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Fuchs: "Grundverschlüsselung bedeutet keine Aufgabe der Free-TV-Verbreitung"

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 26. Februar 2009.

  1. digiface

    digiface Foren-Gott

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    AW: Fuchs: "Grundverschlüsselung bedeutet keine Aufgabe der Free-TV-Verbreitung"

    Normal müssten die mal mit ihrer Grundverschlüsselung durch kommen und so gegen die Wand laufen wie damals:

    - MTV sich in Pay-TV wandeln wollte und es fast Keinen 2,90 DM ( glaube ich ) im Monat wert war.

    - Und die BL mit ARENA

    Damit sie mal wieder auf den Boden kommen.

    Aber sie werden den Erfolg jetzt schon sehen ( Verkaufszahlen DVB-T MPEG4 Boxen ).

    Vielleicht brauchen sie halt nochmal eine Bestätigung, dass ihr klasse RTL-Programm halt keiner extra Zahlen will. Aber dann müsste man es normal kapiert haben. So nix und über Entavio net viel.

    Normal müsste ja schon die Premiere-Zahlen alarmieren.

    Und da gibt es die Spielfilme früher als bei RTL, ohne Unterbrechungswerbung, ohne Einblendungen usw. .

    digiface
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Fuchs: "Grundverschlüsselung bedeutet keine Aufgabe der Free-TV-Verbreitung"

    ... seltsamerweise sind im Rundfunkstaatsvertrag Begriffe wie Pay-TV oder Free-TV. Da der RStV das in keinster Weise differenziert, gibt es nur eine Sendelizenz und keine Free-TV- bzw. Pay-TV Sendelizenz.
    Wenn du anderer Ansicht bist, bleibt es dir unbenommen die entsprechenden Bestimmungen des RStV hier zu zitieren ;)
     
  3. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Fuchs: "Grundverschlüsselung bedeutet keine Aufgabe der Free-TV-Verbreitung"

    Du kannst an dieser Stelle ruhig rumeiern, solange Du magst, es ändert ja nichts daran, daß im Zulassungsantrag definiert ist, wie sich ein Anbieter zu finanzieren gedenkt. Dort wird dann ganz klar zwischen Free- und abonnentenfinanziertem PayTV unterschieden. Der RstV legt hier nur die Rahmenbedingungen fest, die hast Du ja zutreffend zitiert. ;) Es bleibt dabei: RTL u.a. haben keinerlei Rechtsansprüche auf durch die Grundverschlüsselung bedingte Zusatzgebühren. Die Wettbewerbsaufsicht wird auch weiterhin ein Auge auf mögliche versteckte Geldflüsse und Absprachen haben und ggf. wie im Falle entavio mit einem Verbot drohen. Ob sich dann eine Grundverschlüsslung noch immer lohnt, sei mal dahingestellt, via Sat ließ ja dann urplötzlich das Bemühen vorerst merklich nach.

    :winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Februar 2009
  4. Maik

    Maik Talk-König

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    AW: Fuchs: "Grundverschlüsselung bedeutet keine Aufgabe der Free-TV-Verbreitung"

    Ich frage mich warum man nicht die Karte für einen einmaligen Betrag ausgeben kann.
    Denn sobald ich monatlich dafür was zahlen muß ist es Pay-TV.
    Wenn die Herren schon eine Grundverschlüsselung wollen.
    Aber RTL und Co werden schon sehen was Sie davon haben. :D
     
  5. jamiro029

    jamiro029 Guest

    AW: Fuchs: "Grundverschlüsselung bedeutet keine Aufgabe der Free-TV-Verbreitung"

    Die Einführung einer Codierung der Free Tv Sender, würde ich begrüssen und auch ARD und Co sollten von einer auf NDS-Basis... sprich einer sogenannten Softcryptverschlüsselung profitieren.

    1. kommt man der Forderung der Contentmafia nach und 2. je früher der RTL-Mist wegkommt , umso besser für unsere Kinder und für die Zukunft....
    Sowas Niveauloses wie RTL gehört einfach verschlüsselt und nicht öffentlich auf die Nation losgelassen.

