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Fuchs: "Grundverschlüsselung bedeutet keine Aufgabe der Free-TV-Verbreitung"

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 26. Februar 2009.

  1. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Fuchs: "Grundverschlüsselung bedeutet keine Aufgabe der Free-TV-Verbreitung"

    Worüber willst Du denn lamentieren ? ;) Das BkartA hat doch deutlich aufgezeigt, daß es Überprüfungen vornimmt, wenn es sich dazu veranlasst sieht. Es hat ebenso aufgezeigt, daß es Vorhaben auch verbieten kann, wenn es denn berechtigte Gründe dafür sieht. Das allein hat im Falle entavio bereits dazu ausgereicht, daß die Protagonisten von ihren Planungen (vorerst) abgerückt sind. Sollten auch in Zukunft bei derartigen Projekten wettbewerbswidrige Absprachen und Geldflüsse belegbar sein, wird sich dieser Vorgang wiederholen. Das muß mischobo nicht gefallen, ist aber dennoch so. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Die Aufgabe der Wettbewerbsaufsicht ist nicht, einem Unternehmen das Geldverdienen zu verbieten, sondern darauf zu achten, daß die vorgegebenen Regeln eingehalten werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Februar 2009
  2. ElimGarak

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    Und? Wo ist das Problem?


    An die ÖRR kommt man ganz sicher (GEZ sei dank)!

    Und die reichen für Nachrichten, ein bissl Sport und Dokus
    dreimal aus.

    Filme und Serien schaut man sowieso besser von DVD oder
    ganz modern gestreamt per pay-per-view aus dem Internet.

    Und mal abgesehen davon das gutes Pay TV sicher eine
    Nische finden wird, bezahlen für RTL?:eek::eek::eek:

    Das muss man aber imho schon lobotomisiert sein
    um freiwillig für deren Programm ein Abo zu bezahlen.

    Umsonst mag DSDS für manchen ja ganz witzig sein aber
    extra bezahlen (und dannnoch weiter mit Werbung zerstückelt)?

    Der Kundenkreis dürfte echt klein sein!
     
  3. PC Booster

    PC Booster Foren-Gott

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    AW: Fuchs: "Grundverschlüsselung bedeutet keine Aufgabe der Free-TV-Verbreitung"

    Hallo,

    besser kann man das nicht schreiben:)

    Gruß
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Fuchs: "Grundverschlüsselung bedeutet keine Aufgabe der Free-TV-Verbreitung"

    ... dummerweise mutmaßt Schüsselmann, dass das Kartellamt etwas verboten hätte, was aber definitiv nicht der Fall ist. Das Kartellamt hat keine Entscheidung getroffen, sondern das Verfahren eingestellt, weil ProSiebenSat.1 von der Einführung des Geschäftsmodell abgesehen hatte. Damals hatte das Unternehmen andere Prioritäten gesetzt, denn es war eine Übernahme des Konzerns durch den Axel Springer Verlag in der Mache.

    Bekanntlich hat das Kartellamt diese Fusion untersagt. Und was ist dann passiert ? ProSiebenSat.1 wurde von ausländischen Investoren übernommen, die dem Konzern erstmal Kapital entzogen, womit ProSiebenSat.1 finanzielle Problem bekommen hatte. Damit wurde auch die Position im Wettbewerb geschwächt. Den RTL-Konzern freut's, vor allem auf den europäischen Märkten, wo sowohl RTL als auch ProSiebenSat.1 aktiv ist ;)
    Das Kartellamt hat letztendlich RTLs Position im Wettbewerb gestärkt. Ein Hoch auf das Kartellamt ;)
     
  5. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Fuchs: "Grundverschlüsselung bedeutet keine Aufgabe der Free-TV-Verbreitung"

    Du unterstellst mir etwas, was ich nicht behauptet habe, Bursche ;) Tatsache ist, daß das BkartA seine Position bekanntgemacht hat und daß diese beim derart geplanten Vorhaben in einem Verbot enden würde. Daraufhin haben die Protagonisten ihre Pläne ad acta gelegt und das eigentliche Verfahren konnte eingestellt werden. Das war voraussehbar und ich habe es Dir vorausgesagt, daß entavio so scheitern wird. Es warst Du, der nachlesbar für jedermann all dies als Blödsinn bezeichnet hat, schlußendlich ist es aber anders gekommen, als mischobo es prognostiziert hat, nur weil er 1 und 1 nicht zusammenrechnen konnte...

    :winken:
     
  6. Peter-HH

    Peter-HH Foren-Gott

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    AW: Fuchs: "Grundverschlüsselung bedeutet keine Aufgabe der Free-TV-Verbreitung"

    entavio ist aber an ganz anderen Sachen gescheitert. Naja, was heißt gescheitert - das war eine Totgeburt.

    Das Kartelamt kann gar nichts dagegen haben, dass verschiedene Sendergrupen auf derselben Karte verschlüsselt werden. Wenn zum Beispiel Tele5 mit Absegnung durch die LMA auch in Stuttgart mitmachen wollte und Eutelsat Tele5 nicht auf die Karten/Receiver läßt, müßte sich das Kartellamt hier für Tele5 einsetzen.

    Das Kartelamt ist ja keine Verbraucherschutzbehörde. Vielmehr muß das Kartellamt darauf achten, das kleine Sender nicht weggeblockt werden und die beiden größten Gruppen den Markt dann unter sich aufteilen.
     
