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Gefährdung des Straßenverkehrs aus religiösen Gründen legal

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von amsp2, 14. März 2009.

  1. r123

    r123 Guest

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    AW: Gefährdung des Straßenverkehrs aus religiösen Gründen legal

    Peinlich, peinlich; lesen solltest Du nochmal etwas üben. Dort steht nämlich nichts davon drin, dass die Frau mit der Burka im Straßenverkehr fahren durfte (sprich die Polizei wird definitiv gegen die Frau vorgehen) UND darum geht es in diesem Thread.
     
  2. r123

    r123 Guest

    AW: Gefährdung des Straßenverkehrs aus religiösen Gründen legal

    Wieso sollte das in Zukunft jemand machen, wenn es bis dato noch nie jemand in Dtl. gemacht hat und die Burka (außer im Straßenverkehr) seit eh und je erlaubt ist? Pures hohles Stammtischgerede und künstliche Panikmache. Wie wäre es einfach mal mit ein bisschen Nachdenken?
     
  3. IGLDE

    IGLDE Talk-König

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    AW: Gefährdung des Straßenverkehrs aus religiösen Gründen legal

    Also ich habe mir das jetzt 3 mal durchgelesen.Woher nimmst du dein Wissen das die Polizei gegen diese Person vorgehen wird. Es steht auch nichts davon das sie nicht fahren darf.
     
  4. radio bino

    radio bino Guest

    AW: Gefährdung des Straßenverkehrs aus religiösen Gründen legal

    Ich lese da auch nichts raus, aber vielleicht könnte uns r123 die Gesetzespassage zeigen wo drin steht das man nicht mit einer Burka fahren darf.
     
  5. r123

    r123 Guest

    AW: Gefährdung des Straßenverkehrs aus religiösen Gründen legal

    Da hast Du recht; in den Artikeln steht das (leider) nicht drin. Daher führen die Artikel schnell zu Postings wie vom TE und anderen hier im Thread, die sich nicht auskennen (und aufgrund ihrer Ausländerangst natürlich direkt darauf anspringen). Aber Fahren mit Burka ist in Dtl. verboten und daher wird die Polizei 100%ig gegen die Frau vorgehen. Vmtl. haben sie es nicht reingeschrieben, weil es für sie klar war. In anderen Fällen steht es auch oft nicht drinn, nur da fällt es euch nicht auf, da es in diesen anderen Fällen für euch klar ist, z.B. http://www.augsburger-allgemeine.de..._arid,1502054_regid,2_puid,2_pageid,4502.html
    Zum "Burka-Fahr-Verbot": Da Du ja stets gerne auf google verweist, bitte: fahren mit burka - Google-Suche .

    Selbstverständlich steht nicht explizit im Gesetz, dass das Fahren MIT BURKA verboten ist, aber dass es verboten ist, wenn man mit einer deutlich eingeschränkten Sicht fährt. Es ist ständige (und in der Rspr. völlig unumstrittene) Rspr., dass hierunter das Fahren mit einer Burka fällt. Eine explizite Aufnahme im Gesetz wäre so, als würdest Du bspw. zusätzlich zum Straftatbestand des Mordes im Gesetz aufnehmen "Wer jmd. mit einem Messer ermordet ist strafbar", "Wer jmd mit einer Schere ermordet ist strafbar", "Wer jmd. mit einem Stein ermordet, ..." etc.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. März 2009
  6. r123

    r123 Guest

    AW: Gefährdung des Straßenverkehrs aus religiösen Gründen legal

    -------------------
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. März 2009
  7. astranase

    astranase Gold Member

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    AW: Gefährdung des Straßenverkehrs aus religiösen Gründen legal

    Na na, ganz so stimmt das nicht

    GeoBine :D

    das mit dem Stadion wäre ne gute Idee um die Einlasskontrolle zu umgehen ... den Burka oder Turban zu kontrollieren wäre purer Rassismus ... wenn das die Hools mitkriegen:D:D:D ... .
     
  8. NFS

    NFS Institution

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    AW: Gefährdung des Straßenverkehrs aus religiösen Gründen legal

    Was ist das eigentlich für eine idiotische Überschrift?
    Damit könnten sich ja auch Steinewerfer rausreden.
     
  9. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: Gefährdung des Straßenverkehrs aus religiösen Gründen legal

    Der Zeitungstext gab wohl nicht genug her. Da musste er halt noch etwas hinzuinterpretieren, damit es auch im seinen Sinne ist..

    So richtig hat es nicht geklappt und da hat er wohl die Lust an diesen Thread verloren.
     
  10. gdlanges@compus

    gdlanges@compus Gold Member

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    AW: Gefährdung des Straßenverkehrs aus religiösen Gründen legal

    Wie kleiden sich denn Burka- und Kopftuchträger bei der Autofahrt?