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Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. Juli 2012.

  1. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Die Urheberpauschale regelt das Urheberrecht (Verbreitung), nicht die Einspeisung. Wenn ein Einspeisevertrag nötig ist, dann regelt er die Entschädigung für die Einspeisung, die das Gesetz dem Plattformbetreiber aufzwingt.

    Überhaupt: Die Urheberabgabe wird ja gerade mit einer Verwertungsgesellschaft ausgehandelt, nicht mit der ARD&Co. Das zeigt eine Trennung zwischen Urheberrecht und der Einspeisung.
     
  2. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Die Sache ist ziemlich diffizil, keine Frage. Nur ist nicht durch das Vorhandensein der Verwertungsgesellschft(en), welche mit den KNB die Urheberabgabe regeln, ein Vertrag zwischen KNB und Anbieter (sprich ÖR) notwendig?
     
  3. ElimGarak

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Sehe ich genauso!

    Die KNB brauchen die ÖRR mehr als umgekehrt!

    Und die ÖRR erfüllen per SAT und DVB-T ihren
    Versorgungsauftrag.

    Ich glaube auch nicht das die KNB so dumm
    sind die ÖRR auszuspeisen, denn das wäre
    die Rechtfertigung für eine Menge Sonderkündigungen!

    Denn in ihren Verträgen werben sie ja mit den
    ÖRR! Fallen diese weg hagelt es Kündigungen.

    Das riskieren die KNB nicht!
     
  4. ElimGarak

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Eher werden die Vermieter durch den Druck ihrer Mieter
    selber kündigen. Aber soweit kommt es eh nicht denn
    die KNB wissen das sie bluffen. Kabel-TV ohne
    ÖRR wäre ihr Ende!
     
  5. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    KDG kann ja ausspeisen, mal sehen was die Wohungswirtschaft dazu sagt, was sie für einen zuverlässigen Dienstleister füttern.... die Elektromärkte wirds freuen, die können dann wieder ne Menge Zimmer und Satantennen absetzen.
     
  6. digibit

    digibit Guest

    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Also ehrlich, mich überrascht das Vorgehen von KD überhaupt nicht, ist doch klar, dass sie nichts unversucht lassen, damit sich an den Einspeiseentgelten nichts ändert. Und selbstverständlich wird sich UM-KBW der Klage auch noch anschließen. Das alles war doch genau so zu erwarten.

    Je nachdem, wie viele Instanzen nun möglich sind, und ob vielleicht am Ende auch noch EU-Gerichte eine Rolle spielen, kann sich das alles allerdings durchaus noch Jahre hinziehen. Und bis zur letztmöglichen Instanz gibt's vermutlich erst mal keine Kohle.

    Ich persönlich glaube allerdings nicht, dass da am Ende was für die beiden KNB's raus springt, nicht, weil ich ein Gegner von Einspeiseentgelten bin, sondern weil ich hier schlicht keine Rechtsgrundlage sehe. Es herrscht Vertragsfreiheit, es bleibt den beiden KNB's doch unbenommen die ÖR's auszuspeisen, das wagen sie sich nur nicht. Man klagt dann jetzt lieber gegen freiwillig geschlossene Verträge mit inkludiertem Kündigungsrecht, weil eben genau dieses Kündigungsrecht nun genutzt wird? Aus lauter Hilflosigkeit wird da nun noch zusätzlich ein, aus meiner Sicht sehr sehr dünner Grund für einen Kontrahierungszwang konstruiert, weil der böse ÖR ja freiwillig keine neuen Verträge mehr bezüglich Einspeiseentgelte schließen möchte. Ja nee, is klar...

    Des weiteren fällt ein Gutachten doch in der Regel immer im Sinne des jeweiligen Auftraggeber's aus, deswegen gibt es ja auch eigentlich ständig Gegengutachten. Da dürften die Rechtsabteilungen und Geldmittel der ÖR's denen der KNB's wohl in nichts nachstehen.

    In diesem Sinne, warten wir es einfach ab, vielleicht sind wir in 3-5 Jahren schlauer, wenn ein letztinstanzliches Urteil ergangen ist. Vielleicht wird's ja auch so eine unendliche Geschichte wie bei Apple und Samsung...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 31. Juli 2012
  7. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Warum müssen TV Programme Gelde bezahlen, damit sie auf Plattformen sind ???

    Das sollte Aufgaben der Plattformen sein, sie verdienen ja auch das Geld ...

    Bei Astra verhält sich das anders, da hier der Empfang frei ist ...
     
  8. Gast 15930

    Gast 15930 Guest

    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Wartet mal ab: Die ÖR werden verurteilt, ein angemessenes Entgelt für die Einspeisung zu zahlen.

    Und die Kabelanbieter müssen die ÖR einspeisen. Daher wird mit Sicherheit am Ende irgendwo ein Vergleich rauskommen...
     
  9. Discone

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Und dann eine Niederlage einfahren, die Abzockerei ist nicht gerechtfertigt, dann können die ÖR mit den Einsparungen ihre Programm-Vielfalt / Versorgung noch ausbauen, auch via DVB-T :D!
     
  10. Martyn

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Es geht hier um Fremde Dritte und Digitale Spartenkanäle.

    Ich denke diese Programme dürften für die meisten Kabelkunden durchaus verzichtbar sein, und ein Sonderkündigungsrecht besteht ohnehin nicht, da ja keine MustCarry Programme betroffen sind.

    Und ansonsten bin ich für gleiches Recht für Alle. Wenn die privaten Programmanbieter Einspeisegebühren zahlen müssen, dann genauso auch die öffentlich-rechtlichen Programmanbieter.