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Gültige AGB`s zur bevorstehenden Preiserhöhung

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Digitalfan, 5. März 2004.

  1. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    Denkfehler einiger Leute hier: Premiere ist NICHT seriös! ver&auml
     
  2. ukroll96

    ukroll96 Guest

    breites_ breites_ breites_ breites_
     
  3. cindy23

    cindy23 Neuling

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    5. März 2004
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    ente hin, ente her -> wenn sich was tut, werden es schon ALLE mitbekommen über die medien.
    das ist fakt!
     
  4. solid2000

    solid2000 Lexikon

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    Was ist wenn Premiere die Preiserhöhung in winziger Microschrift zwischen der Eigenwerbung auf der letzten Seite des Programmheftes ankündigt? Gilt das auch als Bekanntmachung?
     
  5. headbanger

    headbanger Guest

    headbanger
    Senior Member
    Benutzer # 17596

    erstellt am: 05. März 2004 17:55
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    @Joe Potter
    Wenn eine Preiserhöhung kommt hat man auf alle Fälle ein außerordentliches Kündigungsrecht.
    Denn meines wissens steht im BGB das Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit nicht möglich sind und dem Kunden ein sofortiges SoKü einräumen.
    Da kann in den Premiere AGB's stehen was will den das BGB steht immer noch über irgendwelchen AGB's,oder Onkel Kofis Willen.
    Also nochmal,selbst wenn Premiere die Preise unter 5% anhebt hat man ein SoKü.Denn laut BGB ist die höhe der Preissteigerrung völlig egal.Und das BGB gilt,selbst wenn Onkel Kofi es nicht gern hören wird,auch für Premiere.

    Mehr ist dazu nicht zu sagen.Was in den AGB's von Premiere steht ist völlig egal,denn noch geht das BGB über die Premiere AGB's.Auch wenn Onkel Kofi toben sollte.