  7. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Fuchs: "Grundverschlüsselung bedeutet keine Aufgabe der Free-TV-Verbreitung"

    Du hast schon Recht, das BkartA ist keine Verbraucherschutzorganisation. Das ursprünglich angedachte Geschäftsmodell von entavio hatte keine reale Chance auf diese Weise durchzukommen. Die Grundverschlüsslung selbst war ja nicht der Kritikpunkt, sondern das dahinter stehende Geschäftsmodell. Eine solche Überprüfung wird´s in der Sache auch in Sachen dvb-t geben. Steht dort ein anderes Geschäftsmodell im Hintergrund, wird es ggf. nicht auf Widerstand stoßen. Die Frage der Marktakzeptanz ist eine andere und wird dadurch ja nicht berührt.
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Fuchs: "Grundverschlüsselung bedeutet keine Aufgabe der Free-TV-Verbreitung"

    ... es ist vollkommen korrekt, dass sich das Kartellamt bestimmte Vorgänge auf dem Markt genauer anschaut.
    Allerdings entbehrt deine Behauptung, dass das Kartellamt in Sachen entavio irgendetwas verboten hat, entbehrt jeglicher Grundlage. Das Kartellamt hatte seine Bedenken geäußert, mehr nicht und das ist rechtlich aber vollkommen irrelevant.

    Und natürlich ist es Aufgabe das Kartellamtes, die Bildung von Kartellen zu unterbinden. Aber nicht immer gelingt das dem Kartellamt.
    Siehe Z.B. die Benzinpreise, die regional an allen Markentankstellen identisch sind. Die Preise variieren von Region zu Region.
    Aber es gibt keine Preisabsprachen :eek:

    Bei Molkereiprodukten ist es nicht anders, denn auch hier gibt es offensichtlich einen Einheitspreis. Egal ob Aldi, Lidl, Plus, Kaisers, Rewe oder Penny bezahle ich für die Vollmilch den gleichen Preise. Es gibt noch nicht mal Aktionspreise. Wo gibt es da Wettbewerb ?
    OK, wenn die Produkte von einer einzigen Molkerei käme, wäre der Preis u.U. noch erklärbar, aber hier kommen die frischen Molkereiprodukte aus 3 verschiedenen Bundesländern. Irgendwie erinnert das an die LPGs, die es in eingen Regionen in Deutschland eine zeitlang existiert haben.

    Fakt ist, dass das Kartellamt keine Grundverschlüsselung verbieten kann, da dem Kartellamt dazu die rechtliche Grundlage fehlt.
    Auch rundfunkrechtlich ist eine Grundverschlüsselung nicht verboten.
    Was den Rundfunk in Deutschland betrifft, liegt die Zuständigkeit bei den Landesmedienanstalten und nicht beim Kartellamt.

    Man sollte auch nicht außer Acht lassen, das in der "heißen entavio-Phase" sowas wie entavio im Rundfunkstaatsvertrag keine Berücksichtigung gefunden hatte. Heute sieht das anders aus, denn die Regelungen, die damals nur für Kabelnetze galten wurden auf Plattformen ausgeweitet.
    Und wenn die Landesmedienanstalten die Notwendigkeit der Grundverschlüsselung sehen, kann das das Kartellamt nicht verhindern, dass RTL und ProSiebenSat.1 gleichzeitig die Grundverschlüsselung einführen.
    Die Landesmedienanstalten machen aber nur bei bestimmten Voraussetzungen bei einer Grundverschlüsselung mit. Wie diese Voraussetzung aussehen können, zeigt das Beispiel Stuttgart. Die DVB-T-Kapazitäten für kommerzielle Sender werden grundsätzlich von den Landesmedienanstalten zugewiesen.

    In Stuttgart wird mit der Aufschaltung von RTL der Wettbewerb verbessert. Wenn noch ProSiebenSat.1 mitmachen würde, würde DVB-T auch in Baden Württemberg eine größere Rolle im Wettbewerb spielen.

    Eine zusätzliche grundverschlüsselte Aufschaltung von ProSiebenSat.1 in Stuttgart könnte das Kartellamt nicht verbieten, denn das wäre eine klare Benachteiligung im Wettbewerb.

    Auf Sat gibt es nun einen Plattformbetreiber, der in anderen Ländern den Sendern auch die Grundverschlüsselung anbietet. Es gab bereits Gespärche zwischen entavio und der neuen Premiere-Führung, wie entavio Premiere bzgl. "entavio-ähnlicher" Dienstleistungen unterstützen kann.
    Wenn sich RTL dazu entscheiden sollte, seine Programme grundverschlüsselt verbreiten zu lassen, haben sie zumindest in der Simulcastphase gegenüber ProSiebenSat.1 aufgrund zusätzlicher Einnahme von Urheberrechtsentgelten einen Wettbewerbsvorteil.

    Und wer weiß, vielleicht weitet Eutelsat VisAvision seine Aktivitäten auf Astra 19,2° Ost aus, indem sie arenaSAT kaufen.

    Immerhin gibt es derzeit 3 Satplattformen, über die man die grundverschlüsselten Programme beziehen könnte ...
     
  9. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Fuchs: "Grundverschlüsselung bedeutet keine Aufgabe der Free-TV-Verbreitung"

    @mischobo

    Nun unterstell mir doch nicht fortlaufend, ich hätte behauptet, daß das BkartA irgendetwas verboten hätte. Vielleicht liest Du einfach nur mal präziser meine Formulierungen. ;) Kann doch nicht sein, daß Du der Einzigste bist, der nicht lesen kann... ;) Solange kannst Du dann von Molkereiprodukten und Penny-Märkten weiterfaseln. Entavio und Murdoch´s Premiere werden ganz sicher zusammenarbeiten, hehehe ;) Wo lebst Du denn ? ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Februar 2009
  10. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Fuchs: "Grundverschlüsselung bedeutet keine Aufgabe der Free-TV-Verbreitung"

    mischobo ist ein Propagandist der Netzbetreiber, könnte er zugeben, so wie er sich ins Zeug legt für die Verschlüsselung.