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Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. Juli 2012.

  1. Doc1

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Da machen ja hier im Raum Offenburg,Kehl, Achern und Lahr die Wohnungsgesellschaften ja alles richtig. Die bauen zukunftssichere Satanlagen für ihre Kunden auf und kündigen den Kabelghettobetreibern.
    Die haben dann fast alle gewünschten Programme für die unterschiedlisten Nationalitäten frei im Netz. Sky wird mit der vollen Bandbreite eingespeist. [​IMG]
     
  2. deekey777

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Wie bitte was? Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

    Sie sind beide Volljuristen, haben auf ihrem Gebiet promoviert und sind Professoren der Rechtswissenschaften an der Uni Hamburg.

    Hm, da hast du Recht, dass der § 52b von zur Verfügung stehenden Kapazitäten spricht.
    http://www.ard-digital.de/ARD-Digital/FAQ/Kabel/Was-bedeutet-eigentlich-Must-Carry-
    Aus dieser Kapazitätenregelung wird abgeleitet, dass die Sender, die dort erwähnt werden, auch im Netz sein müssen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juli 2012
  3. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Dass ein Vertrag zwischen den ÖR und den KNB bestehen muss, insofern sie eigespeist sind, leuchtet ein. Schon auf Grund des Urhebergesetzes. Nur wer sagt denn, dass in so einem Vertrag Regelungen zu Einspeisegebühren enthalten sein müssen?
    Hmm, und wenn der KNB darauf besteht, kann man ja im Gegenzug Signalheranführungsleistungen (im KCC) in Rechnung stellen, also die Programme nicht mehr kostenlos zur Verfügung stellen, mit Zielsetzung +-0.

    Alles in allem, sehe ich aber bei diesen Streit den Zuschauer u.U. als Verlierer an. Irgendwie wird man sich schon einigen, nur wenn den KNB daraus Verdienstausfälle entstehen, werden sich jene dies vom Kabelzuschauer holen.
     
  4. ElimGarak

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Wie soll man einen Vertrag auch sonst kündigen?:rolleyes:

    Ansonsten wäre es ja auch eine Vertragsauflösung!

    Aber typisch für Kabeldeutschland das sie zu dumm
    sind das zu erkennen!:eek:

    Wenn in einem Vertrag eine Kündigungsfrist für
    die Vertragsteilnehmer steht sollte eigentlich
    klar sein das beide Vertragsteilnehmer das
    Recht haben mit dieser Frist zu kündigen.

    Alles andere ist gequirlter Mist!
     
  5. ElimGarak

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Durch Wiederholung wird Unsinn nicht wahrer!

    Es heisst das ein Vertrag oder die Erlaubnis vorliegen
    muss! Oder! Das heisst die Erlaubnis der ÖRR
    die Programme einzuspeisen reicht aus!
     
  6. mischobo

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    ... die ÖR haben mit Sicherheit ein Interesse an einer Weiterverbreitung ihre Programme im Kabel.
    Ohne Kabelweiterverbreitung aller bisherigen Programme, würden die ÖR Marktmacht verlieren, mit der sie derzeit versuchen die KNB "zu erpressen".
    Wenn sich die KNB Das Erste, ZDF und das regionale Dritte beschränken würden, würde sich für die der Kundenschwund in Grenzen halten. Die ÖR werden sich mit einer Reduzierung ihrer Quoten abfinden müssen und aufgrund der Halbierung der Reichweite dürften dann auch die jeweils 3 digitalen Spartenkanäle von ARD und ZDF zur Disposition stehen.
    Für die kommerziellen Sender würde das weniger Konkurrenz bedeuten, was die Chance auf höhrere Quoten verbessern würde.

    Die kommerziellen Sender sind bei dem Streit eh die lachenden Dritten, ausser die Bundesnetzagentur setzt die Einspeiseentgelte fest ...
     
  7. deekey777

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Aber es gibt auch private Must-Carry-Sender. Sie hängen in dem Streit drin.
     
  8. zyz

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Und die KNB haben an der Weiterverbreitung keine Interesse oder was? Die KNB sind ohne die ÖR zum sterben verurteilt, da wird es massenhaft Kündigungen hageln. Das unterschlägt unser Oberpropagandist natürlich wieder....
     
  9. bdroege

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Wie sieht es eigentlich mit den Kündigungsrecht für die Kunden aus?

    Wenn der ÖRR nicht mehr eingespeist wird ist der Kabelanschluss wertlos und sollte daher fristlos kündbar sein.

    Bei Zwangsverbabelten sollte eine Mietminderung drin sein.
     
  10. Doc1

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Grundversorgung ist doch auch ohne Kabel vorhanden. Warum macht man eigentlich so ein TRara? [​IMG]