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fristlose Kündigung

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Jean-Luc Picard, 8. September 2018.

  1. a.k.a.moznov

    a.k.a.moznov Guest

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    Nicht..??:eek::eek:
    Aber jeder Depp ruft doch bei passender Gelegenheit.." Ich rufe meinen Anwalt an..! "
    Und ich dachte dann immer, ich bin der einzige, ohne..:confused:
     
    pascal1998, Winterkönig und Michael-K. gefällt das.
  2. Rohrer

    Rohrer Guest

    Nö.

    Bist Du nicht.
     
    Winterkönig und a.k.a.moznov gefällt das.
  3. a.k.a.moznov

    a.k.a.moznov Guest

    Wir schweifen aus..:)
     
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  4. Jean-Luc Picard

    Jean-Luc Picard Gold Member

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    Ich mache das aber nicht. Rechtlich argumentieren kann ich selber ganz gut. Sollten sie noch mal falsch abbuchen könnte man ja erst mal die Einzugsermächtigung entziehen oder jedesmal den falschen Betrag zurück buchen. Ich meine hier geht es ja nicht um die hohe Mathematik sondern nur um die Grundrechenarten Subtrahieren und Addieren. Das sollten die ja eigentlich irgendwann mal in die Reihe kriegen. Ich rechne das jedes mal im Kopf aus.
     
  5. a.k.a.moznov

    a.k.a.moznov Guest

    Falls du dass so verstanden hast, Du warst da nicht gemeint..
    Grundsätzlich gebe ich dir ja Recht, aber ich glaube, da sitzt heute keiner mehr persönlich vor den Rechnungen und bucht ab..
    Wie gesagt, ich hab denen ne Frist jetzt von 14 Tagen gegeben, und hoffe, dass dies damit bei mir dann erledigt ist..
     
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Nein. Wenn ein Lieferant vorsätzlich und wider besseren Wissens dir ständig zuviel Geld abbucht und Du ihn vorher deswegen abgemahnt hast, hast Du selbstverständlich das Recht, den Vertrag gem §314 BGB aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Gesetz geht hier vor Vertrag. Und wenn Sky ständig zuviel Geld abbucht, obwohl sie mehrfach darauf hingewiesen wurden, steht das einer einseitigen Vertragsänderung ohne Zustimmung der Gegenpartei gleich. Das ist definitiv ein solcher wichtiger Grund.

    § 314 BGB - Einzelnorm

    PS: ist keine verbindliche Rechtsberatung, sondern nur meine bescheidene private Meinung aus beruflicher Erfahrung heraus. Bitte selbst einen Anwalt konsultieren.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. September 2018
  7. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Aufs BGB kann man sich berufen wollen, aber ob es Vorsatz ist, muss man erstmal beweisen können. Buchungsfehler durch unzutreffende Daten im Buchungssystem ist noch kein Vorsatz, auch nicht nach mehrmaligem Versuch das telefonisch klären zu wollen. Schriftliche Aufforderung, die nicht zutreffenden Abbuchungen zu erklären und bei Falschbuchungen eine Korrektur mit Fristsetzung zu fördern, ist da zielführender.
     
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  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Selbstverständlich ist es das, wenn trotz mehrfacher Kontaktaufnahme mehrere Monate lang nichts passiert. Einem Unternehmen wie Sky ist es duchaus zuzutrauen, dies innerhalb einer Wochenfrist zu ändern. Tun sie das nicht, kann das niemals zu Lasten des geschädigten Kunden gehen. Der muss das nicht erdulden. Es spielt dabei auch keine Rolle, wo bei Sky der Fehler sitzt. Das hat Sky zu verantworten, nicht der Kunde. Es muss auch kein Vorsatz vorliegen. Fahrlässigkeit reicht. Durch die erfolgten Abmahnungen ist es sogar mindestens grobe Fahrlässigkeit.

    So will es das Gesetz, zu dieser Thematik gibt es zahlreiche Urteile zum §314 BGB. Genau für solche Fälle gibt es ja den §314 BGB.

    Wenn das schon über Monate geht, erfüllt das sogar den Tatbestand der ungerechtfertigten Bereicherung. Hier muss Sky laut Gesetz SOFORT das Geld wieder zurückerstatten.

    Buchungsfehler können immer mal passieren, aber nicht über Monate, wenn der Geschädigte mehrfach darauf hingewiesen hat. Niemand muss das einfach so hinnehmen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. September 2018
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  9. a.k.a.moznov

    a.k.a.moznov Guest

    Letztlich muss der TE wissen, ob er noch weiterhin Sky schauen will, und dies Problem versuchen will, zu regeln, oder zu versuchen, ob mit oder ohne Anwalt , da fristlos rauszukommen..
     
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Er hat sehr gute Chancen, da ohne Gerichtsverfahren rauszukommen, wenn er das denn will, denn Sky meidet Gerichtssäle wie der Teufel das Weihwasser. Ein Schreiben eines Anwalts dürfte genügen, um Sky wie üblich zur „Kulanz“ zu bewegen. Sky weiß genau, dass sie hier Mist gebaut haben.
     
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