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From Dusk Till Dawn

Dieses Thema im Forum "Sky - Programm" wurde erstellt von CloudStrife, 23. August 2002.

  1. Frankieboy

    Frankieboy Platin Member

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    Da stand doch aber FSK 18 im EPG. Komisch. Na ja, ich habe es auch gesehen. Es fehlten 17 Minuten bei dem Film. Habe die ungeschnittene FSK 18 DVD. 17 Minuten länger....
     
  2. n0NAMe

    n0NAMe Platin Member

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    Der Film war schon FSK-18, nur eben geschnitten gegenüber der indizierten Fassung. Es fehlen ca. 4-5 Minuten. Kann man auch bei der http://www.ofdb.de/ nachlesen.

    @Medion : Auf PRO7 lief der immer nach 23h und damit als geschnittene 18er.

    Gruß

    n0NAMe

    P.S.: Premiere ist an NICHTS schuld, sondern ihr seid es immer ! winken
     
  3. CloudStrife

    CloudStrife Junior Member

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    Mir gings primär um's Bildformat und um die Schnittmarken, sowas find ich irgendwie peinlich.
    Hab mich aber eigentlich auch gar nicht drüber aufgeregt, wollte es bloß mal bemerkt haben läc
     
  4. sat-freak

    sat-freak Silber Member

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    Ich hab´s mir auf 13th Street extra mal angesehen weil ich bisher nur die indizierte 18er Fassung kannte.
    Was mich gewundert hat war, dass nicht nur brutale Scenen rausgeschnitten wurden, sondern schon am Anfang des Films die Unterhaltung in der Tankstelle zensiert wurde.
    Im Original hat sich ja der Bulle über sein Frühstück beklagt und meinte:
    "Nadine... ist krank geworden, so das ihr verdammter mongoloider Sohn am Grill stand.
    ...
    Wer weiß schon was so einem verdammten Mongo in der Birne rumgeht. Nadine hätte den Jungen wie eine Katze ersäufen und ihre Milch verkaufen sollen!
    ...
    Dieser Spasti gehört in´s Cirkuszelt...
    ...hat diesen Sabberheini am Hals."

    Aber irgendwo kann ich die Zensur auch verstehen, weil zu sagen man solle kranke mongoloide Kinder ersäufen ist eindeutig unter der Gürtellinie.

    <small>[ 28. August 2002, 07:23: Beitrag editiert von: sat-freak ]</small>
     
  5. noeler

    noeler Board Ikone

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    In den Film sind sehr viele Textabschnitte geschnitten worden.

    Vor allem die, in denem ueber die "Notgeilheit" laut gedacht wird.

    CU
     
  6. Silo

    Silo Junior Member

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    Ooops, ist mir aber neu !! seit wann macht sich der Käufer strafbar wenn er übers netz einen 18er kauft ?? nur der verkäufer macht sich strafbar !!!
     
  7. pepe.quo

    pepe.quo Gold Member

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    Der Käufer macht sich dadurch Strafbar weil er bei einem Illegalen Vertrieb einkauft ohne dies zu melden und somit diesen Betrieb unterstützt!!!

    Daß ist das gleiche wenn du ein Verbrechen beobachtest dies aber nicht meldest.

    Oder wenn du zufällig auf eine Illegale Porno Web-Site (Stichwort - Kinderpornographie) dich linkst und dies nicht meldest!!!

    Gruß
    Pepe
     
  8. sderrick

    sderrick Board Ikone

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    na dich möchte ich aber nicht zum Nachbarn haben ha! Nicht dass ich mich mit den von dir zum Vergleich aufgeführten Straftaten betätige, aber wenn zufällig mal die Gardine nicht ganz geschlossen ist, wenn man so einen Film guckt, tippst du wahrscheinlich gleich 'ne Strafanzeige winken
     
  9. pepe.quo

    pepe.quo Gold Member

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    Quatsch mich stört es selber daß man heute nirgendwo mehr einen richtigen Horror-Film bekommt und alles Verboten und geschnitten ist. Ich wollte nur die Gesetzlichen Daten hier erläutern.

    Suche selber überall Freitag der 13 Teil 3 (Und wieder ist Freitag der 13), dieser Film wurde in Deutschland komplett Verboten, der fehlt mir nämlich noch in meiner Horror-Sammlung.

    Gruß
    Pepe

    P.S. ich halte Horror-Filme für Erwachsene nicht für gefährlich!!!
     
  10. n0NAMe

    n0NAMe Platin Member

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    Hoi !

    @pepe.quo: Der Käufer macht sich DEFINTIV NICHT strafbar. Es gab da mal folgende Begebenheit. Nach dem "Ausheben" eines Händlers haben einige Leute nen freundlichen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen haben, daß sie doch bitte alle dort gekauften Videos als Beweisstücke einsenden sollen. Diese bekamen sie später auch wieder zurück. Da kann man sich also nicht strafbar machen.

    Gruß

    n0NAMe