    Am besten zum Freischalten von RTL noch einen 8 stelligen Verdummungspin.
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Fuchs: "Grundverschlüsselung bedeutet keine Aufgabe der Free-TV-Verbreitung"

    ... klar muß ein zukünftiger Programmveranstalter darlegen, welches Programm er da veranstalten möchte. Niemand kann RTL verbieten, sein Programm "RTL" gegen Entgelt zu vermarkten, denn dazu fehlt die rechtliche Grundlage.
    Davon mal abgesehen ist Pay-TV per Defintion mit der Finanzierung durch u.a. Aboentgelten verbunden. Pay-TV-Programme sind grundsätzlich verschlüsselt.

    Bei der Grundverschlüsselung erhalten die Sender keine Aboentgelte und die Programme sind demnach per Definition keine Pay-TV-Programme. Die Sender lassen ihre Programme von Plattformbetreiber weiterverbreiten und daraus ergibt sich für die Sender ein Rechtsanspruch auf Urheberentgelte.

    Es ist nicht Aufgabe des Kartellamtes die Grundverschlüsselung zu verhindern, sondern auf Erhalt von Wettbewerb zu achten. Da gibt es so einiges, was da noch im Argen liegt, wie z.B. die Spritpreise.
    Oder nehmen wir einfach mal die frische Vollmilch mit 3,5% Fett. Egal ob Aldi, Lidl, Plus, Edeka, Penny, Kaisers oder Rewe; überall kostet der Liter 55 Cent. Diese Vollmilch kommt von 3 Molkereien aus 3 Bundesländern. Und da soll es keinerlei Preisabsprachen geben ?

    Und ob sich die Grundverschlüsselung lohnt ? Die Frage ist doch, wie lange sich FreeTV noch lohnen wird. Ganz extrem sieht man es doch bei ProSieben. Serien werden immer schneller abgeschossen, wenn sie nicht die erwartete Quoten bringen. Schlechte Quote bedeutet geringere Werbeeinnahmen. Mit der Grundverschlüsselung haben die Sender dank dem Rechtsanspruch auf Urheberentgelte eine zusätzliche Einnahmequelle.

    Im Kabel müssen schon seit Jahren Urheberentgelte bezahlt werden. Das gilt auch für die analoge Weiterverbreitung von TV-Programmen. Hier sollte das Kartellamt mal einschreiten, denn damit ergibt sich ein Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Kabelbetreiber. Auch die Betreiber von IPTV-Plattformen sind davon betroffen ...
     
  7. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Fuchs: "Grundverschlüsselung bedeutet keine Aufgabe der Free-TV-Verbreitung"

    Du diskutierst mal wieder an der Sache vorbei. Der Rechtsanspruch auf Urheberrechtsentgelte steht in keinerlei Zusammenhang mit einer Grundverschlüsselung, denn er besteht für jeden Programmveranstalter generell und völlig losgelöst davon. Wenn Du das nicht wirklich weißt, dann betreibe mal ein meldepflichtiges analoges Netz ohne Absicherung dieser Frage, wirst Dich wundern wie schnell Dir das durch die zuständige LMA untersagt wird. Das scheinst Du ja nicht verstehen zu wollen. Es ist nicht Aufgabe der Wettbewerbsaufsicht zu beurteilen, ob und wie weit das Geschäftsmodell "werbefinanziertes Privatfernsehen" erfolgreich oder nicht erfolgreich ist. Es ist nur eben klar festgelegt, wie sich private Programmveranstalter finanzieren und wie nicht. Es dürfen eben entgegen Deiner irrigen Annahme aus einer Grundverschlüsselung keine zusätzlichen Einnahmen generiert werden, weil somit der Wettbewerb im dualen System ausgehebelt würde. Du hast doch selbst den RstV zitiert. ;) Ginge es ausschließlich um Adressierung und Contentschutz, so wäre die Banane schon lange verbraucherfreundlich geschält, z.B. nach britischem Vorbild. Es geht aber um mehr, da kannst Du von Penny-Märkten reden soviel Du magst - sie tun nichts zur Sache.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Februar 2009
  8. giovanni11

    giovanni11 Gold Member

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    AW: Fuchs: "Grundverschlüsselung bedeutet keine Aufgabe der Free-TV-Verbreitung"

    Richtig, können die machen, wie sie es für richtig halten. Wäre ja auch noch schöner...

