssicherungspflicht verstößt.

    Und die bestätigen die Regel.
     
  8. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Gefährdung des Straßenverkehrs aus religiösen Gründen legal

    Komisch das Lehrer aus Problembezirken da etwas anderes berichten. Selbst Erstklässerinnen kommen da mit Kopftuch.
     
  9. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Gefährdung des Straßenverkehrs aus religiösen Gründen legal

    Problembezirke sind aber nunmal nicht alle...

    Ich kenne viele türkische Familie die ihren Kinder definitiv die Wahl lassen.

    Gab letztens sogar einen wunderbaren Bericht im Fernsehen dadrüber.
     
  10. Der Gelehrte

    Der Gelehrte Senior Member

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    AW: Gefährdung des Straßenverkehrs aus religiösen Gründen legal

    Aber, aber, aber...

    Es ging um diese, wieder einmal völlig unreflektiert zu den Tatsachen geäußerte Aussage:

    Die ist mit den Fällen Morsal Obeidi und Hatun Sürücü widerlegt. Einzelfälle von türkischen Familien, bei denen das angeblich anders gehandhabt wird, sind aufgrund der Gesamtsymbolik dererlei Bekleidungsvorschriften in der islamischen Welt, irrelevant.

    Mal ganz von den religiösen und verfassungsrechtlichen Bedenken abgesehen, haben dererlei Symbole, schon aufgrund massiver Einschränkungen beim Führen eines KFZ, nichts im Straßenverkehr zu suchen.