    Genau. Und das ist auch unabhängig von analog und digital. Premiere hatte schon früher zu Analogzeiten verschlüsselt.

    Das ist eine Definition, die sehr einseitig zu sein scheint. Die Definition, was free ist, ist i.d.R. bedeutet frei empfangbar. Das schließt u.a. ein, dass ich nicht je Empfangsgerät separat zahlen muss und dass ich, wenn ich einmal eine Infrastruktur für die Wohnung zahle, da dann auch die Free-TV-Sender unbegrenzt empfangen kann. Umgekehrt, wenn ich zahle, und das auch noch je Empfangsmöglichkeit (mal unabhängig von Einmalpauschale oder monatlich), dann ist es sicher nicht mehr Free-TV. Diese Unterscheidung versteht im übrigen auch kaum ein Kunde. Interessant bei entavio war übrigens, dass die Sender sehr wohl etwas vom Kuchen abbekommen sollten... Was übrigens die Infrastruktur betrifft, so liefert der Kabelanbieter ja immerhin bis zum Haus. entavio wollte gar nix liefern, sondern nur zusätzlich kassieren.

    Die haben viel zu tun beim Kartellamt, kein Wunder, dass vieles so lange dauert. Jedenfalls interessiert hier nicht die Grundverschlüsselung als solches, sondern es ist wie gesagt zu prüfen, ob ein Marktmachtmissbrauch vorliegt, ob Wettbewerb verhindert wird, ob Markteintrittsbarrieren errichtet werden, ob Konkurrenten ausgeschlossen werden, mit welchen Auflagen bei Vorliegen einer Marktmacht ggf. verfahren wird etc. pp. Unabhängig davon, kann der Bundeswirtschaftsminister die Entscheidung des Kartellamtes überstimmen.

    Die Frage ist, inwieweit bei Einführen der sogenannten Grundverschlüsselung (verbunden mit zusätzlichen Kosten für den privaten Haushalt) das öffentlich-rechtliche Fernsehen als Träger des freien Empfangs, auch europaweit, gestärkt werden müsste. Fakt ist, dass die Öffentlich-Rechtlichen Europa zugewandt sind und auch für Haushalte mit vielen Mitgliedern nutzbar sind, während die diversen Plattformanbieter und sog. Rechteinhaber eine eher nationalistisch geprägte Geschäftspolitik betreiben.

    In Deutschland zahlen die TV-Sender für das Einspeisen ins Kabel. Es stellt sich die Frage, wer hier nun wirklich netto was bekommt.
     
  9. giovanni11

    giovanni11 Gold Member

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    AW: Fuchs: "Grundverschlüsselung bedeutet keine Aufgabe der Free-TV-Verbreitung"

    Stimmt.
    Richtig. Sauber formuliert.
     
  10. mor

    mor Wasserfall

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    AW: Fuchs: "Grundverschlüsselung bedeutet keine Aufgabe der Free-TV-Verbreitung"

    Entweder ist der Mann notorisch doof oder ein notorischer Lügner :)
    In Frankreich sind die FreeTV Programme unverschlüsselt und die payTV Programme via DVB-T (TNT) verschlüsselt.
    In Stuttgart sind alle RTL Programme kostenpflichtig grundverschlüsselt. Bei den "FreeTV" Programmen fällt eine einmalige Vorrausszahlung an die mit dem Reciever erhoben wird. Bei den "pay-TV" Programmen ist zusätzlich eine monatliche Gebühr fällig